-
Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
-
Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
-
International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
-
Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
-
Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
-
Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
-
Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
-
Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
-
Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
-
Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
-
Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
-
Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
-
Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
-
Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
-
Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
-
Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
-
Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
-
Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
-
IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
-
Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
-
Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
-
Financial Services
Profitieren Sie von unserer umfassenden Expertise in den Bereichen Banken, Investments und Kapitalmarkt – maßgeschneidert für eine Branche, die von dynamischen Marktveränderungen, komplexen regulatorischen Anforderungen und fortschreitender Technologieentwicklung geprägt ist.
-
Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
-
Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seite, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
-
Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
-
Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
-
Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
-
Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
-
Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
-
Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
-
Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
-
Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
-
Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
-
International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
-
Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
-
Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.

1. Neuerungen bei Meldungen von Stiftungen
Bei Meldungen von Stiftungen oder Trusts an das Register der wirtschaftlichen Eigentümer sind ab 1. Dezember 2025 verpflichtend juristische Personen zu melden, die Funktionsträger der meldepflichtigen (Privat)Stiftung oder Trusts sind (Beispielsweise stiftende Privatstiftung oder Kapitalgesellschaft, GmbH als Begünstigte oder Substiftungen).
- Bei inländischen juristischen Personen ist die Meldung der juristischen Person unter Zuordnung der Funktion (Stifter/Settlor/Begünstigter) und der Privatstiftung bzw. des Trusts als zugehörigen Rechtsträger ausreichend, da die wirtschaftlichen Eigentümer – d.h. die natürliche(n) Person(en) der nunmehr zu meldenden inländischen juristischen Person aus den gemeldeten Daten der juristischen Person selbst übernommen werden können.
- Bei ausländischen juristischen Personen, die Funktionsträger (Stifter/Settlor, Begünstigter) einer Privatstiftung bzw. eines Trusts sind, sind hingegen die wirtschaftlichen Eigentümer (natürliche Person(en)) der juristischen Person separat und manuell anzugeben. Das bedeutet, dass jene natürlichen Personen, die eine ausländische, juristische Person, die Funktionsträger einer Privatstiftung bzw. eines Trusts ist, im Sinne des WiEReG kontrollieren mit „Ausübung von Kontrolle auf andere Weise“ zu melden sind.
Anders als bisher ist nunmehr auch die juristische Person, über die Kontrolle ausgeübt wird, an das Register der wirtschaftlichen Eigentümer zu melden, zusätzlich zu den natürlichen Personen, die Kontrolle über die juristische Person innehaben.
Stets zu melden sind die von der juristischen Person ausgeübte Funktion (Stifter/Settlor/Begünstigter) sowie die Stiftung bzw. der Trust als zugehöriger Rechtsträger.
Die neue Meldeverpflichtung gilt sowohl für Privatstiftungen als meldepflichtige Rechtsträger selbst sowie bei der Meldung von ausländischen Stiftungen/Trusts oder von vergleichbaren Rechtsträgern als oberste Rechtsträger. Bei der Meldung von inländischen Privatstiftungen als Funktionsträger (Stifter, Begünstigter) werden deren Funktionsträger, d.h. die wirtschaftlichen Eigentümer, aus den Meldedaten der Funktion-innehabenden Privatstiftung automatisch übernommen.
Mit der neuen Verpflichtung zur Meldung von juristischen Personen sowie der dahinterstehenden natürlichen Personen, die Funktionen bei einer (Privat-)Stiftung bzw. eines Trusts ausüben, soll ein wesentlicher Beitrag zur Erhöhung der Transparenz geschaffen werden.
2. Meldung von Nominee-Vereinbarungen
Seit 1. Oktober 2025 sind verpflichtend bestehende Nominee-Vereinbarungen an das Register der wirtschaftlichen Eigentümer zu melden. Diese betreffen den zu meldenden Rechtsträger, unabhängig von der Höhe des gegenständlichen treuhändisch gehaltenen Anteils.
Eine Nominee-Vereinbarung ist eine formelle oder informelle Vereinbarung, bei der sich ein Nominee oder ein Nominee-Direktor verpflichtet, für einen Nominator zu handeln.
- Nominator (Treugeber) ist eine natürliche Person, ein Rechtsträger oder eine Gruppe der Vorgenannten, die/der einem Nominee direkt oder indirekt Anweisungen erteilt, als Eigentümer oder in einer Funktion für den Nominator zu handeln. z.B. Treugeber, faktischer Geschäftsführer
- Nominee (Treuhänder) ist eine natürliche Person, ein Rechtsträger oder eine Gruppe der Vorgenannten, die/der von dem Nominator beauftragt wird, als Eigentümer oder in einer Funktion für den Nominator zu handeln. z.B. Anteilseigner, Stifter, Begünstigter
- Nominee-Direktor ist eine natürliche Person oder ein Rechtsträger, die/der routinemäßig die Funktion der Geschäftsführung eines Rechtsträgers im eigenen Namen und vorbehaltlich der direkten oder indirekten Anweisungen des Nominators ausübt. z.B. faktischer Geschäftsführer
Auf Treuhandschaftsverhältnisse, bei denen der Treuhänder als Eigentümer oder in einer Funktion für den Rechtsträger handelt, sind die Bestimmungen über Nominee-Vereinbarungen mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Treuhänder als Nominee und der Treugeber als Nominator anzusehen ist. Somit sind Treuhandschaften im Sinne des WiEReG auch Nominee-Vereinbarungen.
Die neue zusätzliche Meldeverpflichtung besteht nur für den zu meldenden Rechtsträger selbst, nicht jedoch für übergeordnete Rechtsträger.
Zu beachten ist, dass eine natürliche Person nicht schon alleine auf Grund des Umstandes, dass sie Nominee, Nominator oder Nominee-Direktor ist, auch gleichzeitig ein wirtschaftlicher Eigentümer im Sinne des WiEReG ist, sondern erst, wenn die Kriterien gemäß dem Wirtschaftlichen Eigentümer Gesetz erfüllt sind (Kontrolle, Eigentum).
Wie bisher schon bei Treuhandvereinbarungen führen Nominee-Vereinbarungen zum Wegfall der bestehenden Meldebefreiung. Die gilt nunmehr auch bei Nominee-Vereinbarungen, die kein wirtschaftliches Eigentum begründen.
Korrespondierend mit den angeführten Änderungen wurden u.a. entsprechende Sanktionsbestimmungen ergänzt sowie Sorgfalts-, Aufbewahrungs-, Vorlage- und Meldepflichten erweitert und verschärft.
Weites wurden anlässlich der WiEReG-Novelle vom BMF Anfang Oktober 2025 eine Neufassung des WiEReG-Erlasses sowie der WiEReG-Fallbeispiele veröffentlicht.
Unser Experte unterstützt Sie gerne bei allen Fragen rund um das Thema WiEReG.