Der primäre Maßstab zur steuerlichen Beurteilung von Verrechnungspreisen ist auch in Krisenzeiten der Fremdvergleichsgrundsatz. Die besonderen Wirtschaftsbedingungen, die sich aus der Pandemie und den ergriffenen staatlichen Maßnahmen ergeben, erschweren jedoch seine Anwendung und haben spezifische Fragen aufgeworfen:
- Wie ist bei der Prüfung der Fremdüblichkeit (z.B. Datenbankstudien) vorzugehen, wenn die durch Covid-19 beeinflussten Finanzzahlen 2020/2021 praktisch nicht mit Vorjahreswerten verglichen werden können?
- Wie sind pandemiebedingte Kosten bzw. Verluste oder Gewinnsprünge innerhalb der Unternehmensgruppe sachgerecht zuzuweisen? Wie sind bereits implementierte Verrechnungspreissysteme anzupassen? Inwieweit kann die Leistungsvergütung eines Routineunternehmens gekürzt werden?
- Wie sind Finanz- und Liquiditätshilfen zu berücksichtigen, wenn diese Auswirkungen auf die Preissetzung haben?
- Wie ist bei bestehenden Advanced Pricing Agreements (APAs) vorzugehen, wenn die Bedingungen im Lichte der Covid-Krise nicht umgesetzt werden können?
Im Dezember 2020 veröffentlichte die OECD einen Leitfaden zu den Verrechnungspreisfolgen der Covid-19 Pandemie. Es handelt sich nicht um eine Erweiterung oder Korrektur der OECD Verrechnungspreisgrundsätze, sondern um eine Anwendungshilfe für Covid-19 spezifische Verrechnungspreisfragen. Der Leitfaden gliedert sich in vier Themenbereiche:
- Vergleichbarkeitsanalyse;
- Zuweisung von Verlusten und Covid-19-spezifischen Kosten;
- Staatliche Hilfsprogramme und
- Vorabverständigungsverfahren (APAs)
Wesentliche Aussagen des Leitfadens
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Analyse- und Dokumentationsaufwand für internationale Unternehmen für das Jahr 2020 und 2021 wesentlich erhöht ist und eine sorgfältige Prüfung, aber auch Dokumentation der Covid-Effekte erforderlich ist.
Sia haben noch Fragen? Unsere Experten Werner Leiter und Martin Blaha stehen Ihnen gerne zur Verfügung.