
Monats-Lohnsteuertabelle für Arbeitnehmer:innen

SEG-Zulagen und SFN-Zuschläge (§ 68 Abs. 1 EStG)
Für steuerfreie Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge werden die monatlich maximalen Steuerfreibeträge von EUR 360 auf EUR 400 angehoben.
Überstundenzuschläge (§ 68 Abs. 2 EStG)
Nicht nur bei den SEG-Zulagen und SFN-Zuschlägen kommt es zu einer Anpassung, auch der monatliche steuerfreie Höchstfreibetrag wurde für die Jahre 2024 und 2025 auf EUR 200 (bisher EUR 86) für max. 18 Überstunden (bisher max. 10 Überstunden) angehoben. Ab dem Jahr 2026 reduzieren sich diese wieder auf max. 10 Überstunden, allerdings mit einem Betrag von EUR 120.
Homeoffice-Regelung
Die derzeitige abgabenrechtliche Homeoffice-Regelung in Bezug auf die Homeoffice-Pauschale, der Geltendmachung von Differenzwerbungskosten, sowie die Berücksichtigung der Kosten für die Ausstattung des Arbeitsplatzes wurden nun dauerhaft übernommen. Die Befristung mit 31.12.2023 ist damit hinfällig.
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