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Dienstverträge: Ein Überblick

Martin Pertl
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Viele Unternehmen entscheiden sich bei der Vertragsgestaltung für ihre Mitarbeiter:innen für sogenannte All-In-Verträge. Daneben gibt es auch weitere Vertragsvarianten. Wir geben Ihnen in diesem Artikel einen allgemeinen Überblick zu den unterschiedlichen Vertragsformen.
Inhalt

Fängt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter in einem Unternehmen an, kommt es zur Vertragsunterzeichnung. Dieser Dienstvertrag kann unterschiedliche Formen annehmen:

Normaler Dienstvertrag

Bei dieser Variante werden neben dem vereinbarten Gehalt Mehr- und Überstunden monatlich gesondert vergütet.

Dienstvertrag mit Überstundenpauschale

Bei Dienstverträgen mit Überstundenpauschale wird eine Überstundenpauschale mit monatlich fixen Überstunden vereinbart. Am Ende des Durchrechnungszeitraumes (i.d.R. das Kalenderjahr) muss eine Deckungsprüfung gemacht werden um festzustellen, ob die geleisteten Überstunden in den gezahlten Überstunden gedeckt sind.

All-inclusive Dienstvertrag

Sogenannte "All-in-Verträge" bezeichnen Vertragsvereinbarungen zwischen Unternehmen und Arbeitnehmer:innen, bei denen ein Gesamtentgelt für die Arbeitszeit festgelegt wird, welches Mehrstunden beziehungsweise Überstunden beinhaltet. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass All-inclusive-Dienstverträge die Administration und Zahlung der zusätzlichen Leistungen vereinfachen können, wenn alle zusätzlichen Leistungen in der Überzahlung gedeckt sind und dies mittels Deckungsprüfung abgesichert ist.

Was kann inkludiert sein?

Hier können variable Mehrleistungen wie z.B. Mehr- und Überstunden (auch an Sonn- und Feiertagen), Reisezeiten, Zeitzuschläge, Mehraufwand im Homeoffice uvm. mit der Überzahlung abgegolten werden.

Für den All-inclusive-Dienstvertrag sind Formvorschriften einzuhalten, damit die Vertragsparteien die Rechte und Pflichten klar erkennen können.

Welche Formvorschriften sind einzuhalten?

Die Vergütung muss in drei Kategorien ausgewiesen sein:

  • Das Grundgehalt für die Normalarbeitszeit: Dieses muss mindestens die Höhe des kollektivvertragliche Gehalts ausmachen oder ein dem KV-Gehalt überschreitendes ortsübliches Gehalt sein.
  • Die Überzahlung: Dabei handelt es sich um den Betrag, mit welchem die vereinbarten Mehrleistungen abgedeckt sind.
  • Die Höhe des Gesamtentgeltes

Kollektivverträge können noch zusätzliche Formvorschriften und Klauseln vorschreiben, bzw. das maximale Stundenausmaß einschränken. Um ein Beispiel anzuführen: Der Kollektivvertrag für Handelsangestellte erlaubt für manche Beschäftigungsgruppen monatlich maximal 6,5 Mehr-, und 34,65 Überstunden. Darüber hinaus geleistete Stunden sind gesondert zu entlohnen. Eventuelle Einschränkungen laut Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung, oder Einzeldienstvertrag sind zu berücksichtigen.

Deckungsprüfung

Einmal jährlich ist für All-In-Verträge (für Handelsangestellte bis zum 31.03. des Folgejahres) eine Deckungsprüfung vorzunehmen. Dabei wird geprüft, ob die vereinbarten Mehrleistungen in der Überzahlung Platz finden. In Einzelfällen kann die Deckungsprüfung durch entsprechende Überzahlung und Vereinbarung abbedungen werden.