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FMA-Sanktionen wegen Verstößen gegen die Prospektverordnung

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Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat gegen eine Emittentin eine Geldstrafe von EUR 20.000 verhängt. Der Grund waren Verstöße gegen die europäische Prospektverordnung (EU) 2017/1129, die vor allem mehr Transparenz auf dem Kapitalmarkt bringen soll. In diesem Fall wurden Prospekte und Nachträge nicht für mindestens zehn Jahre öffentlich zugänglich gemacht.

Die FMA betont, dass die Einhaltung dieser Vorschriften essenziell für das Vertrauen der Anleger:innen ist. Die öffentliche Verfügbarkeit von Finanzdaten ermöglicht fundierte Entscheidungen und stärkt die Integrität des österreichischen Kapitalmarkts.

Obwohl das Strafausmaß moderat erscheint, dient es als Warnung an alle Marktteilnehmer:innen, die gesetzlichen Vorgaben gewissenhaft zu erfüllen. Die FMA macht deutlich, dass Verstöße gegen Transparenzvorschriften nicht toleriert werden.

Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

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