
Erweiterung der Schwerarbeitsverordnung für Pflegeberufe
Ab 2026 gelten grundsätzlich alle Bereiche der berufsbedingten Pflege und Betreuung als Tätigkeiten unter besonders belastenden Bedingungen.
Damit werden alle Berufsgruppen, deren Ausbildung eines der Berufsbilder nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) umfasst – also Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz und diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege – in den Anwendungsbereich aufgenommen.
Voraussetzung:
Die Pflegetätigkeit muss überwiegend (mehr als 50 % der Arbeitszeit) im unmittelbaren Kontakt mit betreuten Personen erfolgen. Überwiegen administrative Aufgaben, liegt keine Schwerarbeit vor. Dies gilt auch für Teilzeitkräfte.
Ein Monat gilt als Schwerarbeitsmonat, wenn die Tätigkeit mindestens 15 Tage, bzw. 12 Schichttage im Zweischichtbetrieb, ausgeübt wird, wobei auch eine Schicht, die über die Grenze zweier Kalendertage hinaus absolviert wird, als ein Tag im Schichtdienst anzusehen ist.
Neue Kündigungsregelungen für freie Dienstnehmer:innen
Mit 01.01.2026 treten neue Kündigungsfristen für freie Dienstverhältnisse in Kraft:
- 4 Wochen in den ersten beiden Dienstjahren
- 6 Wochen ab Beginn des dritten Dienstjahres
Diese Bestimmungen gelten ausschließlich für nach § 4 Abs. 4 ASVG versicherte freie Dienstnehmer:innen.
Zudem werden die Mindestinhalte des Dienstzettels erweitert – künftig sind auch kollektivrechtliche Regelungen (Kollektivvertrag, Satzung, Mindestlohntarif) anzuführen, sofern anwendbar.
Sachbezugszinssatz für Arbeitgeber:innendarlehen
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat den Sachbezugszinssatz für Arbeitgeber:innendarlehen und -vorschüsse für 2026 auf 3 % festgelegt.
Barwertfreigrenze für Pensionsabfindungen
Die Barwertfreigrenze nach dem Pensionskassengesetz (PKG) steigt 2026 auf EUR 16.500 (2025: EUR 15.900).
Liegt der Barwert unter dieser Grenze, kommt der Hälftesteuersatz (§ 67 Abs. 8 lit. e EStG) zur Anwendung.
Bei Überschreitung erfolgt die volle Besteuerung nach § 67 Abs. 10 EStG.
Wohnbauförderungsbeitrag in Wien steigt
Wien erhöht mit 01.01.2026 als erstes Bundesland den Wohnbauförderungsbeitrag (WF-Beitrag) von 1 % auf 1,5 %.
Aufteilung:
- Arbeitnehmer:innenanteil: 0,75 %
- Arbeitgeber:innenanteil: 0,75 %
Damit erhöht sich der Arbeitnehmer:innenanteil zur Sozialversicherung in Wien auf 18,32 %, der Gesamtbeitragssatz (inkl. Arbeitgeber:innenanteil) auf 21,23 %.
Betroffen sind Arbeitnehmer:innen, die bei der ÖGK-Landesstelle Wien angemeldet sind. Nicht betroffen sind Lehrlinge, freie Dienstnehmer:innen nach dem ASVG und Sonderzahlungen.
Neue Pflichtangabe: Normalarbeitszeit bei Anmeldung
Ab 01.01. Jänner 2026 ist bei der Anmeldung zur Sozialversicherung die vereinbarte wöchentliche Normalarbeitszeit verpflichtend anzugeben. Die Änderung dient rein statistischen Zwecken und ersetzt keine Meldepflicht an den/die Krankenversicherungsträger:in.
Wichtig:
- Nur die Wochenarbeitszeit ist anzugeben (nicht täglich).
- Änderungen müssen nicht nachgemeldet werden.
- Falschangaben können eine mögliche Ordnungswidrigkeit nach § 111 ASVG darstellen (Geldstrafe EUR 730 – EUR 2.180).
Geringfügigkeitsgrenze bleibt unverändert
Die Anpassung der Geringfügigkeitsgrenze (§ 5 Abs. 2 ASVG) wird für das Jahr 2026 ausgesetzt.
Die Grenze bleibt – wie 2025 – bei EUR 551,10 pro Monat. Das Entgeltlimit für geringfügig Beschäftigte bleibt somit unverändert.
Pendlereuro: Deutliche Erhöhung für Pendler:innen
Ab Jänner 2026 wird der Pendlereuro deutlich angehoben: Von bisher EUR 2 auf EUR 6 pro Kilometer (einfache Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte).
Der erhöhte Betrag wird automatisch über die Lohnverrechnung berücksichtigt, sofern ein gültiger Pendlerausdruck (Pendlerrechner) vorliegt.
Dadurch ergibt sich für Pendler:innen eine spürbare steuerliche Entlastung.
Fazit: Das ändert sich mit 01.01.2026
Das Jahr 2026 bringt umfassende Neuerungen im Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht – von Pflegeberufen und freien Dienstnehmer:innen über neue Beitragssätze in Wien bis hin zu steuerlichen Entlastungen für Pendler:innen.
Wir unterstützen Sie bei der praktischen Umsetzung, bei arbeitsrechtlichen Fragen und bei der laufenden Lohnverrechnung.
Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie persönlich, kompetent und rechtzeitig zu allen Neuerungen 2026.
Quellen:
WIKU Premium Blog | Höhe des SV-Beitrages
WIKU Premium Blog | Barwertfreigrenze 2026
WIKU Premium Blog | Neuerungen für freie Dienstnehmer:innen
WIKU Premium Blog | Schwerarbeitsverordnung für Pflegeberufe
WIKU Premium Blog | Sachbezugszinssatz für Arbeitgeber:innendarlehen
WIKU Premium Blog | Angabe der Normalarbeitszeit