Sustainability Update Service | März 2025
Sustainability Update ServiceUnser ESG-Newsletter beinhaltet wieder aktuelle Entwicklungen im Bereich Nachhaltigkeit. Informieren Sie sich und bleiben Sie up-to-date.
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56 Artikel verfügbar
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Neben dem Omnibus-Paket hat die EU-Kommission am 26. Februar auch den Clean Industrial Deal vorgestellt. Dieser macht wettbewerbsorientierte Dekarbonisierung und Kreislaufwirtschaft zu einer der Prioritäten für die nächsten Jahre. Wir erläutern die wichtigsten Inhalte.
Am 26.02.2025 hat die EU-Kommission den „Clean Industrial Deal“ und das „Omnibus I Paket“ vorgestellt. Während der „Clean Industrial Deal“ Dekarbonisierung und Kreislaufwirtschaft beschleunigen soll, schlägt „Omnibus I“ weitreichende Änderungen an CSRD, EU-Taxonomie und CSDDD vor. Wir erläutern die wichtigsten Änderungsvorschläge, die Wahrscheinlichkeit ihrer Umsetzung und mögliche Handlungsoptionen für Unternehmen.
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Die Europäische Kommission hat im Rahmen des „EU Competitiveness Compass“ vorgeschlagen, ESG-Berichtsanforderungen zu vereinfachen, insbesondere für kleinere Unternehmen. Details sind jedoch nicht bekannt – es drohen etliche Monate Rechtsunsicherheit. Wir empfehlen deshalb, die Umsetzung nicht zu verzögern, aber ausgewählte Themenfelder zu priorisieren. Dieser Artikel liefert die wichtigsten Informationen.
Am 13. Jänner 2025 hat das Bundesministerium für Justiz (BMJ) einen Begutachtungsentwurf zum Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) veröffentlicht. Das Gesetz wird die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in innerstaatliches Recht umsetzen. Darüber hinaus bringt es weitere, nicht-nachhaltigkeitsbezogene Änderungen für die Rechnungslegung und Unternehmensberichterstattung. Wir erläutern in diesem Beitrag wichtige Aspekte des Entwurfs.
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Nach zwei Wochen Verhandlungen fällt das Fazit zur Weltklimakonferenz COP29 (29. Conference of the Parties) in Baku, Aserbaidschan, durchwachsen aus. Die COP29 hat zwar einige wichtige Einigungen erreicht, doch der dringend notwendige Durchbruch im Kampf gegen den Klimawandel blieb aus. Auch hat der Gipfel erneut gezeigt, dass die Weltgemeinschaft in der Lage ist, Kompromisse einzugehen, aber dennoch weiterhin an einer angemessenen und gerechten Klimapolitik scheitert.
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EFRAG – wer sich aktuell mit ESG Reporting beschäftigt, hat dieses Kürzel sicher schon mal gehört. Aber wer ist das eigentlich? Wie funktioniert die EFRAG? Und womit können wir als nächstes rechnen? Dieser Artikel liefert die Antworten.
Fast 50.000 Unternehmen in der EU werden durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Die Berichtsinhalte werden durch die Europäischen Sustainability Reporting Standards (ESRS) festgelegt, welche mehr als 1200 potenziell zu berichtende Datenpunkte definieren. Überbordende Bürokratie? Vielleicht. Aber sicherlich auch ein wertvoller Datenschatz, unter anderem für Produktentwicklung und Unternehmensstrategie.
Wir blicken in der Juni-Ausgabe von unserem Sustainability Update Service auf eine erfolgreiche RECON in Loipersdorf zurück und informieren Sie wieder mit den aktuellsten Neuigkeiten aus dem Bereich Nachhaltigkeit.
Bleiben Sie am Puls der Zeit mit unseren Sustainability News! In dieser Ausgabe: Veranstaltungen, bei denen unser ESG-Team vor Ort war, eine aktuelle ESG-Studie von Grant Thornton Germany, zahlreiche Neuigkeiten aus dem Bereich Sustainability und vieles mehr.
Mit der vorläufigen Einigung zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) wurde ein weiterer Meilenstein des European Green Deal erreicht. Die CSDDD rückt erstmals die unternehmerische Sorgfaltspflicht gegenüber Menschenrechten und Umwelt entlang der gesamten Wertschöpfungskette in den Vordergrund. Die Relevanz der Thematik wird durch die weitreichenden Sanktionen hervorgehoben.
Die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) sind mit Ablauf der Einspruchsfrist von Europäischem Rat und Parlament mit 21. Oktober 2023 angenommen. Unternehmen, die der CSRD unterliegen, müssen ab dem 1. Januar 2024 die nicht-finanzielle Erklärung verpflichtend nach den ESRS erstellen. Parallel wurde durch die EU-Kommission eine Anhebung der Größenkriterien vorgeschlagen, wodurch sich der Anwenderkreis der CSRD voraussichtlich verringern wird.