aufsichtsgesetzes 2018: Neue Transparenz- und Handelsregeln
Mit BGBl. I Nr. 48/2025 wurde das WAG 2018 angepasst: Mehr Transparenz, strengere Auskunftspflichten und Verbot von Rückvergütungen. Erfahren Sie, was sich für Wertpapierfirmen ändert.
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Mit BGBl. I Nr. 48/2025 wurde das WAG 2018 angepasst: Mehr Transparenz, strengere Auskunftspflichten und Verbot von Rückvergütungen. Erfahren Sie, was sich für Wertpapierfirmen ändert.
Das Börsegesetz 2018 wurde durch BGBl I Nr. 48/2025 angepasst. Die Änderungen orientieren sich an der MiFID-II-Überarbeitung und betreffen Transparenz, Tick-Größen, Positionsmeldungen sowie organisatorische Anforderungen für geregelte Märkte.
Die MiCAR-Emittenten-Meldeverordnung (BGBl. II Nr. 170/2025) legt Meldepflichten für Emittent:innen von Kryptotoken fest. Erfahren Sie, welche Fristen, Inhalte und Anforderungen gelten.
Am 30. April 2025 hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) eine Verordnung zu Änderungen an der Capital Requirements Regulation (CRR)-Begleitverordnung 2021 veröffentlicht (BGBl. II Nr. 81/2025). Die Verordnung lockert Regelungen zur Bewertung von Immobilien für gedeckte Schuldverschreibungen (§ 4a) und legt eine Übergangsbestimmung für Bonitätsbeurteilungen durch External Credit Assessment Institutions (ECAI) bis zum 30. Juni 2026 fest (§ 4b).
Mit 14.11.2024 wurde der EU Listing Act im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Der Listing Act ist zielt darauf ab, die Börsenzulassung für Unternehmen zu vereinfachen, aber auch Transparenz, Anleger:innenschutz und Marktintegrität zu wahren.
Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat gegen eine Emittentin eine Geldstrafe von EUR 20.000 Euro verhängt. Der Grund waren Verstöße gegen die europäische Prospektverordnung, die vor allem mehr Transparenz auf dem Kapitalmarkt bringen soll.
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde hat am 08.01.2025 ihren ersten Bericht zum EU-Crowdfunding-Markt veröffentlicht. Mit der Verordnung über europäische Crowdfunding-Dienstleister sollen fragmentierte nationale Regulierungen harmonisiert und grenzüberschreitende Investitionen erleichtert werden.
Das Ziel der Anforderungen ist ein einheitlicher und transparenter Rahmen für Green Bonds, um eine glaubwürdige und vergleichbare Grundlage für die Anlageentscheidungen von Investor:innen zu schaffen.
Der Digital Operational Resilience Act (DORA) der EU verfolgt das Ziel, die Widerstandsfähigkeit von Finanzunternehmen gegenüber digitalen Risiken zu stärken. Die Umsetzung der Verordnung, welche mit 17.01.2025 gültig ist, bringt jedoch die Erfüllung neuer Compliance-Anforderungen mit sich.
Alle Informationen zu Vergütungsbestimmungen für Vereinsfunktionäre in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat am 15. April 2020 per Verordnung die zeitlich befristeten Beschränkungen von Leerverkäufen bestimmter Finanzinstrumente um ein Monat bis zum 18. Mai 2020 verlängert und hinsichtlich der betroffenen Finanzinstrumente klargestellt, dass Aktien mit einem Haupthandelsplatz außerhalb der Europäischen Union nicht umfasst sind.
COVID-19 kann auf dem Kapitalmarkt durchaus einen Risikofaktor darstellen, weshalb nun Emittenten aufgrund der Verordnung (EU) 2017/1129 („Prospekt-VO“) dazu verpflichtet sein könnten, ihre Anleger über die Folgen der COVID-19-Pandemie auf die zu begebenden Wertpapiere aufzuklären. Für Wertpapiere, die bereits öffentlich angeboten werden, ist eine mögliche Nachtragspflicht zu beachten. Eine Aufklärung über ein etwaiges durch COVID-19 verursachtes Risiko, welches im Hinblick auf eine fundierte Anlageentscheidung von Bedeutung ist, ist dann notwendig, wenn es sich um ein wesentliches und spezifisches Risiko für die Geschäftstätigkeit, die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Emittenten oder die Wertpapiere handelt.