Das Krypto-Meldepflichtgesetz 2026 bringt neue Transparenz für Krypto-Investor:innen in Österreich. Erfahren Sie hier kompakt, welche Meldepflichten, steuerlichen Änderungen und Dokumentationsanforderungen jetzt gelten.
Mit dem am 21. Jänner 2026 vom Nationalrat beschlossenen Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (kurz: NaBeG) zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive in nationales Recht sind auch Anpassungen für die Rechnungslegung mitumfasst. Für Geschäftsjahr, die am oder nach dem 1. Jänner 2026 beginnen, sind in § 124 Abs 2 BörseG neue Aufstellungs- und Prüfpflichten im einheitlichen elektronischen Berichtsformat nach xhtml/xbrl aufgenommen worden, die die Regelpublizität für börsennotierte Unternehmen ergänzen.
Mit dem am 21. Jänner 2026 vom Nationalrat beschlossenen Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (kurz: NaBeG) zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive in nationales Recht sind auch Anpassungen im Bilanzrecht mitumfasst. Eine dieser Anpassungen betrifft die Öffnung der nationalen Rechnungslegung für die Effektivzinsmethode für Schuldinstrumente, die eine mehrjährige Laufzeit haben und bis zur Endfälligkeit gehalten werden sollen und können, nach Vorbild der internationalen Rechnungslegungsstandards.
aufsichtsgesetzes 2018: Neue Transparenz- und Handelsregeln Blog.Financial Services
Mit BGBl. I Nr. 48/2025 wurde das WAG 2018 angepasst: Mehr Transparenz, strengere Auskunftspflichten und Verbot von Rückvergütungen. Erfahren Sie, was sich für Wertpapierfirmen ändert.
Die jüngsten Änderungen betreffen das Immobilien-Investmentfondsgesetz und das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz. Erfahren Sie, was die neue Flexibilität für Fonds und die Einführung der Liquidationseinheit für Unternehmen bedeutet.
Das Börsegesetz 2018 wurde durch BGBl I Nr. 48/2025 angepasst. Die Änderungen orientieren sich an der MiFID-II-Überarbeitung und betreffen Transparenz, Tick-Größen, Positionsmeldungen sowie organisatorische Anforderungen für geregelte Märkte.
Die MiCAR-Emittenten-Meldeverordnung (BGBl. II Nr. 170/2025) legt Meldepflichten für Emittent:innen von Kryptotoken fest. Erfahren Sie, welche Fristen, Inhalte und Anforderungen gelten.
Die Novelle zur FMA-Incoming-Plattformverordnung erweitert den Anwendungsbereich und macht die elektronische Übermittlung bestimmter Meldungen verpflichtend. Erfahren Sie, welche Unternehmen betroffen sind und wie Sie Ihre Prozesse anpassen.
Die ESMA veröffentlicht die europäischen Prüfungsschwerpunkte 2026: IFRS-Berichterstattung, CSRD-Nachhaltigkeitsberichte und ESEF-Format im Überblick.
Erfahren Sie, wie das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) das Bankwesengesetz (BWG) verändert und welche neuen Regeln für Behörden und die Oesterreichische Nationalbank gelten. Inkrafttreten: 01.09.2025.
EuGH bestätigt § 188 InvFG als unionsrechtskonform Blog.Tax
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat bestätigt, dass § 188 Investmentfondsgesetz (InvFG) unionsrechtskonform ist. Dabei bleibt eine direkte Kapitalertragsteuerrückerstattung für bestimmte US-Investmentfonds ausgeschlossen. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) folgt dieser Entscheidung.
Am 30. April 2025 hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) eine Verordnung zu Änderungen an der Capital Requirements Regulation (CRR)-Begleitverordnung 2021 veröffentlicht (BGBl. II Nr. 81/2025). Die Verordnung lockert Regelungen zur Bewertung von Immobilien für gedeckte Schuldverschreibungen (§ 4a) und legt eine Übergangsbestimmung für Bonitätsbeurteilungen durch External Credit Assessment Institutions (ECAI) bis zum 30. Juni 2026 fest (§ 4b).
Mit 14.11.2024 wurde der EU Listing Act im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Der Listing Act ist zielt darauf ab, die Börsenzulassung für Unternehmen zu vereinfachen, aber auch Transparenz, Anleger:innenschutz und Marktintegrität zu wahren.
Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat gegen eine Emittentin eine Geldstrafe von EUR 20.000 Euro verhängt. Der Grund waren Verstöße gegen die europäische Prospektverordnung, die vor allem mehr Transparenz auf dem Kapitalmarkt bringen soll.
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde hat am 08.01.2025 ihren ersten Bericht zum EU-Crowdfunding-Markt veröffentlicht. Mit der Verordnung über europäische Crowdfunding-Dienstleister sollen fragmentierte nationale Regulierungen harmonisiert und grenzüberschreitende Investitionen erleichtert werden.
Das Ziel der Anforderungen ist ein einheitlicher und transparenter Rahmen für Green Bonds, um eine glaubwürdige und vergleichbare Grundlage für die Anlageentscheidungen von Investor:innen zu schaffen.