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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Financial Services
Profitieren Sie von unserer umfassenden Expertise in den Bereichen Banken, Investments und Kapitalmarkt – maßgeschneidert für eine Branche, die von dynamischen Marktveränderungen, komplexen regulatorischen Anforderungen und fortschreitender Technologieentwicklung geprägt ist.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seite, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.

Anlassfall: Kapitalsteuerrückerstattung eines US-Investmentfonds
Im Vorabentscheidungsersuchen des VwGH ging es um den Fall einer in den USA ansässigen Investmentgesellschaft, die eine Kapitalertragsteuerrückerstattung beim österreichischen Finanzamt beantragte. Konkret ging es um Dividenden aus dem Jahr 2013 aus Portfoliobeteiligungen an zwei österreichischen börsenotierten Aktiengesellschaften in Höhe von 15 % auf Basis von § 21 Abs 1 Z 1a KStG. Sie vertrat die Ansicht, dass unter Berücksichtigung des Unionsrechts auch Rechtsträgern aus Drittstaaten die Möglichkeit zur Beantragung einer Rückzahlung von entrichteten Quellensteuern offenstehe.
Da die US-Investmentgesellschaft nach Durchführung eines sogenannten Typenvergleichs (dabei werden die Merkmale der ausländischen Gesellschaft mit den gesetzlich vorgesehenen Gesellschaftstypen (z.B. OG, KG, GmbH, AG) verglichen) einer österreichischen Kapitalgesellschaft entsprach, gewährte das BFG in erster Instanz die Rückerstattung der Kapitalertragsteuer gem § 188 InvFG. Das Finanzamt erhob gegen diese Entscheidung Revision.
Das Finanzamt brachte vor, dass die US-Investmentgesellschaft auch nach dem Aufsichtsrecht ihres Herkunftsstaates einen Investmentfonds darstellte, und daher nach der OGAW-Richtlinie einem Organismus zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapiere (OGAW) entspreche. Ein OGAW gilt als Sondervermögen ohne Rechtspersönlichkeit und unterliegt daher der transparenten Fondsbesteuerung unabhängig seiner Rechtsform. Auch wenn er nach Typenvergleich einer inländischen intransparenten Kapitalgesellschaft entspricht, wird er im Inland steuerlich nicht als Körperschaft betrachtet. Dies hätte zur Folge, dass die US-Investmentgesellschaft selbst kein Steuersubjekt und daher nicht antragsberechtigt hinsichtlich einer Steuerrückerstattung sei. Nur die einzelnen Anleger:innen selbst könnten nach Maßgabe des jeweils anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens eine Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer beantragen.
Vorlagefrage des VwGH an den EuGH
Der VwGH stellte daher unter anderem die Frage an den EuGH, ob die Bestimmung des § 188 InvFG eine Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit darstellt. Diese Bestimmung bewirkt, dass ausländische Gebilde (sprich der US-Investmentfonds), die mit einer inländischen Körperschaft vergleichbar sind, in Österreich von der Rückerstattung der Kapitalertragsteuer ausgenommen werden. Das gilt dann, wenn sie materiell einem OGAW entsprechen und daher im Inland nicht als Körperschaft tätig sein dürften. Für derartige Gebilde ist in Österreich nur die Rechtsform als transparentes Sondervermögen gemäß § 2 iVm § 46 InvFG vorgesehen.
Höchstgerichtliche Entscheidungen – § 188 InvFG ist unionsrechtskonform
Mit Urteil vom 30. April 2025, C-602/23, hat der EuGH geantwortet, dass die Bestimmung des § 188 InvFG nicht gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstoße, sofern die von dem gebietsfremden Gebilde erzielten Einkünfte seinen Anteilinhaber:innen zugerechnet werden und in seinem Sitzstaat nicht auf seiner Ebene, sondern auf Ebene seiner Anteilinhaber:innen besteuert werden.
Vor dem Hintergrund der Beantwortung des EuGH entschied der VwGH mit Erkenntnis vom 28. Mai 2025, Ro 2022/13/0014, dass § 188 InvFG daher im Revisionsfall uneingeschränkt anwendbar ist. Grund dafür war, dass der US-Investmentfonds im Jahr 2013 keine US-Bundessteuern entrichtet hatte und bei Vollausschüttung im Ergebnis nur die Anteilinhaber:innen mit diesen Erträgen in den USA steuerpflichtig sind. Die erhaltenen Dividenden aus österreichischer Sicht wurden den Anteilinhaber:innen der Mitbeteiligten zugerechnet. Die Dividenden sind auch nicht höher besteuert worden als Dividenden an gebietsansässigen Investmentfonds. Der VwGH hob die angefochtene Entscheidung daher auf.
Auswirkungen für die Praxis
Fonds mit Sitz außerhalb der EU (z.B. USA, UK, Offshore-Strukturen) sollten daher eingehend prüfen, ob sie für österreichische Dividendenquellen eine Rückerstattung direkt auf Ebene des Fonds beantragen können oder ob zwingend die Anteilsinhaber:innen auf Basis des anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) tätig werden müssen.
Für die Praxis von (Klein-)Anleger:innen bedeutet dies, dass Investmentfonds in Drittstaaten, die materiell einem OGAW entsprechen, als auch inländische Publikumsfonds in Österreich gleich besteuert werden. Daher bilden sie in dieser Hinsicht keinen steuerlichen Vorteil. Vielmehr ist für ausländische Anleger:innen eine Kapitalertragsteuerrückerstattung in Österreich nur individuell über das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen möglich, was zusätzlichen administrativen Aufwand bedeutet und bei geringeren Rückerstattungsbeträgen wirtschaftlich oft nicht sinnvoll ist.
Unsere Expert:innen für internationales Steuerrecht und Fondsbesteuerung begleiten Sie gerne bei grenzüberschreitenden Investments, Kapitalertragsteuerrückerstattungen und der steuerlich optimalen Strukturierung Ihrer Investitionen. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und kontaktieren Sie uns jetzt!