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Voraussichtliche Werte in der Sozialversicherung für das Jahr 2024

By:
Philip Leitgeb
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Nachfolgend geben wir Ihnen eine Übersicht über die SV-Werte für das Jahr 2024.
Inhalte


Aufwertungszahl 2024

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Berechnung
  • Die Aufwertungszahl für das Jahr 2022 beträgt 1,021. Sie dient unter anderem zur Errechnung der täglichen Höchstbeitragsgrundlage und der Geringfügigkeitsgrenze

 

 

Die Aufwertungszahl für das Jahr 2024 beträgt: 1,035.

 

 

Geringfügigkeitsgrenze 2024

Geringfügigkeitsgrenze monatlich: € 518,44
Grenzwert für die pauschale Dienstgeberabgabe: € 777,66

 

Höchstbeitragsgrundlage 2024

Höchstbeitragsgrundlage monatlich € 6.060,00
Höchstbeitragsgrundlage täglich € 202,00
Höchstbeitragsgrundlage Sonderzahlungen jährlich € 12.120,00
Höchstbeitragsgrundlage freie Dienstnehmer ohne SZ, GSVG, BSVG monatlich € 7.070,00

 

Arbeitslosenversicherungsbeiträge 2024
Grenzbeträge für niedrigere Entgelte

Monatl. Beitragsgrundlage DN-Anteil
  bis € 1.951,00   0%
von € 1.951,00   bis € 2.128,00   1%
von € 2.128,00   bis € 2.306,00   2%
über € 2.306,00     3%

 

 

Arbeitslosenversicherungsbeiträge 2024
Grenzbeträge für Lehrlingseinkommen

Monatl. Beitragsgrundlage DN-Anteil
  bis € 1.951,00   0%
von € 1.951,00 bis € 2.128,00   1%
über € 2.306,00     1,20%

 

Monatliche Beitragsgrundlage 2024

für Versicherte, die kein Entgelt oder keine Bezüge erhalten: 976,20 Euro (täglich 32,54 Euro)

für Zivildiener: 1.373,10 Euro (täglich 45,77 Euro)


E-Card-Service-Entgelt

€ 13,80 (Stichtag 15.11.2024)


Die vorstehenden Werte gelten vorbehaltlich einer Verlautbarung im Bundesgesetzblatt und einer entsprechenden offiziellen ÖGK-Bestätigung.