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Voraussichtliche Werte in der Sozialversicherung 2026

Judith Schützinger
Von:
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Kürzlich hat die Österreichische Gesundheitskasse die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung ab 1. Jänner 2026 veröffentlicht.

1. Geringfügigkeitsgrenze und Höchstbeitragsgrundlage 2026 in der Sozialversicherung

Geringfügigkeitsgrenze monatlich
EUR 551,10
Grenzwert für die Dienstgeberabgabe
EUR 826,65
Höchstbeitragsgrundlage monatlich
EUR 6.930,00 (täglich EUR 231,00)
Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen
EUR 13.860,00
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer:innen ohne Sonderzahlungen
EUR 8.085,00

 

2. Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag 

Die Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen betragen ab 01.01.2026: 

bis EUR 2.225,00
0 %
über EUR 2.225,00 bis EUR 2.427,00
1 %
über EUR 2.427,00 bis EUR 2.630,00
2 %
über EUR 2.630,00
2,95 %

 

Ebenso angepasst werden die Grenzbeträge zum Lehrlingsanteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen: 

bis EUR 2.225,00
0 %
über EUR 2.225,00 bis EUR 2.427,00
1 %
über EUR 2.427,00
1,15 %

 

3. Monatliche Beitragsgrundlage 

für Versicherte, die kein Entgelt oder keine Bezüge erhalten
EUR 1.113,60 (täglich EUR 37,12)
für Zivildiener
EUR 1.566,00 (täglich EUR 52,20)

 

4. Sonstige Werte 

  • Unfallversicherungsbeitrag für Zivildiener: EUR 7,35 monatlich
  • Service-Entgelt (Gebühr e-card): für das Jahr 2026 ist am 15.11.2025 eine Service-Entgelt in Höhe von EUR 25,00 fällig 

Quelle: Newsletter ÖGK Nr. 8/August 2025