Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die Abschlussprüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse durchführt, veröffentlicht die Grant Thornton Austria-GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft jedes Jahr einen Transparenzbericht.

Damit tragen wir den gesetzlichen Erfordernissen Rechnung, die Öffentlichkeit jährlich umfassend über unser Unternehmen zu informieren.

Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften sind gemäß § 55 Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz (APAG) und Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr 537/2014 verpflichtet, jährlich – spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres – einen Transparenzbericht auf ihrer Webseite zu veröffentlichen, sofern sie im Jahr mindestens eine Abschlussprüfung eines Unternehmens von öffentlichem Interesse durchführen.

Der Transparenzbericht enthält im Wesentlichen Angaben zur Gesellschafts- und Leitungsstruktur sowie zu unserem internationalen Grant Thornton-Netzwerk. Er umfasst zudem Informationen unser internes Qualitätssicherungssystem sowie über die Maßnahmen, die wir treffen, um die Unabhängigkeit unserer Gesellschaft und unserer Mitarbeiter:innen zu wahren. Weitere Inhalte werden im Artikel 13 Abs 2 der Verordnung (EU) Nr 537/2014 geregelt.