Der erste Satz der ESRS (European Sustainability Reporting Standards) ist mit Ablauf der Einspruchsfrist von Europäischem Rat und Parlament endgültig angenommen. Es besteht nun bezüglich der Standards Planungssicherheit, da die ESRS als delegierter Rechtsakt unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten gelten. Unternehmen, die der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) unterliegen, müssen je nach Unternehmensgröße teilweise schon ab dem 1. Januar 2024 eine Nachhaltigkeitserklärung gemäß der Standards erstellen.

Mit 17. Oktober 2023 hat die EU-Kommission zudem eine Anhebung der Schwellenwerte für Bilanzsumme und Umsatzerlöse mit Auswirkung auf die Größenklassen von Unternehmen vorgeschlagen. Durch diese voraussichtliche Änderung der Bilanzrichtlinie wird sich der Anwenderkreis der CSRD verringern.

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Das Wichtigste zu CSRD & ESRS

Anlässlich dieser Neuerungen im Bereich der nichtfinanziellen Berichterstattung haben wir die wichtigsten Informationen zu CSRD und ESRS für Sie übersichtlich zusammengefasst.

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Neuer Head of Sustainability Services bei Grant Thornton Austria!

Wir freuen uns mit Dr. Timo Goßler seit 1. September 2023 einen hervorragenden, international vernetzten Nachhaltigkeitsexperten gewonnen zu haben!

Mit seiner ganzheitlichen Herangehensweise an das Thema Nachhaltigkeit – von Strategieentwicklung über Berichterstattung bis hin zu Digitalisierung – wird Timo mit seinem Team künftig Unternehmen dabei unterstützen, Nachhaltigkeit auf wirtschaftlich erfolgreiche Weise in ihr Kerngeschäft zu integrieren und sowohl finanzielle als auch ökologische und soziale Ziele zu erreichen.

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