Per 31. Juli 2023 hat die Europäische Kommission den delegierten Rechtsakt über die ersten 12 ESRS (European Sustainability Reporting Standards) verabschiedet. Dies betrifft die beiden Cross-Cutting Standards sowie 10 Standards zu ESG-relevanten Themen. Mit diesem Meilenstein liegen zum ersten Mal finale Vorgaben für alle der CSRD unterliegenden Unternehmen und ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung ab dem Geschäftsjahr 2024 (PIE-Unternehmen) bzw. dem Geschäftsjahr 2025 (Non-PIE, große Kapitalgesellschaften) vor.

Hintergrund
Mit 5. Jänner 2023 ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Kraft getreten. Die Konkretisierung der Berichtspflichten erfolgt durch die verbindlich anzuwendenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Das Set der sektorübergreifenden Standards der European Financial Reporting Agency Group (EFRAG) wurde bereits im November 2022 vorgelegt und zur Verabschiedung der Europäischen Kommission übergeben. Die Europäische Kommission hat im Juni die überarbeiteten ESRS veröffentlicht (wir haben berichtet) und zur Konsultation vorgelegt. Nach Berücksichtigung der Rückmeldungen wurde am 31. Juli 2023 der finale delegierte Rechtsakt veröffentlicht.

In unserem weiterführenden Beitrag erfahren Sie mehr über

  • die grundlegende Struktur der ESRS
  • die wesentlichen Änderungen in den finalen ESRS
  • die Analyse der wesentlichen Änderungen sowie
  • die zeitliche Anwendbarkeit

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