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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Mit Ablauf der Übergangszeit am 31.12.2020 ist das Vereinigte Königreich nicht mehr als EU-Mitgliedsstaat zu behandeln. Es kommen daher ab 01.01.2021 (grundsätzlich) die umsatzsteuerlichen Bestimmungen für Drittländer zur Anwendung. Wir möchten Ihnen hier einen kurzen Überblick über die mit dem Brexit verbundenen umsatzsteuerlichen Auswirkungen für österreichische Unternehmen geben.
1. Lieferungen
Ab dem 01.01.2021 sind Lieferungen (Warenbewegungen) an Unternehmer im Vereinigten Königreich, ausgenommen Nordirland, als (echt steuerfreie) Ausfuhrlieferungen zu behandeln und nicht – wie bisher – als (echt steuerfreie) innergemeinschaftliche Lieferungen. Lieferungen an Privatpersonen im Vereinigten Königreich (mit Ausnahme Nordirland) fallen ab 01.01.2021 nicht mehr unter die Versandhandelsregelung, sondern sind ebenfalls (echt steuerfreie) Ausfuhrlieferungen.
Umgekehrt sind ab dem 01.01.2021 Lieferungen aus dem Vereinigten Königreich, ausgenommen Nordirland, nach Österreich grundsätzlich als Einfuhr zu versteuern. Im B2B-Bereich ersetzt die Einfuhr somit den innergemeinschaftlichen Erwerb, im B2C-Bereich hingegen die Regelungen zum innergemeinschaftlichen Versandhandel.
Übergangsregelung
Wenn die Warenbewegung im Rahmen einer Lieferung vor dem 01.01.2021 begonnen hat, können die Regelungen für innergemeinschaftliche Lieferungen/Erwerbe oder den innergemeinschaftlichen Versandhandel noch zur Anwendung kommen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Waren vor oder nach dem 01.01.2021 beim Erwerber ankommen. Zu beachten ist jedoch, dass die Zollbehörden in diesen Fällen vom Einführer einen Nachweis darüber verlangen können, dass mit der Versendung oder Beförderung vor Ende des Übergangszeitraumes begonnen wurde.
Ausnahme Nordirland
Lieferungen (Warenbewegungen) an Unternehmer in Nordirland sind bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen (Angabe beider UID-Nummern, Aufnahme in der Zusammenfassenden Meldung) auch nach dem 31.12.2020 als innergemeinschaftliche Lieferungen zu behandeln.
Umgekehrt sind auf Lieferungen (Warenbewegungen) von Nordirland nach Österreich bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen weiterhin die Regelungen zum innergemeinschaftlichen Erwerb (B2B) bzw. innergemeinschaftlichen Versandhandel (B2C) anwendbar
2. Sonstige Leistungen
Bezüglich der sonstigen Leistungen gelten sowohl das Vereinigte Königreich als auch Nordirland ab 01.01.2021 als Drittland. Bei den sonstigen Leistungen gibt es somit keine Ausnahmebestimmungen für Nordirland.
Auswirkungen auf den Leistungsort ergeben sich aufgrund des Brexit im Wesentlichen für Katalogleistungen an im Vereinigten Königreich und Nordirland ansässige Nichtunternehmer (§ 3a Abs 14 UStG). Diese sind ab dem 01.01.2021 nicht am Unternehmerort (Inland), sondern im Vereinigten Königreich/Nordirland steuerbar (Empfängerort). Bei Dauerleistungen hat die Abgrenzung anhand des Abrechnungszeitraumes zu erfolgen.
Zudem kann es zur Verlagerung des Leistungsortes bei Nutzung im Inland aufgrund der Verordnungen zu § 3a UStG kommen (zB bei Telekomleistungen).
Besondere Leistungsortbestimmungen iZm innergemeinschaftlichen Leistungen (innergemeinschaftlicher Gütertransport an Nichtunternehmer, Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen an Bord eines Beförderungsmittels während grenzüberschreitender Personenbeförderung im Gemeinschaftsgebiet) sind nicht mehr anwendbar.
MOSS (Mini-One-Stop-Shop)
Umsätze vor dem 01.01.2021 können noch über MOSS erklärt werden. Ab dem 01.01.2021 kann MOSS jedoch nicht mehr für Dienstleistungen in das Vereinigte Königreich verwendet werden. Diese Rechtsfolgen gelten auch für in Nordirland erbrachte Dienstleistungen. Ab 01.01.2021 erbrachte Dienstleistungen sind somit nach dem Recht des Vereinigten Königreiches bzw. nach nordirischem Recht zu besteuern.
3. Sonstiges
UID-Nummer
Mit 01.01.2021 verlieren britische UID-Nummern ihre Gültigkeit. Nordirische UID-Nummern enthalten künftig zur besseren Erkennbarkeit den Ländercode „XI“ (Geltung nur für Lieferungen, nicht für sonstige Leistungen).
Zusammenfassende Meldung (ZM)
Nach dem Brexit ist die Abgabe von ZM bei grenzüberschreitenden Umsätzen nur mehr für Lieferungen (Warenbewegungen) von bzw nach Nordirland erforderlich.
Vorsteuererstattung
Die Frist für Anträge auf Erstattung von bis zum 31.12.2020 angefallener Vorsteuer endet am 31.03.2021.
Weitere Informationen zu den umsatzsteuerlichen Auswirkungen des Brexit finden Sie auf der
-> Homepage des Bundesministeriums für Finanzen (BMF)
Informationen über die lokalen Auswirkungen in Großbritannien und Nordirland finden Sie auch bei unseren Grant Thornton Partnerkanzleien:
-> Brexit – Grant Thornton UK
-> Brexit – Grant Thornton Ireland
Sie haben noch Fragen? Unsere Expertin Claudia Modarressy unterstützt Sie gerne.