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Konzern- und Jahresabschlussprüfung
Gesetzliche und freiwillige Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfungen, Prüfungen von Jahresabschlüssen auf Basis der International Financial Reporting Standards (IFRS), Prüfungen gemäß US-amerikanischer Rechnungslegung (US-GAAP), Prüfungen von Privatstiftungen
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Prüferische Durchsicht (Review)
Ein prüferische Durchsicht oder Review stärkt das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung für Halbjahres- oder Quartalsberichte. Sie ist keine Abschlussprüfung, sondern eine kritische Würdigung des Abschlusses auf der Grundlage einer Plausibilitätsbeurteilung.
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Globale Prüfungsmethodologie
GTI Horizon™ ist der weltweit einheitliche, geschäftsprozess- und risikoorientierte Prüfungsansatz von Grant Thornton International Ltd.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Komplexe IFRS-Welt ganz einfach: Unsere Expert:innen navigieren Sie durch die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder und unterstützen Sie bei der Integration neuer Bestimmungen in das eigene Rechnungswesen.
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Sonderprüfungen und sonstige Prüfungsleistungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung bestehen vielfältige Prüfungs- und Beratungsanlässe. Einerseits gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen, andererseits steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beurteilung oder Beratung durch Sachverständige, oder es wird eine besondere Vertraulichkeit gewünscht. Standardlösungen sind hier nicht gefragt.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Wir unterstützen Sie bei der Umstellung der Abschlüsse nach UGB auf IFRS oder US-GAAP, beraten bei Konsolidierungen und der Erstellung von Konzernabschlüssen, der Einrichtung von Risikomanagement-Systemen, Risikosteuerung und Risikoberichterstattung uvm.
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Unternehmensteuern
Vor betrieblichen Grundsatzentscheidungen wie zB zur Optimierung der Unternehmensstruktur oder zur Frage der Vermögensübertragung, erstellt Grant Thornton Austria eine Analyse des Ist-Zustandes, erarbeitet gemeinsam mit Ihnen die Zielsetzungen und begleitet Sie bei der erfolgreichen Umsetzung.
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Internationale Steuergestaltung
Österreichische Unternehmen auf internationalem Expansionskurs oder internationale Klienten beim Einstieg in Österreich: Die lokalen Experten von Grant Thornton Unitreu verfügen nicht nur über langjährige Erfahrung in internationalen Steuerfragen, sondern sind durch die Anbindung an Grant Thornton International auch global vernetzt. Ein Fokus der Beratungstätigkeit liegt auf der Verrechnungspreisgestaltung, grenzüberschreitenden Transaktionen und Konzernfinanzierungen sowie Immobilientransaktionen.
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Verrechnungspreise
Der Fokus unserer Beratungstätigkeit liegt auf Ihrer optimalen Verrechnungspreisgestaltung. Dabei ist es unser Ziel, bereits im Vorfeld einer internationalen Investitions- oder Strukturentscheidung, die Möglichkeiten und Restriktionen zur Gestaltung von Verrechnungspreisen zu überprüfen und eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu liefern.
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Umsatzsteuer
Oftmals laufen Unternehmen dadurch Gefahr, dass die eigentlich kostenneutrale Umsatzsteuer schlussendlich ein wesentlicher Kostenfaktor wird. Hinzu kommt, dass das österreichische Finanzstrafrecht äußerst strenge Strafen vorsieht. Wir von Grant Thornton helfen Ihnen, die Kosten zu minimieren und gleichzeitig ihre Compliance sicherzustellen.
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Private Wealth
Der Erhalt, die Vermehrung von bestehenden, erwirtschafteten oder geerbten Vermögen sowie die Weitergabe an nächste Generationen, ist oftmals ein komplexes, hochsensibles und emotionales Thema. Unser erfahrenes Private Wealth Team zeichnet sich durch die langjährige und vertrauenswürdige Beratung aus.
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Immobilienberatung
Besonders in unsicheren Zeiten hat sich die Investition in beständige Werte bewährt. Immobilien gelten seit jeher als sichere Investitionsobjekte und haben insbesondere in den vergangenen Jahren als Wertanlage einen Aufschwung erlebt. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir Sie unterschiedlichsten Bereichen als kompetenter Partner unterstützen.
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Global Mobility Services
Entsendungsmanagement ist eine Aufgabe mit vielen Aspekten und vielen Ansprechpartnern. Für ein erfolgreiches Entsendungsmanagement benötigen Sie nicht nur einen lokalen Steuerberater, sondern ein Netzwerk, das grenzüberschreitend erfolgreich zusammenarbeitet. Grant Thornton verfügt über Mitgliedsfirmen in mehr als 130 Ländern mit Global Mobility Experten, die sich regelmäßig miteinander austauschen.
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Buchhaltung und Finanzbuchhaltung
Die Finanzbuchhaltung ist die Grundlage für viele Entscheidungen im Unternehmen. Nur wer seine Zahlen übersichtlich aufbereitet und sich einen guten Überblick über sein Unternehmen verschafft, kann Schwachpunkte rechtzeitig erkennen und auf negative Entwicklungen reagieren. Der Einsatz modernster Software (ab sofort BMD) ermöglicht Ihnen jederzeit den Zugriff auf Ihr Zahlenwerk. Digitales Belegwesen und ein Dokumentenmanagementsystem für die Datenarchivierung sind dabei selbstverständlich. Wir übernehmen Ihre Finanzbuchhaltung.
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Erstellung Jahres- und Konzernabschluss
Je nach Größe Ihres Unternehmens und abhängig von der gewählten Rechtsform sind Sie zur Aufstellung von Jahresabschlüssen verpflichtet. Außerdem wollen Anteilseigner, Eigentümer und Management regelmäßig mit Finanzinformationen versorgt werden. Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer Aufzeichnungspflichten und gewährleisten damit, dass Sie Gesellschaften, der Bank und anderen Adressaten aussagekräftige und verlässliche Zahlen präsentieren.
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Payroll Services
Personalverrechnung gehört zu den Themenbereichen, die sich rasant ändern und ständig an Komplexität gewinnen. Hier treffen Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht, Aufenthaltsrecht und andere Rechtsmaterien aufeinander. Unsere ExpertInnen helfen Ihrem Team, auf dem aktuellen Stand zu bleiben und komplexe Fragestellungen zu lösen. Wir übernehmen aber auch gerne die gesamte Personalverrechnung für Sie.
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Tax Compliance
Steuerbehörden halten Unternehmer und Freiberufler mit Steuerfragen ständig auf Trab, somit spielen sie eine zentrale Rolle in fast jeder Geschäftsentscheidung. Je nach Bedarf reichen unsere Leistungen von der Erstellung von Steuererklärungen, der Durchführung von Steuerberechnungen mit einer eingehenden Überprüfung der Daten als Bemessungsgrundlage bis hin zur internationalen Tax-Compliance für mehrere Länder.
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Robotic Process Automation (RPA)
Robotic Process Automation (RPA) ist eine einfache Möglichkeit für Unternehmen, Prozesse zu automatisieren und somit effizienter und kostengünstiger zu verfahren, bei gleichzeitiger Qualitätssteigerung und Erhöhung der Kundenzufriedenheit.
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Unternehmensbewertung
Jeder Bewertungsanlass erfordert ein Verständnis der individuellen Lösungsmöglichkeiten und Kenntnis der gesetzlichen und regulativen Vorgaben. Sie profitieren von unserer langjährigen praktischen Erfahrung und hohen fachlichen Expertise.
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Forensic Services & Cyber Security
Wenn es um Risken im Geschäft geht, sind unsere Expertinnen und Experten zur Stelle. Wir unterstützen Sie nicht nur in Verdachtsfällen oder bei Streitigkeiten, sondern entwickeln geeignete Strategien im Bereich der Prävention, um Ernstfälle möglichst zu verhindern. Unser Team im Bereich Cyber Security unterstützt Sie dabei, ihre Netzwerke und Anwendungen sicher zu gestalten und ist im Fall eines Sicherheitslecks rasch zur Stelle.
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Sustainability Services
Die Bedeutung von Nachhaltigkeit nimmt kontinuierlich zu. Dies umfasst die ESG-Faktoren, das heißt Umweltaspekte (Environmental), soziale und arbeitsrechtliche Aspekte (Social) sowie die Governance der Unternehmen und ihrer Lieferkette. Das wirkt sich auch maßgeblich auf das Geschäftsmodell vieler Unternehmen aus. Kunden, Investoren und Marktpartner erwarten, dass Unternehmen die ökologischen und sozialen Auswirkungen ihres Handelns kennen.
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Transaktionsberatung
Nur eine zielgesteuerte und fundierte Beratung hilft, die mit einer solchen Transaktion verbundenen Chancen und Risiken besser beurteilen und quantifizieren zu können. Wir untersuchen für Sie die wirtschaftliche, finanzielle und/oder steuerliche Situation des Zielunternehmens und begleiten und beraten Sie sowohl bei einem Erwerbsvorgang als auch bei einem Verkaufsprozess.
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Merger & Acquisition
Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen für Ihren Deal. In sämtlichen Phasen einer Unternehmenstransaktion auf Käufer- oder Verkäuferseite gewährleisten wir ein professionelles Transaktionsmanagement.
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Restrukturierung & Fortbestehens-prognose
Wir unterstützen Sie bei der Erhaltung Ihrer Wettbewerbsfähigkeit durch ein vielfältiges Leistungsportfolio: Sanierungsplan und Fortführungsprognosen, Operative Sanierung und Restrukturierung sowie strategische Neuausrichtung, Management Coaching, Financial Turn Around und Valuation Service uvm.
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IT Audit & Special Attestation
Die zunehmende Vernetzung und Digitalisierung zieht weitreichende Veränderungen in der Geschäftswelt nach sich. Zeitgemäße Rechnungslegung ist ohne komplexe IT-Systeme nicht mehr denkbar. Gleichzeitig steigen damit aber auch die Risiken für Unternehmen, insbesondere beim Umgang mit Daten. Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität von Daten sind zentrale Sicherheitsanforderungen, die auch in Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit von IT-gestützter Rechnungslegung zu erfüllen sind. Unsere IT-Prüfer sind Experten im operativen IT-Betrieb und entwickeln für Sie gezielte Maßnahmen, um Risiken entgegenzuwirken und die Sicherheit und Verlässlichkeit Ihrer IT-Systeme zu überprüfen.
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Internal Audit
Internal Audit unterstützt Unternehmen und Organisationen beim Erreichen ihrer Ziele, indem die Effektivität des Risikomanagements, der Kontrollen und der Führungs-und Überwachungsprozesse analysiert und bewertet werden.
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Sachverständigen-Leistungen & Litigation Support
Grant Thornton Austria bietet umfassende Leistungen im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens mit einem breiten Kompetenzspektrum von Bankwesen bis hin zu Kommunikation. Kerntätigkeit von Sachverständigen ist die objektive Aufnahme von Befunden und die Erstattung von Gutachten – ungeachtet aller äußeren Umstände. Unsere Experten Gottwald Kranebitter und Georg H. Jeitler stellen als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige sicher, dass höchste fachliche Standards sowie das Objektivitätsgebot eingehalten werden.
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Krisenmanagement
In einer akuten Krisensituation müssen in kurzer Zeit professionelle Maßnahmen zur Eindämmung der Krise und zur Umsetzung der behördlichen Auflagen ergriffen werden. Für Organisationen jeder Größe bietet Grant Thornton Austria ein umfassendes Herangehen für erfolgreiches Krisenmanagement.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain als Trägertechnologie für unter anderem Krypto-Währungen und Smart Contracts gewinnt zunehmend an Bedeutung. Grant Thornton Austria bietet umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien und –Geschäftsmodelle. Die Prüfung von Krypto-Währungen und anderen Blockchain-basierten digitalen Assets zeichnet sich durch einen hohen Komplexitätsgrad aus. Dies liegt an der raschen Veränderungen und Volatilität des Marktes, an dem Fehlen von umfassenden Vorschriften über die Krypto-Assets und der Tatsache, dass sich bestimmte Technologien noch in der Entwicklung befinden. Als verlässlicher Partner unterstützen wir Unternehmen mit unserer Expertise. Insbesondere im Bereich des Nachweises über die Existenz und das Eigentum über digitale Assets bieten wir in Zusammenarbeit mit Grant Thornton Kanada eine exzellente Methodik zur Prüfung digitaler Bestände. Unser Leistungsportfolio umfasst insbesondere: - Abschlussprüfungen von regulierten und nicht-regulierten Unternehmen im Bereich Blockchain / Fintech - Bestätigungsleistungen über das Vorhandensein, die Bewertung und das Eigentum von Krypto-Assets in definierten Wallets (u.a. unter Anwendung der International Standard on Assurance Engagements ISAE 3000) - Beratung im Bereich des Aufbaus und der Weiterentwicklung Interner Kontrollsysteme und IT- sowie Cybersecurity-Standards von Unternehmen im Bereich Blockchain / Fintech - Übernahme der internen Auditfunktion (Interne Revision)
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Unternehmen dabei, Wachstumsstrategien für eine nachhaltig erfolgreiche Zukunft zu entwickeln und das Potenzial Ihrer Marke maximal auszuschöpfen. Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie. Sofern Sie als Unternehmen nicht ausschließlich die Strategie der „Kostenführerschaft“ verfolgen, lohnt es sich, über ein eindeutiges leistungsbasiertes Alleinstellungsmerkmal zu verfügen, um am Markt nachhaltig profitabel wachsen zu können. In einer Zeit, in der der Überfluss den Mangel abgelöst hat, wird es für Unternehmen jedoch zunehmend schwieriger, sich von dem Wettbewerb klar abzugrenzen.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Die COFAG-VO ist seit 9.4.2020 in Rechtskraft. Sie regelt die Garantien und Direktkredite zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen in Folge von COVID-19. Direktzuschüsse werden in einer gesonderten Verordnung, die in den nächsten Tagen vom BMF herausgegeben wird, geregelt.
Finanzielle Unterstützungsmaßnahmen
Folgende finanzielle Unterstützungsmaßnahmen stehen der COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH zur Verfügung:
- Gewährung direkter Zuschüsse und rückzahlbarer Vorschüsse („Direktzuschüsse“);
- Übernahme von Haftungen (insbesondere Garantien) durch die COFAG für Verbindlichkeiten eines Unternehmens;
- Gewährung von Direktkrediten in Form von Überbrückungskrediten („Direktkredite“).
Der COFAG-Finanzierungsagentur hat das BMF diese Aufgaben übertragen. Die Organe der COFAG-Finanzierungsagentur sind im Rahmen der Umsetzung der Förderungsrichtlinien gemäß COFAG-VO weisungsfrei.
Begünstigte Unternehmen
Antragsteller müssen kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllen:
- das Unternehmen hat seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich und
- das Unternehmen übt eine wesentliche operative Tätigkeit in Österreich aus.
Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Wertpapierfirmen und Pensionskassen dürfen keinen Antrag für finanzielle Maßnahmen gemäß COFAG-VO stellen.
Antragsberechtigte Unternehmen dürfen keinen Antrag stellen, wenn sie sich am 31.12.2019 bereits in „Schwierigkeiten“ befanden. Ein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ (Definition laut Gruppenfreistellungs-VO der EU) definiert sich wie folgt:
- GmbH, AG und kapitalistische Personengesellschaft: Verlust von mehr als 50% des Grund- bzw. Stammkapitals (nach Verrechnung mit allfälligen Kapital- und Gewinnrücklagen) zum 31.12.2019. Ein allfälliges Agion gemäß § 229 UGB ist im Rahmen dieser Definition ebenfalls als Grund- bzw Stammkapital anzusehen. Unter einer kapitalistischen Personengesellschaft wird eine Gesellschaft verstanden, welche keine natürliche Person als unbeschränkt haftenden Gesellschafter ausweist.
- OG und nicht kapitalistische KG: Verlust von mehr als der Hälfte des Eigenkapitals. Eigenkapital bestimmt sich nach dem UGB (Eigenkapital nach AFRAC-Stellungnahme 18).
- Das Unternehmen darf sich nicht im Insolvenzverfahren (auch nicht in einem Sanierungsverfahren) befinden oder die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfüllen.
- Das Unternehmen darf keine Rettungshilfe erhalten und den Kredit noch nicht zurückgezahlt haben oder die Garantie noch nicht erloschen sein bzw. immer noch einem Umstrukturierungsplan unterliegen.
- Unternehmen, welche keine KMU sind, dürfen in den letzten beiden Jahren (offensichtlich auf der Grundlage des jeweiligen Jahresabschlusses) darüber hinaus
- keinen buchwertbasierten Verschuldungsgrad von mehr als 7,5 (Fremdkapital dividiert durch Eigenkapital) und
- kein Zinsdeckungsverhältnis (EBITDA dividiert durch Zinsaufwendungen) von unter 1,0
aufweisen.
Nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten werden KMUs gesehen, die noch keine drei Jahre bestehen und solche in den sieben Jahren nach ihrem ersten kommerziellen Verkauf, die nach einer Due-Diligence-Prüfung durch den ausgewählten Finanzintermediär für Risikofinanzierungen in Frage kommen.
Verwendungszwecks der finanziellen Maßnahmen
Garantien und Direktkredite sollen insbesondere Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens, die auf Grund von Umsatzausfällen vom Unternehmen nicht selbst getragen werden können, decken. Umschuldungen (Rückführung bestehender Finanzierungen) sollen nicht erfasst sein. Davon ausgenommen sind einzelne vertraglich vereinbarte und fällige Kreditraten oder Zinszahlungen, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des COVID-19 Gesetzes bestanden haben.
Ferner wird als weitere Voraussetzung für die Gewährung einer finanziellen Maßnahme verlangt, dass im Vorfeld der Unterstützung die Zahlungsverpflichtungen bestmöglich durch Maßnahmen des Unternehmens reduziert und / oder vermieden wurden. Beispielhaft werden folgende Maßnahmen angeführt:
- Reduktion Wareneinkauf auf ein erforderliches Mindestmaß
- Rückgriff auf verfügbare Liquiditätsreserven
- Erlöse aus rasch und ohne unverhältnismäßigen Verlust verwertbaren Vermögensgegenständen
- Inanspruchnahme nicht ausgenutzter Betriebsmittelkreditlinien
- Finanzielle Maßnahmen der wirtschaftlichen Eigentümer / Gesellschafter (z.B. Zuschüsse)
- Stundung von Zahlungsverpflichtungen (z.B. Mieten, Steuern, etc.)
- Inanspruchnahme der Kurzarbeit
- Versicherungen
Insbesondere folgende Zahlungsverpflichtungen sollen durch die Garantien / Direktkredite finanziert werden:
- Mieten
- Leasingentgelte
- einzelne Kreditraten und Zinszahlungen zu den bestehenden Fälligkeiten (nicht jedoch: Vorfälligkeit, Fälligstellung oder endfällige Kredite)
- Löhne und Gehälter
- Lohnnebenkosten
- Angemessene Unternehmerentlohnung
- Steuern, Abgaben und Gebühren
- Entgelte für betriebsnotwendige Dienstleistungen und Zahlungen für Waren zur Aufrechterhaltung der Betriebstätigkeit in einem erforderlichen Ausmaß
- Rückzahlung von Anzahlungen
- Versicherungsprämien für betriebsnotwendige Versicherungen
Bei der Gewährung von Garantien und / oder Direktkrediten ist darauf zu achten, dass das Unternehmen voraussichtlich in der Lage sein wird, die Mittel zur Deckung des Liquiditätsbedarfs im Rahmen eines normalen Geschäftsverlaufs in angemessener Zeit zurückzuführen. Sollte dies nicht der Fall sein, stehen Direktzuschüsse zur Verfügung. Die Voraussetzungen für solche Direktzuschüsse werden vom BMF noch erarbeitet.
Höhe und Laufzeit der finanziellen Maßnahmen
Die Höhe richtet sich nach den nicht gedeckten Zahlungsverpflichtungen vom 1. März 2020 bis zu 30. September 2020 (vorläufig genannter Betrachtungszeitraum). Der genaue Betrachtungszeitraum ist im Antrag zu konkretisieren, wobei auch ein längerer Betrachtungszeitraum möglich sein soll, wenn es die besonderen Verhältnisse des Unternehmens (z.B. Saisonalität des Geschäftsmodells, besonders intensive nachteilige wirtschaftliche Auswirkungen einer Branche) erfordern. Auch eine spätere oder mehrmalige Verlängerung des Betrachtungszeitraums soll zulässig sein.
Die Höchstausmaß der finanziellen Maßnahmen richtet sich nach den Vorgaben der EU.
Die Laufzeit der gewährten Garantien / Direktkredite soll grundsätzlich dem individuellem Fall angepasst sein. Das Unternehmen soll grundsätzlich ab dem Zeitpunkt zurückzahlen bzw. ohne die Garantie auskommen, wenn es die Auswirkungen der COVID-19 Krise, die zu den Liquiditätsengpässen geführt haben, überwunden hat. Entsprechend den Vorgaben wäre eine Laufzeit von 5 Jahren und unter gewissen besonderen Umständen eine Laufzeit von maximal 10 Jahren zu vereinbaren.
Das Haftungsentgelt und die Zinsen richten sich nach den aktuellen Vorgaben der EU.
Auskunfts-und Einsichtsrechte
Der COFAG-Finanzierungsagentur stehen zur Prüfung der zweckgewidmeten Verwendung der finanziellen Maßnahmen ein jederzeitiges Auskunfts-, Buchprüfungs-, Betriebsprüfungs- und Einsichtsrecht gegenüber dem Antragsteller zu. Das Unternehmen muss sich darüber hinaus verpflichten, auf Verlangen sämtliche Unterlagen zur Verfügung zu stellen und Informationen zu erteilen, die erforderlich sind, um die zweckgewidmete Verwendung der finanziellen Mittel und die Rückführung zu prüfen.
Antragstellung
Die Antragstellung läuft über die Bank, die den zugrundeliegenden Kredit vergeben soll. Es werden standardisierte Antragsformulare zur Verfügung gestellt werden. Letztere sind bei der Bank einzureichen und werden je nach Zuständigkeit an die OeKB oder AWS eingereicht.
Der Antrag ist zu begründen, wobei insbesondere plausibel darzustellen und – soweit vorhanden – durch Unterlagen nachzuweisen ist:
- dass der Liquiditätsbedarf auf die durch COVID-19 verursachten wirtschaftlichen Auswirkungen zurückzuführen ist;
- welche Zahlungsverpflichtungen und über welchen Betrachtungszeitraum gedeckt werden sollen;
- dass „angemessene Maßnahmen“ zur bestmöglichen Reduktion und / oder Vermeidung von Zahlungsverpflichtungen getroffen worden sind;
- welche weiteren öffentlichen Unterstützungen in Anspruch genommen worden sind.
Bestätigung des Antragstellers
Der Antragsteller hat insbesondere zu bestätigen, dass
- sich das Unternehmen am 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten befand und
- die beantragte Liquiditätsüberbrückung nicht schon durch anderweitige Unterstützungen der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit COVID-19 gedeckt wurden.
Je nach Größe des Unternehmens sind insbesondere folgende Unterlagen vorzulegen:
- Jahresabschlüsse bzw. Ergebnisrechnungen (allenfalls in Form von Steuererklärungen), aus denen sich die Ergebnisse des Unternehmens in den letzten beiden Geschäftsjahren ergeben;
- monatliche Saldenlisten oder eine kurzfristige Erfolgsrechnung für die letzten zwölf Monate;
- Informationen über sonstige öffentliche Unterstützungen.
Verpflichtungen des Antragstellers
Der Antragsteller (das Unternehmen) hat sich insbesondere zu verpflichten:
- die erhaltene Liquidität ausschließlich zur Deckung des im Antrag genannten Liquiditätsbedarfs für die Geschäftstätigkeit in Österreich einzusetzen;
- sämtliche zumutbaren Maßnahmen zum Erhalt der Arbeitsplätze zu setzen;
- die nicht rückzahlbaren Zuschüsse oder sonstigen Zahlungen zur Rückzahlung der erhaltenen finanziellen Maßnahmen zu verwenden;
- die in der COFAG-VO festgelegten Kontrollen zu ermöglichen;
- keine unangemessenen Entgelte, Entgeltsbestandteilen sowie Zuwendungen an die Inhaber des Unternehmens bzw. deren Organe, Angestellte und wesentliche Erfüllungsgehilfen zu leisten; insbesondere keine Boni für das laufende Geschäftsjahr an Vorstände oder Geschäftsführer, die über 50 Prozent der Boni des Vorjahres hinausgehen, zu leisten;
- die Entnahmen des Unternehmers bzw. die Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter während des Zeitraums der finanziellen Maßnahmen an die wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst zu gestalten, wobei
- keine Dividendenzahlungen und Entnahmen vom 16.3.2020 bis zum 31.3.2021 vorgenommen werden und
- eine maßvolle Dividenden- und Gewinnausschüttungspolitik für die verbleibende Laufzeit der finanziellen Maßnahmen zu beschließen;
- keine Auflösung von Rücklagen zur Erhöhung des Bilanzgewinns vorzunehmen ist;
- die Verwendung der aus der finanziellen Maßnahme erhaltenen Liquidität für
- Zahlung von Gewinnausschüttungen,
- zum Rückkauf eigener Aktien und
- zur Zahlung von Boni an Vorstände und Geschäftsführer
festgehalten wird;
- Umstände, die das Risiko der COFAG-Finanzierungsagentur wesentlich erhöhen, umgehend dieser mitzuteilen;
- die COFAG-Finanzierungsagentur vom Bankgeheimnis zu entbinden;
- datenschutzrechtliche Einwilligungen zu erteilen.
Antragsprüfung und Entscheidung
Der eingereichte Antrag wird von AWS, OeKB oder einem anderen Bevollmächtigten geprüft. Die Entscheidung über den Antrag verbleibt bei der COFAG-Finanzierungsagentur.
Garantien und / oder Direktkredite, die EUR 120 Mio übersteigen, bedürfen einer vertieften Prüfung und Beschlussfassung unter weiteren Kriterien (z.B. Standortgarantie, angemessene Beteiligung der Eigentümer, Fortbestandsanalyse des Unternehmens, dauerhafter Erhalt von Arbeitsplätzen, etc.).
Auf die Gewährung einer finanziellen Maßnahme besteht kein Rechtsanspruch!
Weitere Informationen zu den Corona-Hilfsmaßnahmen für Unternehmen finden Sie hier
Unsere Advisory – Teams (u.a. Transaction Services, Business Planning) unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung und der Aufbereitung der umfangreichen Unterlagen und wirtschaftlichen Darstellungen (insbesondere des Liquiditätsbedarfs).
Bei weiterführenden Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Experten Werner Leiter und Gerda Leimer.