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Payroll: Steueranpassungen für 2024

By:
Sabrina Reisinger
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Um eine Entlastung, vor allem für die mittlere und untere Einkommensschicht zu ermöglichen, wurde am 15. September 2023 beschlossen, dass das “letzte Drittel” der Inflationsabgeltung (Abschaffung der kalten Progression) für Steuerbegünstigungen verwendet wird. In diesem Beitrag informieren wir Sie über steuerliche Veränderungen, die ab 01.01.2024 gelten.
Contents

Monats-Lohnsteuertabelle für Arbeitnehmer:innen


SEG-Zulagen und SFN-Zuschläge (§ 68 Abs. 1 EStG)

Für steuerfreie Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge werden die monatlich maximalen Steuerfreibeträge von EUR  360 auf EUR 400 angehoben.

Überstundenzuschläge (§ 68 Abs. 2 EStG)

Nicht nur bei den SEG-Zulagen und SFN-Zuschlägen kommt es zu einer Anpassung, auch der monatliche steuerfreie Höchstfreibetrag wurde für die Jahre 2024 und 2025 auf EUR 200 (bisher EUR 86) für max. 18 Überstunden (bisher max. 10 Überstunden) angehoben. Ab dem Jahr 2026 reduzieren sich diese wieder auf max. 10 Überstunden, allerdings mit einem Betrag von EUR 120.

Homeoffice-Regelung

Die derzeitige abgabenrechtliche Homeoffice-Regelung in Bezug auf die Homeoffice-Pauschale, der Geltendmachung von Differenzwerbungskosten, sowie die Berücksichtigung der Kosten für die Ausstattung des Arbeitsplatzes wurden nun dauerhaft übernommen. Die Befristung mit 31.12.2023 ist damit hinfällig.

 

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