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Zwischenberichterstattung nach IFRS für das erste Halbjahr 2020

Die Erstellung von Abschlüssen nach den International Financial Reporting Standards ("IFRS") ist eine große Herausforderung für Unternehmen, da jährlich neue Standards und Änderungen vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht werden.

Unsere Broschüre „IFRS Example Interim Consolidated Financial Statements 2020“ stellt einen exemplarischen Zwischenbericht für das erste Halbjahr 2020 dar. Sie soll als Leitfaden dienen und Ihnen einen Überblick über die zahlreichen und komplexen Regelungen der Rechnungslegung nach IFRS verschaffen. Es wurden alle Änderungen berücksichtigt, die verpflichtend in Berichtsperioden, die am oder nach dem 1.1.2020 beginnen, anzuwenden sind.

Als Vorlage haben wir den fiktiven Konzern „The Group“ erschaffen. „The Group“ ist eine weltweit tätige Beratungs,-Dienstleistungs-und Einzelhandelsorganisation, die für sich und ihre Tochtergesellschaften seit mehreren Jahren Abschlüsse nach IFRS erstellt. Das Unternehmen hat ein „gewöhnliches“ Geschäftsfeld, d.h. es ist weder in der Finanzdienstleistungs- noch in der Versicherungsbranche tätig. „The Group“ erstellt halbjährlich Zwischenberichte nach dem Standard IAS 34.

Unser Zwischenbericht veranschaulicht eine sechsmonatige Abrechnungsperiode, die am 1. Januar 2020 beginnt. 

Zwischenbericht hier downloaden

IAS 34 legt für zwischenberichtspflichtige Unternehmen einen bestimmten Mindestinhalt fest. Die Erfassung und Bewertung von Sachverhalten muss im Zwischenbericht dargelegt werden. Ein Zwischenbericht im Sinne des IAS 34.4 enthält einen vollständigen oder verkürzten Abschluss für eine Zwischenberichtsperiode. Als Zwischenberichtsperiode ist ein Zeitraum definiert, der kürzer als ein Geschäftsjahr ist.

Die Form und der Inhalt unseres exemplarischen Zwischenberichts von „The Group“ basieren auf den Anforderungen des IAS 34.8 für einen verkürzten Zwischenbericht.

Da unser Zwischenbericht als Beispiel zu verstehen ist, kann er nicht jede mögliche Transaktion darstellen. Er dient lediglich als allgemeiner Leitfaden und ist kein Ersatz für eine professionelle Beratung.

Die Grant Thornton Austria GmbH übernimmt daher keine Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit und Aktualität der Angaben.