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Neuer Hinweis vom deutschen BMF: Personengesellschaften im CbCR und die Auswirkungen auf die globale Mindeststeuer
Mit dem Schreiben vom 03.04.2025 hat das deutsche Bundesministerium der Finanzen (dBMF) erstmals konkrete Hinweise zur Behandlung steuerlich transparenter Personengesellschaften im Rahmen des Country-by-Country-Reporting (CbCR) sowie bei der Anwendung des CbCR-Safe-Harbour veröffentlicht. Zudem beinhaltet das Schreiben allgemeine Hinweise zum Ausweis von Personengesellschaften im CbCR aus deutscher Sicht und aus Sicht der OECD. Diese Ausführungen können auch aus österreichischer Perspektive von Bedeutung sein.