Unternehmen, sonstige Rechtsträger und Privatstiftungen sind seit Sommer 2018 verpflichtet, ihre wirtschaftlichen Eigentümer an das Register der wirtschaftlichen Eigentümer zu melden. Anlässlich der Umsetzung der 5. EU-Geldwäsche-Richtlinie wurde das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) novelliert. Eine der wichtigsten Änderungen ist, dass es ab 10. Jänner 2020 jedermann möglich sein wird, die wirtschaftlichen Eigentümer im Register einzusehen.
Blog.Tax
Öffentliche Einsicht in das Register der wirtschaftlichen Eigentümer
Blog.Private Wealth
Die neue Bundesregierung bekennt sich zur Privatstiftung
Das Regierungsprogramm der neuen Bundesregierung enthält ein deutliches Bekenntnis zur Privatstiftung in Österreich. Beabsichtigt sind die Reformierung und Attraktivierung des Privatstiftungsrechts im internationalen Vergleich unter Stärkung der Begünstigtenstellung.
Blog.Private Wealth
Compliance-Package für Privatstiftungen und Stiftungs-Gruppen
Für Privatstiftungen und Stiftungs-Gruppen kann die Vorbereitung von Unterlagen für die erforderliche Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer bei diversen Bankangelegenheiten, Finanzierungen oder Transaktionen sehr zeitintensiv sein. Das neue Compliance-Package soll diesen Prozess beschleunigen und vereinfachen. Die Rechtsträger haben künftig die Möglichkeit, alle Unterlagen und Informationen, die für die Feststellung ihrer wirtschaftlichen Eigentümer notwendig sind an das Register der wirtschaftlichen Eigentümer (WiEReG-Register) zu übermitteln.
Blog.Private Wealth
Privatstiftungen: Vermietung an Begünstigte
Das Informationsschreiben vom 17. April 2019 des Bundesministeriums für Finanzen setzt sich mit der Frage der steuerlichen Behandlung von durch Körperschaften für Anteilsinhaber für private Wohnzwecke angeschaffte bzw. hergestellte Immobilien auseinander. Die dargestellten ertrag- und umsatzsteuerlichen Grundsätze gelten auch für die Überlassung von Immobilien durch eine Privatstiftung an ihre Begünstigten.
Rückblick.Frühstück mit Mehrwert.
Register der wirtschaftlichen Eigentümer
Register der wirtschaftlichen Eigentümer Mit 15. Jänner 2018 ist das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) in Kraft getreten. Das Gesetz schafft ein Register, in das die wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, anderen juristischen Personen und Trusts einzutragen sind. Unter dem Motto „WiEReG: Jetzt wird’s ernst!“ gaben Senior Partner Werner Leiter und Private Wealth Manager Richard Prendinger von Grant Thornton Unitreu beim „Frühstück mit Mehrwert“ am 12. April 2018 einen Überblick über die gesetzlichen Bestimmungen und Definitionen des WiEReG. Anhand zahlreicher Fallbeispiele und vieler Fragen aus dem Publikum vermittelten sie einen Eindruck wie das neue Register der wirtschaftlichen Eigentümer in der Praxis umsetzbar sein wird.
Blog.Stiftungen.
Aufhebung des Steuerabkommens Österreich - Schweiz
Privatstiftungen, Stiftung, Steuern, Abgabenänderungsgesetzes
Blog.WiEReG
Privatstiftung und WiEReG: Klares Statement des EuGH zum Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von Begünstigten
Privatstiftungen sind seit der Einführung des WiEReG im Jahr 2018 verpflichtet, ihre Funktionsträger – zu denen auch (minderjährige) Begünstigte zählen - in das Register der wirtschaftlichen Eigentümer zu melden. Insbesondere die laut der 5. EU-Richtlinie vorgegebene öffentliche Einsicht in das Register und die damit einhergehende Öffentlichkeit von Namen und Daten (minderjähriger) Begünstigter, verärgerte die Stifterfamilien.
Blog.Private Wealth
Privatstiftungen - gesetzliche Klarstellung der Übertragung stiller Reserven für Altfälle in Kraft
Am 21. Juli 2023 wurde das Abgabenänderungsgesetzes 2023 (AbgÄG 2023) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das AbgÄG 2023 beinhaltet u.a. auch die gesetzliche Klarstellung für die Übertragung stiller Reserven auf Ersatzbeteiligungen, die der herrschenden Verwaltungsmeinung entsprachen, jedoch aufgrund des VwGH-Erkenntnisses Ra 2021/15/0053 vom 17. November 2022 die Anforderungen für die Übertragung stiller Reserven gemäß § 13 Abs 4 KStG nicht mehr erfüllten.
Blog.PrivateWealth.
Kapitalabflussmeldegesetz: Frist endet mit 31.3.2016
Kapitalabflussmeldegesetz: Frist für die Einmalzahlung endet mit 31. März 2016! Fürstentum Liechtenstein Schweiz
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