-
Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
-
Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
-
International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
-
Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
-
Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
-
Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
-
Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
-
Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
-
Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
-
Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
-
Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
-
Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
-
Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
-
Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
-
Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
-
Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
-
Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
-
Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
-
IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
-
Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
-
Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
-
Financial Services
Profitieren Sie von unserer umfassenden Expertise in den Bereichen Banken, Investments und Kapitalmarkt – maßgeschneidert für eine Branche, die von dynamischen Marktveränderungen, komplexen regulatorischen Anforderungen und fortschreitender Technologieentwicklung geprägt ist.
-
Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
-
Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
-
Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
-
Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
-
Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
-
Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
-
Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
-
Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
-
Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
-
Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
-
Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
-
International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
-
Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
-
Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.

1. Anlassfall: Privatstiftung mit in der Schweiz ansässigen Begünstigten
Anlassfall war eine österreichische Privatstiftung mit in der Schweiz ansässigen Begünstigten. In ihrer Körperschaftsteuererklärung 2014 wies die Privatstiftung Einkünfte aus Kapitalvermögen aus, die der Zwischensteuer im Sinne des § 13 Abs. KStG in Höhe von (damals) 25 % unterlagen. Diese Einkünfte verringerte sie um die im Jahr 2014 getätigten Zuwendungen an ihre in der Schweiz ansässigen Begünstigten.
Das Finanzamt erkannte die Reduktion der Bemessungsgrundlage der Kapitaleinkünfte um die getätigten Zuwendungen jedoch nicht an. Begründet wurde dies damit, dass die Empfänger aufgrund des anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) Österreich-Schweiz hinsichtlich ihrer von der Privatstiftung erhaltenen Zuwendungen keiner Kapitalertragsteuer und somit keiner Einkommensbesteuerung in Österreich unterlagen.
Die Privatstiftung legte Beschwerde gegen den abgeänderten Körperschaftsteuerbescheid 2014 ein. Sie argumentierte, dass die Nichtentlastung von der Zwischensteuer gegen die Kapitalverkehrsfreiheit und somit gegen Unionsrecht verstoße.
2. Hintergrund: Zwischensteuer bei österreichischen Privatstiftungen
§ 13 Abs. 3 KStG sieht bei Privatstiftungen vor, dass bestimmte Einkünfte aus Kapitalvermögen (konkret aus der Überlassung von Kapital, aus Veräußerungsgewinnen und Einkünften aus Derivaten) sowie Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen nicht der Körperschaftsteuer unterliegen, sondern gesondert zu versteuern sind (der Steuersatz beträgt für die Kalenderjahre ab 2024 23 %). Die Einkünfte sind jedoch um jene Zuwendungen an Begünstigte zu kürzen, für die im Veranlagungszeitraum Kapitalertragsteuer von der Privatstiftung einbehalten und abgeführt wurde.
Artikel 21 des DBA Österreich-Schweiz ordnet das Besteuerungsrecht für Zuwendungen an in der Schweiz ansässige Begünstigte der Schweiz als Ansässigkeitsstaat zu, was dazu führt, dass keine Besteuerung in Österreich erfolgt. Dementsprechend steht der Wortlaut des§ 13 Abs. 3 KStG einer Anrechnung solch „unbesteuerter“ Zuwendungen bei den zwischensteuerpflichtigen Einkünften der Privatstiftung entgegen.
3. Vorlagefrage des VwGH an den EuGH
Im Vorlageantrag vom 24. Juni 2025 (EU 2025/0003-1 = Ro 2024/15/0016) zieht der VwGH Parallelen zum EuGH-Urteil vom 17. September 2015, F.E. Familienprivatstiftung Eisenstadt, C-589/13, in welchem bereits zwischensteuerpflichtige Einkünfte österreichischer Privatstiftungen Gegenstand des Vorabentscheidungsersuchens waren. Das Ergebnis dieser Vorabentscheidung mündete in einer Gesetzesänderung im Rahmen des AbgÄG 2015, indem die vollständige und bedingungslose Erstattung der Zwischensteuer nach § 22 Abs. 2 KStG im Fall der Auflösung der Privatstiftung beseitigt wurde.
Mit Verweis auf das EuGH-Urteil vom 12. Dezember 2006, ACT Group Litigation, C-374/04, wirft der VwGH die Frage einer Vergleichbarkeit von Stiftungszuwendungen mit Dividenden von Kapitalgesellschaften in den Raum. Laut bisheriger Rechtsprechung des EuGH gilt in solchen Fällen der Grundsatz des „source country entitlement“. Dieser räumt dem Quellenstaat das Vorrecht ein, Einkünfte zu besteuern, die durch eine wirtschaftliche Tätigkeit auf Hoheitsgebiet erzielt wurden, ohne darin einen Verstoß gegen die EU-Grundfreiheiten zu sehen.
4. Bedeutung für die Praxis und mögliche Auswirkungen
Sollte der EuGH die derzeitige Regelung als unionsrechtswidrig qualifizieren, wird dies zu einer Anpassung des Zwischensteuerregimes bei Privatstiftungen führen, insbesondere im Hinblick auf die Berücksichtigung von Zuwendungen an ausländische Begünstigte. Fraglich ist, ob anlässlich dieser Anpassungen auch andere Bestimmungen des Zwischensteuerregimes infrage gestellt bzw. abgeändert werden könnten.
Für österreichische Privatstiftungen mit ausländischen Begünstigten könnte sich eine Chance auf Rückerstattung oder Nichtfestsetzung der Zwischensteuer ergeben, wenn unionsrechtliche Diskriminierungen festgestellt werden.
Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen informieren.
Unsere Expert:innen bringen langjährige Erfahrung in der steuerlichen Behandlung von Privatstiftungen und internationalem Steuerrecht mit und helfen Ihnen, Ihre Privatstiftung optimal aufzustellen. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung zu aktuellen Entwicklungen und zur optimalen Gestaltung Ihrer Stiftungslösungen.