
Sind Sie vorbereitet?
Ein wirkungsvolles Hinweisgebersystem kann Sie vor rechtlichen und finanziellen Konsequenzen bewahren und den Ruf Ihres Unternehmens schützen. Bis zum 17. Dezember 2023 müssen alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten das HSchG umsetzen und ein Whistleblower-System einführen. Gerne unterstützen wir Sie rasch und kostengünstig.
Ist eine:r Ihrer Mitarbeiter:innen der Ansicht, dass in Ihrem Unternehmen unlauteres oder illegales Verhalten vorliegen könnte? Möchten Sie unabhängige Experten hinzuziehen, die diskret und umfassend ermitteln? Wir helfen Ihnen dabei, ein gesamthaftes Hinweisgebersystem zu etablieren und Hinweise mittels maßgeschneiderter elektronischer Meldesysteme professionell auf Glaubwürdigkeit und Relevanz zu überprüfen.
Bei Bedarf übernehmen wir als neutrale, zur Vertraulichkeit verpflichtete Sachverständige auch gerne den gesamten Betrieb der notwendigen Struktur, um Hinweise entgegenzunehmen, zu bewerten und zu untersuchen.
Das am 25. Februar 2023 in Kraft getretene HinweisgeberInnenschutzgesetz bringt einige Herausforderungen mit sich. Ist Ihr Unternehmen davon betroffen?
Durch das HinweisgeberInnenschutzgesetz – kurz HSchG – sind alle Organisationen ab 50 Mitarbeiter:innen ab 25. August 2023 (bei mindestens 250 Mitarbeiter:innen) bzw. ab 17. Dezember 2023 verpflichtet, ein Hinweisgebersystem einzurichten und eine kompetente, unparteiliche und unvoreingenommene interne Stelle zu betreiben, die eingegangenen Hinweise bearbeitet und diesen nachgeht.
Detaillierte Informationen zu Herausforderungen und Pflichten finden Sie in einem Übersichtsartikel unserer Experten aus dem Bereich Forensic Advisory.
Gerne übernehmen den Betrieb des Systemes und der internen Stelle für Sie, sodass Sie die gesetzlichen Pflichten ohne organisatorischen Aufwand erfüllen. Kosten hierfür beginnen bei lediglich EUR 99,– monatlich.
Eine Umsetzung ist binnen weniger Tage möglich.
Angebot anfordern
So können wir Sie unterstützen:
Aufbau Ihres Hinweisgebersystems
Unsere Experten
- analysieren unternehmensspezifische Anforderungen
- erstellen einen maßgeschneiderten, schrittweisen Meldeprozess
- legen Verantwortlichkeiten fest
- definieren mit Ihnen gemeinsam die Meldethemen
- empfehlen Anbieter von Hinweisgebersystemen
- begleiten Sie bei der Implementierung der Software
Anpassung Ihrer Unternehmenskultur
Unsere Compliance-und Kommunikationsfachleute
- beraten Sie in allen Fragen der Unternehmenskultur und der internen Kommunikation
- schulen Ihre MitarbeiterInnen in auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Workshops (z. B. Bewusstsein schaffen für die Whistleblower-Thematik, wie gehe ich mit Hinweisen um...).
Optionale Zweitmeinung
Das Team von GT Forensic steht Ihnen für jede Meldung als neutrale Stelle für eine “Second Opinion” zur Verfügung – je nach System sogar auf Knopfdruck.
Fallübernahme
- Koordination
- Strategieentwicklung zur diskreten und gerichtsverwertbaren internen Erhebung des Sachverhaltes
- Durchführung der notwendigen Untersuchungen
- Kommunikation von Empfehlungen und Lösungen
Full Service
Optional bieten wir die Ihnen die komplette Auslagerung der Behandlung und Einordnung von Meldungen durch GT Forensic als neutrale Stelle an.
Im Rahmen der Auslagerung betreiben wir nicht nur das System IntegrityLine des Whistleblowing-Marktführers EQS full-service für Sie, sondern übernehmen auch die Aufgaben der Internen Stelle gemäß HSchG und erfüllen so sämtliche gesetzlich erforderlichen Pflichten für Sie.
Jeder Vorfall bietet die Chance, Verbesserungen einzuführen. Wir unterstützen Sie interdisziplinär in der Umsetzung Ihrer Vorhaben.
Eine individuelle Begleitung von Einführung, Anpassungen und Schulungen bieten wir gerne ergänzend nach einer telefonischen Erstbesprechung an.
Ihr Ansprechpartner
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