-
Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
-
Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
-
Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
-
Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
-
Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
-
Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
-
Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
-
Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
-
International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
-
Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
-
Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
-
Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
-
Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
-
Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
-
Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
-
Buchhaltung und Finanzbuchhaltung
Um als zukunftsorientiertes Unternehmen erfolgreich zu sein, sind eine effektive Buchhaltung und Finanzbuchhaltung unabdinglich. Um den größten Nutzen aus diesem Bereich Ihres Unternehmens zu ziehen, stehen wir hinter Ihnen.
-
Jahres- und Konzernabschlusserstellung
Abhängig von Ihrer Unternehmensgröße und der von Ihnen gewählten Rechtsform, sind Sie zur Jahresabschlussaufstellung verpflichtet. Wir unterstützen Sie bei Ihren Pflichten.
-
Payroll Services
Personalverrechnungsthemen ändern sich rasant und gewinnen zunehmen an Komplexität. Unser Leistungsangebot reicht von der termingetreuen Abwicklung der gesamten Personalverrechnung bis hin zu rechtlichen Einzelauskünften.
-
Tax Compliance
Bei zahlreichen Geschäftsentscheidung sind steuerliche Aspekte zu beachten. Wir unterstützen bei der Erstellung von Steuererklärungen, der Berechnung der vorläufigen Steuer, und der Prüfung von Steuerbescheiden.
-
Robotic Process Automation
Wir helfen Ihnen mit unserem Robotic Process Automation Service, Ihre Prozesse zu automatisieren und somit effizienter und kostengünstiger zu agieren, bei gleichzeitiger Qualitätssteigerung und Erhöhung der Kundenzufriedenheit.
-
Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
-
Forensic Services & Cyber Security
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
-
Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
-
Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
-
Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
-
Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
-
IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
-
Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
-
Sachverständigen-Leistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
-
Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
-
Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
-
Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
-
International Engagement Management
Als Mitglied des weltweiten Grant Thornton Netzwerks betreuen, managen und koordinieren wir internationale Projekte für unsere Kund:innen. Unser Team umfasst mehrsprachige Expert:innen die über langjährige Erfahrung bei internationalen Aufgaben und Anfragen verfügen und Sie bei Ihren internationalen Projekten unterstützen.
-
Turkish Desk
Unser Turkish Desk ist die Anlaufstelle für türkische Unternehmen, die den Markteintritt in Österreich forcieren, aber auch für österreichische Unternehmen, die sich in der Türkei positionieren wollen. Auch Unternehmen, die bereits auf beiden Märkten aktiv sind und professionelle Beratung benötigen zählen zu unseren Klienten.
-
French Desk
Wir bündeln umfassende Expertise für französische Unternehmen, die den Markteintritt in Österreich wagen wollen ebenso wie für österreichische Unternehmen, die sich in Frankreich positionieren wollen. Auch Unternehmen, die bereits auf beiden Märkten aktiv sind, stehen wir beratend zur Seite.
-
Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
-
Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
COVID-19: Von Anfang an Beweise für Entschädigungs- und Minderungansprüche sichern!
Praxistipps: Schiedsgutachten eines Sachverständigen als Alternative zu Corona-Streitigkeiten vor Gericht – Ansprüche gegenüber Behörden binnen sechs Wochen geltend machen. Stand: 25.6.2020
Viele Unternehmen sind von den Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus hart getroffen und hoffen auf spätere Entschädigungen vor allem für Maßnahmen, die noch vor Inkrafttreten des COVID-19-Maßnahmengesetzes am 16. März 2020 nach dem Epidemiegesetz (EpidemieG) erfolgt waren. Ebenso für viele Betriebe im Raum steht der viel diskutierte Entfall bzw. die Minderung von Mietzins oder Pachtzins nach §§ 1104 und 1105 ABGB.
Gerade jetzt gilt es, korrekte Grundlagen für die Beteiligten zu schaffen – dies betrifft nicht nur Unternehmen, sondern auch Vermieter, die sich durch Dokumentation vor unfairen Forderungen schützen können.
Die aktuelle Situation führt zu komplexen Fragestellungen, da in vielen Fällen ein beschränkter Gebrauch eines Mietstückes bzw. ein eingeschränkter Betrieb u.a. durch Notbetrieb, Teleworking oder interne Arbeiten weiterhin vorliegen kann. Eine anwaltliche Begleitung ist dringend anzuraten, da jeder Fall individuell betrachtet werden muss.
In vielen Fällen wird ein Sachverständiger aus dem Gebiet der Unternehmensplanung zur Feststellung von Entschädigungen bzw. Minderungsansprüchen notwendig sein, der die konkret eingetretenen Einschränkungen beurteilt. Zu berücksichtigen sind nicht nur Ausfälle, sondern auch ersparte Kosten oder – je nach Fall – vielleicht auch eine in veränderter Form fortgesetzte Betriebstätigkeit.
Oft wird es länger dauern, bis die für Entschädigungen relevanten Detailfragen tatsächlich beantwortet werden müssen – etwa gegenüber Behörden, bei Rückforderungen im anwaltlichen Wege oder in einem Gerichtsverfahren.
Bewertet werden kann nur, was auch nachweisbar ist. Viele Beweise zu ausgeübten oder entfallenen Tätigkeiten sind allerdings flüchtig: Informationen im Internet verändern sich, Zutrittsprotokolle, Telefonprotokolle oder Logfiles werden nach einem definierten Zeitraum gelöscht, handschriftliche Notizen werden entsorgt, (telefonische?) Auftrags-Absagen und ähnliches geraten in Vergessenheit oder es besteht Unsicherheit, wann welches Objekt in welcher Form noch weiterhin genutzt wurde. Zu bedenken sind dabei auch beschränkte Nutzungen wie aufrechter Lagerbestand, Nutzung nur für interne Arbeiten oder für Telework notwendige vor Ort betriebene IT-Infrastruktur.
Sowohl Unternehmen als auch Vermietern ist zu empfehlen, bereits jetzt Informationen bzw. Beweise zu sammeln, die in einer späteren Auseinandersetzung von Bedeutung sein können und in einigen Monaten vielleicht nicht mehr zugänglich sind. Insbesondere sollte auf jene Dinge Wert gelegt werden, die außerhalb der normalen Buchhaltung liegen und die tatsächliche Situation möglichst vollständig darstellen. Fertigen Sie Fotos an, speichern Sie Websites als PDF (mit Datum und URL!) und dokumentieren Sie die Ihnen bedeutsam erscheinenden Umstände in einer Art Tagebuch – in möglichst manipulationssicherer Form. In besonders wichtigen Fällen kann auch eine neutrale Beweissicherung durch einen Sachverständigen erfolgen.
Im Bereich zwischen Mieter und Vermieter ist ungeachtet der Beweislage anzuraten, Konflikteskalationen möglichst zu vermeiden: Eine Überlastung der Justiz u.a. mit Streitigkeiten aufgrund von COVID-19 ist zu erwarten – Verfahren werden vermutlich länger als normal dauern, gleichzeitig ist das finanzielle Erfolgspotenzial zumeist überschaubar. Es ist daher für beide Seiten dringend zur außergerichtlichen Klärung derartiger Ansprüche zu raten. Hilfreich kann hier die gemeinsame Beauftragung eines Sachverständigen zur Erstellung eines Schiedsgutachtens sein.
Sollte Ihr Betrieb hingegen von einer behördlich konkret Ihnen gegenüber angeordneten Maßnahme betroffen sein, ist von formlosen Erledigungen dringend abzuraten. Ein solcher Fall könnte eintreten, wenn Ihr Betrieb in die Ausnahmen der Verordnung zum COVID-19-Maßnahmengesetz fällt (z.B. Supermarkt), aber z.B. aufgrund von Erkrankungsfällen geschlossen wird. In so einem Fall ist es von Bedeutung, auf einen formalen Bescheid (oder die Information über eine ggfs. bereits bestehende zugrundeliegende Verordnung) zu bestehen. Zum Zeitpunkt der Verfassung dieses Artikels wird wahrscheinlich auch hier das COVID-19-Maßnahmengesetz zur Anwendung kommen. Viele Dinge sind jedoch in Veränderung: Je nach weiterer Entwicklung der Rechtslage kann es sein, dass auch (wieder) das Epidemiegesetz zur Anwendung kommt. Jedenfalls bietet nur eine konkret formal korrekt angeordnete Schließung nach dem Epidemiegesetz die allfällige Grundlage, um Entschädigungen für einen Verdienstentgang geltend machen zu können. Wichtig jedoch: Ansprüche sind bereits binnen sechs Wochen nach Beendigung der Maßnahme geltend zu machen, ansonsten verlieren Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung – die derzeitigen Fristunterbrechungen gelten hier nicht!
Ergänzung vom 25.6.2020: Achtung! Derzeit ist geplant, die 6 Wochen Frist auf 3 Monate zu verlängern. Hierfür muss der Initiativantrag allerdings noch das Parlament passieren.
Gerne stehen wir Ihnen für alle Fragen zur Bewertung von eingeschränkter Gebrauchbarkeit sowie zu Entschädigungen und Ausfällen in der Corona-Krise zur Verfügung.
-> nehmen Sie Kontakt mit unserem Sachverständigen auf
Mag. Georg H. Jeitler, BA MBA ist Partner bei Grant Thornton Austria, Mitglied des und allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger u.a. für Unternehmensplanung und Unternehmensbewertung. Er verantwortet den Bereich Forensic, der Sachverständigenleistungen und Litigation Support umfasst und wird regelmäßig von der österreichischen Justiz in medienpräsenten Verfahren herangezogen.
Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag keine individuelle Rechtsberatung ersetzt und Sachverhalte ggfs. verkürzt oder auf Grundlage derzeitiger Einschätzungen dargestellt werden. Grant Thornton übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der dargestellten Informationen.