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Steueroptimierter Beteiligungserwerb

Achtung: Umstrukturierung

Missbrauch bei steueroptimiertem Beteiligungserwerb

Das Bundesfinanzgericht versagte den Zinsabzug bei einem Beteiligungserwerb im Konzern, der von einer irischen Gesellschaft finanziert wurde. Wenn konzerninterne Gestaltungen und Umstrukturierungen zu einem Steuervorteil führen, sollte das reformierte Missbrauchsverbot beachtet werden. Hier finden Sie eine umfassende Beschreibung des Sachverhalts:

BFG-Entscheidung – Darum geht’s:

Mit der Erkenntnis vom 5. Juni 2018, RV/7100118/2012 versagte das BFG den Zinsenabzug anlässlich des Beteiligungserwerbs innerhalb des Konzerns unter Hinweis auf das Vorliegen von Missbrauch.

Der Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin ist eine GmbH in Österreich und Teil eines weltweit tätigen Konzerns. Im Rahmen einer Konzernübernahme durch eine Investorengruppe und einer damit einhergehenden Umstrukturierung erwarb die Beschwerdeführerin konzerninterne Beteiligungen. Diese Anschaffungen wurden teilweise über eine irische konzernzugehörige Gesellschaft fremdfinanziert. Diese Gesellschaft hatte weder Personal noch Vermögenswerte und wurde somit als substanzlos qualifiziert. Die von der irischen Gesellschaft gewährten Darlehen wurden ihrerseits durch von anderen Konzerngesellschaften gewährte Darlehen finanziert. In weiterer Folge wurde auch eine Unternehmensgruppe mit der Beschwerdeführerin als Gruppenträgerin und den erworbenen sowie weiteren österreichischen Gesellschaften als Gruppenmitglieder gebildet.

Die Entscheidung

Das BFG bestätigte die Ansicht des Finanzamtes, dass die Konstruktion über die irische Gesellschaft steuerlichen Missbrauch darstellte. Daher wurde der Zinsabzug versagt, die Zahlungen als verdeckte Gewinnausschüttungen behandelt und das Gruppenergebnis an die tatsächlichen Verhältnisse angepasst. Die Beweggründe des BFG waren dabei vor allem, dass keine betriebswirtschaftlich sinnvolle Begründung der vorgenommenen Konstruktion erblickt werden konnte und dass das Darlehen nicht fremdüblich war, sowohl betreffend die Höhe der Zinsen als auch der sonstigen Konditionen und Umstände.

Für nähere Informationen zum steueroptimierten Beteiligungserwerb steht Ihnen unsere Expertin Frau Gerda Leimer gerne zur Verfügung.