
Anspruchsberechtigt sind Unternehmen, die einen Umsatzrückgang von zumindest 50% nachweisen können.
Der Bonus berechnet sich aus der Höhe des Umsatzrückgangs (jeweiliges Monat in 2021 im Vergleich zum jeweiligen Monat in 2019) multipliziert mit einer branchenspezifischen Ersatzrate, die zwischen 10% und 40% liegt. Hier finden Sie eine Übersicht über die Ersatzraten:
Branchenspezifische Ersatzraten [PDF: 848 KB]
Gedeckelt ist der Ausfallsbonus 2 mit EUR 80.000 pro Monat. Außerdem ist die Höhe des Ausfallsbonus 2 insofern beschränkt, dass der Ausfallsbonus 2 und die auf den Betrachtungszeitraum entfallenden Kurzarbeitsbeihilfen nicht den Umsatz im Vergleichszeitraum übersteigen dürfen. Der Ausfallsbonus 2 fällt unter eine gemeinsame Gesamtdeckung mit dem Fixkostenzuschuss 800.000, dem Umsatzersatz sowie dem Ausfallsbonus in Höhe von EUR 1,8 Mio.
Der Ausfallsbonus 2 kann jeweils ab dem 16. des auf den Betrachtungszeitraum folgenden Kalendermonats und bis zum 15. des auf den Betrachtungszeitraum viertfolgenden Kalendermonats beantragt werden.
Übersicht Fördermöglichkeiten:

Bei Fragen unterstützt Sie unsere Expertin Gerda Leimer gerne.