Amount B: Neue Entwicklungen im Überblick

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Von: Claudia Synek, LL.M., BSc, Selen Saimler, MSc, LL.B.

Neue OECD-FAQs und das aktualisierte Pricing Automation Tool erleichtern die praktische Anwendung von Amount B. Erfahren Sie, welche Klarstellungen zu Verrechnungspreisen, Working Capital und Start-ups für Unternehmen relevant sind.

Mit der Veröffentlichung des „Consolidated Report on Amount B“ im Februar 2025 hat das Inclusive Framework on Base erosion and profit shifting (BEPS) der Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD/G20) einen Meilenstein im Rahmen der internationalen Steuerreform gesetzt. Amount B ist Teil der ersten Säule (Pillar One) der OECD-Zwei-Säulen-Lösung zur Bewältigung der steuerlichen Herausforderungen der Digitalisierung. Während die zweite Säule (Pillar Two) eine globale Mindestbesteuerung von 15 % für multinationale Unternehmen vorsieht, zielt Pillar One auf die Neuordnung von Besteuerungsrechten ab. Dadurch soll insbesondere die Verrechnungspreisbestimmung für bestimmte Vertriebsunternehmen vereinfacht und zu einer einheitlicheren Anwendung der Verrechnungspreisregeln beigetragen werden.

Überblick

Mit den im Februar 2026 veröffentlichten FAQs [PDF: 206 KB] konkretisiert die OECD die Anwendung von Amount B in mehreren praxisrelevanten Bereichen. Die Klarstellungen betreffen insbesondere die Berechnung von Working Capital, die Anwendung des Accounts-Payable-Guardrails und die Ermittlung der fremdüblichen Vergütung. So bestätigt die OECD beispielsweise, dass eine nachträgliche Anpassung der Cost of Goods Sold (CoGS) keine Neuberechnung des Accounts-Payable-Guardrails auslöst. Weitere Erläuterungen betreffen die Behandlung konzerninterner Forderungen und Verbindlichkeiten, die Anwendung von Amount B auf neu gegründete Unternehmen sowie verschiedene Aspekte der Pricing Matrix. 

Insgesamt tragen die FAQs dazu bei, die Anwendung von Amount B im Rahmen von Routine-Marketing und Vertriebsleistungen administrativ zu vereinfachen und die Rechtssicherheit für Steuerpflichtige zu erhöhen.

Wesentliche Klarstellungen der OECD-FAQs

Zu den wichtigsten Klarstellungen gehört die Behandlung des Accounts-Payable-Guardrails. Die OECD stellt klar, dass bei einer nachträglichen Anpassung der CoGS für Vorjahre keine Neuberechnung des Accounts-Payable-Guardrails erforderlich ist. Dadurch sollen wiederholte und komplexe Folgeberechnungen vermieden werden.

Darüber hinaus wird die Anwendung des in der Pricing Matrix vorgesehenen Toleranzbereichs von ± 0,5 Prozentpunkten erläutert. Dieser kann im Rahmen der Ex-post-Prüfung der Ergebnisse berücksichtigt werden. Anpassungen nach den Abschnitten 5.2 und 5.3 führen jedoch nicht zu einer erneuten Berechnung eines neuen Toleranzbereichs.

Weitere Klarstellungen betreffen die Ermittlung des Working Capital. Während Verbindlichkeiten für die Berechnung der Accounts-Payable-Days auf Durchschnittsbasis zu berücksichtigen sind, gilt dies nicht für Gewinn- und Verlustpositionen sowie CoGS. Zudem präzisiert die OECD die Behandlung konzerninterner Forderungen und Verbindlichkeiten und stellt klar, dass deren Berücksichtigung davon abhängt, ob sie im Zusammenhang mit qualifizierenden Transaktionen stehen.

Die FAQs befassen sich außerdem mit der Anwendung von Amount B auf neu gegründete Unternehmen (Start-ups). Fehlen Daten aus den vorangegangenen drei Jahren, sind die verfügbaren Geschäftsjahre für die Berechnung der relevanten Kennzahlen heranzuziehen. Zudem wird die Definition von Net Revenue für Kommissionär:innen und Handelsvertreter:innen bestätigt.

Weitere Erläuterungen betreffen die Anwendung der Kategorie „Mixed Products“ innerhalb der Industry Grouping 2. Diese ist anzuwenden, wenn eine qualifizierende Transaktion den Großhandelsvertrieb mehrerer Produkte umfasst, die unterschiedlichen Industry Groupings zugeordnet sind und typischerweise gemeinsam verkauft werden können. Eine gesonderte Bepreisung ist dabei nicht möglich oder die Produkte können für Zwecke der Branchenzuordnung nicht verlässlich getrennt bewertet werden.

Abschließend stellt die OECD klar, dass der Accounts-Payable-Guardrail jährlich und nicht auf Basis eines mehrjährigen gewichteten Durchschnitts zu berechnen ist. 

Insgesamt liefern die neuen FAQs Orientierungshilfen für Unternehmen, die Amount B anwenden, und tragen zu einer konsistenteren praktischen Umsetzung der OECD-Vorgaben bei.

Mehr Automatisierung bei der Anwendung von Amount B

Ergänzend zu den FAQs hat die OECD auch das Pricing Automation Tool für das Wirtschaftsjahr 2026 aktualisiert. Das Tool dient der automatisierten Ermittlung der nach Amount B anzuwendenden Vergütung für qualifizierende Vertriebsunternehmen und erfordert hierfür lediglich einen begrenzten Umfang an Eingabedaten. Ziel ist es, den administrativen Aufwand sowohl für Steuerpflichtige als auch für Finanzverwaltungen weiter zu reduzieren und die mit Amount B verfolgten Vereinfachungsziele zu unterstützen.

Die aktuelle Version enthält sämtliche für das Wirtschaftsjahr 2026 relevanten Daten, einschließlich der erforderlichen Länderratings. Künftig soll das Tool jährlich aktualisiert werden, um Anpassungen der Pricing Matrix sowie weitere für die Anwendung von Amount B relevante Parameter zu berücksichtigen.

Fazit

Mit den jüngsten FAQs und der Aktualisierung des Pricing Automation Tools setzt die OECD ihren Weg fort, die praktische Anwendung von Amount B weiter zu vereinfachen. Die veröffentlichten Klarstellungen greifen zahlreiche Anwendungsfragen auf und schaffen insbesondere bei der Berechnung von Accounts-Payable-Guardrails, Working-Capital-Kennzahlen sowie der Behandlung von Start-ups und konzerninternen Transaktionen mehr Rechtssicherheit. Gleichzeitig unterstützt das aktualisierte Berechnungstool Unternehmen und Finanzverwaltungen bei der effizienteren Umsetzung der Amount-B-Regelungen. Unternehmen, die Amount B bereits anwenden oder eine Anwendung prüfen, sollten sich daher mit den veröffentlichten FAQs und den aktualisierten Hilfsmitteln vertraut machen, um die neuen Klarstellungen bei der Umsetzung zu berücksichtigen.

Unsere Expert:innen unterstützen Sie gerne dabei.

 

Januar 2025
Pillar One – Amount B: Vereinfachung durch Pricing-Automation-Tool
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Pillar One – Amount B: Vereinfachung durch Pricing-Automation-Tool