
I. Grundlagen und die Differenzhypothese
Die Ermittlung wirtschaftlicher Schäden erfolgt durch einen Vergleich der tatsächlichen Vermögenslage mit jener hypothetischen Situation, die ohne das schädigende Ereignis eingetreten wäre. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, welche Gewinne ohne den Schadensfall erzielt worden wären und wie sich das Unternehmen alternativ entwickelt hätte. Ersatzfähige Schäden können sich dabei sowohl in entgangenen Gewinnen als auch in einer Verminderung des Unternehmenswerts manifestieren.
Die zentrale Herausforderung besteht darin, diese hypothetische Entwicklung nachträglich zu rekonstruieren. Dabei sind regelmäßig nicht nur die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Schadenseintritts relevant, sondern auch spätere Erkenntnisse, soweit sie Rückschlüsse auf die tatsächliche oder hypothetische Entwicklung des Unternehmens zulassen.
II. Methodik zur Ermittlung des entgangenen Gewinns des Geschädigten
Die Betriebswirtschaftslehre unterscheidet primär zwischen zwei methodischen Ansätzen zur Schadensbemessung:
- Konkrete Schadensberechnung: Hierbei führt der Geschädigte den Nachweis, dass die Durchführung spezifischer, bereits vertraglich fixierter oder konkret angebahnter Geschäfte durch das schädigende Ereignis verhindert wurde. Der Schaden entspricht dem entgangenen Deckungsbeitrag dieser Geschäfte. Eine detaillierte Planungsrechnung ist in diesen Fällen meist entbehrlich, sofern die Kausalität direkt belegbar ist.
- Abstrakte Schadensberechnung: In Ermangelung konkreter Einzelgeschäfte erfolgt die Ermittlung über eine Szenariorechnung. Dabei wird ein hypothetischer Gewinnverlauf auf Basis einer plausiblen Planungsrechnung des Unternehmens erstellt.
Die methodische Vorgehensweise bei der Ermittlung des entgangenen Gewinns unterscheidet sich maßgeblich nach der Dauer der Beeinträchtigung: Während für Zeiträume bis zu einem Jahr meist ein direkter Vergleich von Periodenergebnissen oder Deckungsbeiträgen erfolgt, erfordern längerfristige (> 1 Jahr) Schäden ein komplexeres Instrumentarium.
Wenn der Schadenszeitraum länger als ein Jahr andauert oder dessen Ende zum Bewertungszeitpunkt unbestimmt ist, wie es häufig bei Post-Merger-Streitigkeiten der Fall ist, verlagert sich die Berechnung von einer rein periodenbezogenen Betrachtung hin zu einem Vergleich von Unternehmenswerten.
- Der Schaden wird nach der Differenzhypothese ermittelt, indem der hypothetische Wert des Unternehmens ohne das schädigende Ereignis (Szenario I) dem Wert gegenübergestellt wird, der sich unter Berücksichtigung des Schadens ergibt (Szenario II). Die Differenz dieser beiden Barwerte zum Bewertungsstichtag stellt den entgangenen Gewinn dar.
- In der Praxis kommen hierbei zukunftserfolgswertorientierte Verfahren zum Einsatz, primär das Ertragswertverfahren oder DCF-Verfahren gemäß KFS/BW 1. Hierfür ist eine integrierte Planungsrechnung (bestehend aus GuV-, Bilanz- und Finanzplanung) unerlässlich.
- Als Stichtag fungiert in der Regel der Beginn des Schadenszeitraums (z. B. der Tag des Unternehmenskaufvertrags). Um eine realitätsnahe Szenariorechnung zu gewährleisten, sind auch nachträglich bekannt gewordene Erkenntnisse bis zum Zeitpunkt der Schadensbehebung zu berücksichtigen. Wenn sich beispielsweise ex post zeigt, dass das Marktwachstum geringer ausfiel als ursprünglich geplant, muss die hypothetische Planung entsprechend korrigiert werden.
- Zur Ermittlung der Barwerte wird ein risikoadäquater Zinssatz herangezogen, der meist über das Capital Asset Pricing Model (CAPM) ermittelt wird. In Szenario II kann es dabei notwendig sein, den Zinssatz anzupassen, falls das Schadensereignis die Risikostruktur des Unternehmens (ausgedrückt durch den Beta-Faktor) oder die Finanzierungskosten nachhaltig verändert hat.
- Wie bei allen Methoden ist das Nettoprinzip zu wahren, indem die auf den hypothetischen Gewinn entfallenden Ertragsteuern berücksichtigt werden. Der so ermittelte Schaden ist ab dem maßgeblichen Schadenszeitpunkt zu verzinsen, wobei sich Verzinsung und Zinshöhe nach den jeweils anwendbaren schadenersatzrechtlichen Bestimmungen richten.
Dieser wertbasierte Vergleich stellt sicher, dass auch langfristige Auswirkungen auf Investitionsentscheidungen und die allgemeine Unternehmensentwicklung präzise im Schadensersatzanspruch abgebildet werden.
III. Fazit
Die Ermittlung von entgangenen Gewinnen und Unternehmenswertschäden erfordert eine nachvollziehbare Rekonstruktion der hypothetischen Entwicklung eines Unternehmens ohne das schädigende Ereignis. Je nach Schadensart und -dauer kommen unterschiedliche Methoden zur Anwendung, die von der konkreten Berechnung einzelner Geschäfte bis hin zu wertorientierten Unternehmensbewertungen reichen. Entscheidend für die Belastbarkeit des Schadensnachweises sind eine plausible Planungsrechnung, konsistente Szenarioanalysen und eine methodisch saubere Herleitung der zugrunde liegenden Annahmen. Damit zeigt sich, dass die Quantifizierung wirtschaftlicher Schäden in vielen Fällen untrennbar mit den Instrumenten der modernen Unternehmensbewertung verbunden ist.
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