Blog.Financial Services
Elektronisches Berichtsformat: Neue Pflicht für Unternehmen laut Börsegesetz
Mit dem am 21. Jänner 2026 vom Nationalrat beschlossenen Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (kurz: NaBeG) zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive in nationales Recht sind auch Anpassungen für die Rechnungslegung mitumfasst. Für Geschäftsjahr, die am oder nach dem 1. Jänner 2026 beginnen, sind in § 124 Abs 2 BörseG neue Aufstellungs- und Prüfpflichten im einheitlichen elektronischen Berichtsformat nach xhtml/xbrl aufgenommen worden, die die Regelpublizität für börsennotierte Unternehmen ergänzen.