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Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die Abschlussprüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse durchführt, veröffentlicht die Grant Thornton Austria-Gruppe jedes Jahr einen Transparenzbericht.
Damit tragen wir den gesetzlichen Erfordernissen Rechnung, die Öffentlichkeit jährlich umfassend über unser Unternehmen zu informieren.
Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften sind gemäß § 55 Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz (APAG) und Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr 537/2014 verpflichtet, jährlich – spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres – einen Transparenzbericht auf ihrer Webseite zu veröffentlichen, sofern sie im Jahr mindestens eine Abschlussprüfung eines Unternehmens von öffentlichem Interesse durchführen.
Der Transparenzbericht enthält im Wesentlichen Angaben zur Gesellschafts- und Leitungsstruktur sowie zu unserem internationalen Grant Thornton-Netzwerk. Er umfasst zudem Informationen unser internes Qualitätssicherungssystem sowie über die Maßnahmen, die wir treffen, um die Unabhängigkeit unserer Gesellschaft und unserer Mitarbeiter zu wahren. Weitere Inhalte werden im Artikel 13 Abs 2 der Verordnung (EU) Nr 537/2014 geregelt.
- Transparenzbericht 2022 (zum 30.09.2021)
- Transparenzbericht 2021 (zum 30.09.2020)
- Transparenzbericht 2020 (zum 30.09.2019)
- Transparenzbericht 2019 (zum 30.09.2018)
- Transparenzbericht 2018 (zum 30.09.2017)