Corona-Hilfsmassnahmen

Ausfallsbonus 2

Mag. Gerda Leimer
Von:
insight featured image
Der Ausfallsbonus 2 ist die Verlängerung des Ausfallsbonus, welcher bis Ende Juni beansprucht werden konnte. Er kann für den Zeitraum Juli 2021, August 2021 und September 2021 beantragt werden. Gegenüber dem bisherigen Ausfallsbonus wurden die Anspruchsvoraussetzungen erschwert und der Bonus wird nun – in Abhängigkeit von der Branche – differenzierter berechnet.
INHALTE

Anspruchsberechtigt sind Unternehmen, die einen Umsatzrückgang von zumindest 50% nachweisen können.

Der Bonus berechnet sich aus der Höhe des Umsatzrückgangs (jeweiliges Monat in 2021 im Vergleich zum jeweiligen Monat in 2019) multipliziert mit einer branchenspezifischen Ersatzrate, die zwischen 10% und 40% liegt. Hier finden Sie eine Übersicht über die Ersatzraten:

Branchenspezifische Ersatzraten

Gedeckelt ist der Ausfallsbonus 2 mit EUR 80.000 pro Monat. Außerdem ist die Höhe des Ausfallsbonus 2 insofern beschränkt, dass der Ausfallsbonus 2 und die auf den Betrachtungszeitraum entfallenden Kurzarbeitsbeihilfen nicht den Umsatz im Vergleichszeitraum übersteigen dürfen. Der Ausfallsbonus 2 fällt unter eine gemeinsame Gesamtdeckung mit dem Fixkostenzuschuss 800.000, dem Umsatzersatz sowie dem Ausfallsbonus in Höhe von EUR 1,8 Mio.

Der Ausfallsbonus 2 kann jeweils ab dem 16. des auf den Betrachtungszeitraum folgenden Kalendermonats und bis zum 15. des auf den Betrachtungszeitraum viertfolgenden Kalendermonats beantragt werden.

Übersicht Fördermöglichkeiten:

uebersicht_Förderinstrumente_2022-01-21a.jpg

Bei Fragen unterstützt Sie unsere Expertin Gerda Leimer gerne.