Richtlinie Energiekostenzuschuss
Blog.SustainabilityDie wichtigsten Regelungen des Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz (UEZG) auf einen Blick.

Der Arbeits- und Wirtschaftsminister hat kürzlich neue Details zur Ausweitung des Energiekostenzuschusses bekanntgegeben. Am 25.02.2023 wurde auch die gesetzliche Grundlage dazu im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Durch die Novellierung des Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz (UEZG) wurde der Energiekostenzuschuss für das 4. Quartal 2022 und für das gesamte Jahr 2023 verlängert. Die Regelungen im UEZG sind sehr allgemein gehalten und es werden darauf aufbauend zukünftig Förderungsrichtlinien erarbeitet, welche aktuell noch nicht vorliegen. Die nachfolgenden Informationen basieren auf der Gesetzesnovellierung des UEZG, den Presseinformationen des Ministeriums bzw. auf Informationen des Austria Wirtschaftsservice (AWS), welche die Abwicklungsstelle des Energiekostenzuschusses ist.
Der Energiekostenzuschuss I umfasste bisher die Monate Februar bis September 2022 als förderfähigen Zeitraum (EKZ I Q1-3). Mit der Novellierung des UEZG wurde nun die gesetzliche Grundlage für die Verlängerung des EKZ I um das 4. Quartal (Oktober bis Dezember 2022) geschaffen.
Neu ist auch, dass Wärme, Kälte und Dampf als förderfähige Energieträger hinzukommen und dieselben Beantragungsvoraussetzungen wie bei Strom und Erdgas gelten. Die Förderungsuntergrenze beträgt EUR 750. Zudem wurde die Liste der besonders betroffenen Sektoren durch die EU-Kommission erweitert. Ansonsten gelten die bisherigen Bestimmungen für den EKZ I Q1-3 weiter. Laut UEZG liegt die Fördergrenze im EKZ I Q4 bei EUR 400.000.
Nachdem der EKZ I Q4 jedoch noch auf der entsprechenden ursprünglichen EU-Richtlinie („Befristeter Krisenrahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine“) vom 24.03.2022 beruht und dort die Stufen 1-2 eine Fördergrenze von EUR 2 Millionen (für 02-12.2022) haben, gehen wir zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass Unternehmen die bisher im EKZ I Q1-3 noch nicht den vollen Betrag von 2 Millionen Förderung ausgeschöpft haben, für den EKZ I Q4 zumindest bzw. maximal bis zu dieser Fördergrenze eine Förderung beantragen können.
Die Voranmeldungen für den EKZ I Q4 können laut Information des AWS zwischen dem 29. März und dem 14. April 2023 vorgenommen werden – die Antragsphase läuft anschließend vom 17. April bis zum 16. Juni 2023.
Neben der Ausweitung des EKZ I Q4 wurden auch neue Details zum EKZ II bekanntgegeben. Es gibt einige Neuerungen im Vergleich zum EKZ I, da ein neuer Krisenbeihilferahmen der EU zur Anwendung kommt:
Die Antragsstellung wird voraussichtlich in zwei Zeiträumen erfolgen. Das erste Antragsfenster für den Zeitraum von Januar 2023 bis Juni 2023 ist für August/September 2023 vorgesehen. Das zweite Antragsfenster für den Zeitraum von Juli bis Dezember ist für Februar/März 2024 vorgesehen.
Details zum EKZ II werden wieder in einer Förderungsrichtlinie geregelt, welche zum jetzigen Zeitpunkt noch in Ausarbeitung ist. Nach erscheinen der Richtlinie werden wir einen Detailüberblick über die Förderbedingungen geben.

Quelle: WKO
Die wichtigsten Regelungen des Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz (UEZG) auf einen Blick.
Am 27. Juli 2022 wurde das Unternehmensenergiezuschussgesetz (UEZG) veröffentlicht. Dieses sieht die Möglichkeit der Unterstützung von energieintensiven Unternehmen ab dem 1. Februar 2022 in Bezug auf die erhöhten Energiekosten vor. Das UEZG enthält keine detaillierten Regelungen, sondern sieht vor, dass die konkrete Ausgestaltung im Rahmen einer Förderungsrichtlinie durch das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft geregelt wird.
Am 27. Juli 2022 wurde das Unternehmensenergiezuschussgesetz (UEZG) veröffentlicht. Dieses sieht die Möglichkeit der Unterstützung von energieintensiven Unternehmen ab dem 1. Februar 2022 in Bezug auf die erhöhten Energiekosten vor. Das UEZG enthält keine detaillierten Regelungen, sondern sieht vor, dass die konkrete Ausgestaltung im Rahmen einer Förderungsrichtlinie durch das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft geregelt wird.