Coronavirus: Telearbeit und Datenschutz
Arbeitsrecht
Bisher hat die Regierung den Unternehmen dazu kein bestimmtes Vorgehen wegen des Coronavirus vorgegeben. Trotzdem sollten Sie vorbereitet sein, wenn Sie als Dienstgeber zur Aufrechterhaltung des operativen Betriebes erwägen, dass einzelne Mitarbeiter oder auch die ganze Belegschaft von zu Hause arbeiten sollen. Sowohl rechtlich als auch organisatorisch gibt es bei der Arbeit von zu Hause aus einiges zu beachten.