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Konzern- und Jahresabschlussprüfung
Gesetzliche und freiwillige Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfungen, Prüfungen von Jahresabschlüssen auf Basis der International Financial Reporting Standards (IFRS), Prüfungen gemäß US-amerikanischer Rechnungslegung (US-GAAP), Prüfungen von Privatstiftungen
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Prüferische Durchsicht (Review)
Ein prüferische Durchsicht oder Review stärkt das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung für Halbjahres- oder Quartalsberichte. Sie ist keine Abschlussprüfung, sondern eine kritische Würdigung des Abschlusses auf der Grundlage einer Plausibilitätsbeurteilung.
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Globale Prüfungsmethodologie
GTI Horizon™ ist der weltweit einheitliche, geschäftsprozess- und risikoorientierte Prüfungsansatz von Grant Thornton International Ltd.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Komplexe IFRS-Welt ganz einfach: Unsere Expert:innen navigieren Sie durch die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder und unterstützen Sie bei der Integration neuer Bestimmungen in das eigene Rechnungswesen.
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Sonderprüfungen und sonstige Prüfungsleistungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung bestehen vielfältige Prüfungs- und Beratungsanlässe. Einerseits gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen, andererseits steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beurteilung oder Beratung durch Sachverständige, oder es wird eine besondere Vertraulichkeit gewünscht. Standardlösungen sind hier nicht gefragt.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Wir unterstützen Sie bei der Umstellung der Abschlüsse nach UGB auf IFRS oder US-GAAP, beraten bei Konsolidierungen und der Erstellung von Konzernabschlüssen, der Einrichtung von Risikomanagement-Systemen, Risikosteuerung und Risikoberichterstattung uvm.
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Unternehmensteuern
Vor betrieblichen Grundsatzentscheidungen wie zB zur Optimierung der Unternehmensstruktur oder zur Frage der Vermögensübertragung, erstellt Grant Thornton Austria eine Analyse des Ist-Zustandes, erarbeitet gemeinsam mit Ihnen die Zielsetzungen und begleitet Sie bei der erfolgreichen Umsetzung.
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Internationale Steuergestaltung
Österreichische Unternehmen auf internationalem Expansionskurs oder internationale Klienten beim Einstieg in Österreich: Die lokalen Experten von Grant Thornton Unitreu verfügen nicht nur über langjährige Erfahrung in internationalen Steuerfragen, sondern sind durch die Anbindung an Grant Thornton International auch global vernetzt. Ein Fokus der Beratungstätigkeit liegt auf der Verrechnungspreisgestaltung, grenzüberschreitenden Transaktionen und Konzernfinanzierungen sowie Immobilientransaktionen.
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Verrechnungspreise
Der Fokus unserer Beratungstätigkeit liegt auf Ihrer optimalen Verrechnungspreisgestaltung. Dabei ist es unser Ziel, bereits im Vorfeld einer internationalen Investitions- oder Strukturentscheidung, die Möglichkeiten und Restriktionen zur Gestaltung von Verrechnungspreisen zu überprüfen und eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu liefern.
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Umsatzsteuer
Oftmals laufen Unternehmen dadurch Gefahr, dass die eigentlich kostenneutrale Umsatzsteuer schlussendlich ein wesentlicher Kostenfaktor wird. Hinzu kommt, dass das österreichische Finanzstrafrecht äußerst strenge Strafen vorsieht. Wir von Grant Thornton helfen Ihnen, die Kosten zu minimieren und gleichzeitig ihre Compliance sicherzustellen.
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Private Wealth
Der Erhalt, die Vermehrung von bestehenden, erwirtschafteten oder geerbten Vermögen sowie die Weitergabe an nächste Generationen, ist oftmals ein komplexes, hochsensibles und emotionales Thema. Unser erfahrenes Private Wealth Team zeichnet sich durch die langjährige und vertrauenswürdige Beratung aus.
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Immobilienberatung
Besonders in unsicheren Zeiten hat sich die Investition in beständige Werte bewährt. Immobilien gelten seit jeher als sichere Investitionsobjekte und haben insbesondere in den vergangenen Jahren als Wertanlage einen Aufschwung erlebt. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir Sie unterschiedlichsten Bereichen als kompetenter Partner unterstützen.
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Global Mobility Services
Entsendungsmanagement ist eine Aufgabe mit vielen Aspekten und vielen Ansprechpartnern. Für ein erfolgreiches Entsendungsmanagement benötigen Sie nicht nur einen lokalen Steuerberater, sondern ein Netzwerk, das grenzüberschreitend erfolgreich zusammenarbeitet. Grant Thornton verfügt über Mitgliedsfirmen in mehr als 130 Ländern mit Global Mobility Experten, die sich regelmäßig miteinander austauschen.
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Buchhaltung und Finanzbuchhaltung
Die Finanzbuchhaltung ist die Grundlage für viele Entscheidungen im Unternehmen. Nur wer seine Zahlen übersichtlich aufbereitet und sich einen guten Überblick über sein Unternehmen verschafft, kann Schwachpunkte rechtzeitig erkennen und auf negative Entwicklungen reagieren. Der Einsatz modernster Software (ab sofort BMD) ermöglicht Ihnen jederzeit den Zugriff auf Ihr Zahlenwerk. Digitales Belegwesen und ein Dokumentenmanagementsystem für die Datenarchivierung sind dabei selbstverständlich. Wir übernehmen Ihre Finanzbuchhaltung.
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Erstellung Jahres- und Konzernabschluss
Je nach Größe Ihres Unternehmens und abhängig von der gewählten Rechtsform sind Sie zur Aufstellung von Jahresabschlüssen verpflichtet. Außerdem wollen Anteilseigner, Eigentümer und Management regelmäßig mit Finanzinformationen versorgt werden. Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer Aufzeichnungspflichten und gewährleisten damit, dass Sie Gesellschaften, der Bank und anderen Adressaten aussagekräftige und verlässliche Zahlen präsentieren.
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Payroll Services
Personalverrechnung gehört zu den Themenbereichen, die sich rasant ändern und ständig an Komplexität gewinnen. Hier treffen Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht, Aufenthaltsrecht und andere Rechtsmaterien aufeinander. Unsere ExpertInnen helfen Ihrem Team, auf dem aktuellen Stand zu bleiben und komplexe Fragestellungen zu lösen. Wir übernehmen aber auch gerne die gesamte Personalverrechnung für Sie.
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Tax Compliance
Steuerbehörden halten Unternehmer und Freiberufler mit Steuerfragen ständig auf Trab, somit spielen sie eine zentrale Rolle in fast jeder Geschäftsentscheidung. Je nach Bedarf reichen unsere Leistungen von der Erstellung von Steuererklärungen, der Durchführung von Steuerberechnungen mit einer eingehenden Überprüfung der Daten als Bemessungsgrundlage bis hin zur internationalen Tax-Compliance für mehrere Länder.
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Robotic Process Automation (RPA)
Robotic Process Automation (RPA) ist eine einfache Möglichkeit für Unternehmen, Prozesse zu automatisieren und somit effizienter und kostengünstiger zu verfahren, bei gleichzeitiger Qualitätssteigerung und Erhöhung der Kundenzufriedenheit.
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Unternehmensbewertung
Jeder Bewertungsanlass erfordert ein Verständnis der individuellen Lösungsmöglichkeiten und Kenntnis der gesetzlichen und regulativen Vorgaben. Sie profitieren von unserer langjährigen praktischen Erfahrung und hohen fachlichen Expertise.
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Forensic Services & Cyber Security
Wenn es um Risken im Geschäft geht, sind unsere Expertinnen und Experten zur Stelle. Wir unterstützen Sie nicht nur in Verdachtsfällen oder bei Streitigkeiten, sondern entwickeln geeignete Strategien im Bereich der Prävention, um Ernstfälle möglichst zu verhindern. Unser Team im Bereich Cyber Security unterstützt Sie dabei, ihre Netzwerke und Anwendungen sicher zu gestalten und ist im Fall eines Sicherheitslecks rasch zur Stelle.
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Sustainability Services
Die Bedeutung von Nachhaltigkeit nimmt kontinuierlich zu. Dies umfasst die ESG-Faktoren, das heißt Umweltaspekte (Environmental), soziale und arbeitsrechtliche Aspekte (Social) sowie die Governance der Unternehmen und ihrer Lieferkette. Das wirkt sich auch maßgeblich auf das Geschäftsmodell vieler Unternehmen aus. Kunden, Investoren und Marktpartner erwarten, dass Unternehmen die ökologischen und sozialen Auswirkungen ihres Handelns kennen.
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Transaktionsberatung
Nur eine zielgesteuerte und fundierte Beratung hilft, die mit einer solchen Transaktion verbundenen Chancen und Risiken besser beurteilen und quantifizieren zu können. Wir untersuchen für Sie die wirtschaftliche, finanzielle und/oder steuerliche Situation des Zielunternehmens und begleiten und beraten Sie sowohl bei einem Erwerbsvorgang als auch bei einem Verkaufsprozess.
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Merger & Acquisition
Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen für Ihren Deal. In sämtlichen Phasen einer Unternehmenstransaktion auf Käufer- oder Verkäuferseite gewährleisten wir ein professionelles Transaktionsmanagement.
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Restrukturierung & Fortbestehens-prognose
Wir unterstützen Sie bei der Erhaltung Ihrer Wettbewerbsfähigkeit durch ein vielfältiges Leistungsportfolio: Sanierungsplan und Fortführungsprognosen, Operative Sanierung und Restrukturierung sowie strategische Neuausrichtung, Management Coaching, Financial Turn Around und Valuation Service uvm.
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IT Audit & Special Attestation
Die zunehmende Vernetzung und Digitalisierung zieht weitreichende Veränderungen in der Geschäftswelt nach sich. Zeitgemäße Rechnungslegung ist ohne komplexe IT-Systeme nicht mehr denkbar. Gleichzeitig steigen damit aber auch die Risiken für Unternehmen, insbesondere beim Umgang mit Daten. Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität von Daten sind zentrale Sicherheitsanforderungen, die auch in Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit von IT-gestützter Rechnungslegung zu erfüllen sind. Unsere IT-Prüfer sind Experten im operativen IT-Betrieb und entwickeln für Sie gezielte Maßnahmen, um Risiken entgegenzuwirken und die Sicherheit und Verlässlichkeit Ihrer IT-Systeme zu überprüfen.
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Internal Audit
Internal Audit unterstützt Unternehmen und Organisationen beim Erreichen ihrer Ziele, indem die Effektivität des Risikomanagements, der Kontrollen und der Führungs-und Überwachungsprozesse analysiert und bewertet werden.
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Sachverständigen-Leistungen & Litigation Support
Grant Thornton Austria bietet umfassende Leistungen im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens mit einem breiten Kompetenzspektrum von Bankwesen bis hin zu Kommunikation. Kerntätigkeit von Sachverständigen ist die objektive Aufnahme von Befunden und die Erstattung von Gutachten – ungeachtet aller äußeren Umstände. Unsere Experten Gottwald Kranebitter und Georg H. Jeitler stellen als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige sicher, dass höchste fachliche Standards sowie das Objektivitätsgebot eingehalten werden.
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Krisenmanagement
In einer akuten Krisensituation müssen in kurzer Zeit professionelle Maßnahmen zur Eindämmung der Krise und zur Umsetzung der behördlichen Auflagen ergriffen werden. Für Organisationen jeder Größe bietet Grant Thornton Austria ein umfassendes Herangehen für erfolgreiches Krisenmanagement.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain als Trägertechnologie für unter anderem Krypto-Währungen und Smart Contracts gewinnt zunehmend an Bedeutung. Grant Thornton Austria bietet umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien und –Geschäftsmodelle. Die Prüfung von Krypto-Währungen und anderen Blockchain-basierten digitalen Assets zeichnet sich durch einen hohen Komplexitätsgrad aus. Dies liegt an der raschen Veränderungen und Volatilität des Marktes, an dem Fehlen von umfassenden Vorschriften über die Krypto-Assets und der Tatsache, dass sich bestimmte Technologien noch in der Entwicklung befinden. Als verlässlicher Partner unterstützen wir Unternehmen mit unserer Expertise. Insbesondere im Bereich des Nachweises über die Existenz und das Eigentum über digitale Assets bieten wir in Zusammenarbeit mit Grant Thornton Kanada eine exzellente Methodik zur Prüfung digitaler Bestände. Unser Leistungsportfolio umfasst insbesondere: - Abschlussprüfungen von regulierten und nicht-regulierten Unternehmen im Bereich Blockchain / Fintech - Bestätigungsleistungen über das Vorhandensein, die Bewertung und das Eigentum von Krypto-Assets in definierten Wallets (u.a. unter Anwendung der International Standard on Assurance Engagements ISAE 3000) - Beratung im Bereich des Aufbaus und der Weiterentwicklung Interner Kontrollsysteme und IT- sowie Cybersecurity-Standards von Unternehmen im Bereich Blockchain / Fintech - Übernahme der internen Auditfunktion (Interne Revision)
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Unternehmen dabei, Wachstumsstrategien für eine nachhaltig erfolgreiche Zukunft zu entwickeln und das Potenzial Ihrer Marke maximal auszuschöpfen. Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie. Sofern Sie als Unternehmen nicht ausschließlich die Strategie der „Kostenführerschaft“ verfolgen, lohnt es sich, über ein eindeutiges leistungsbasiertes Alleinstellungsmerkmal zu verfügen, um am Markt nachhaltig profitabel wachsen zu können. In einer Zeit, in der der Überfluss den Mangel abgelöst hat, wird es für Unternehmen jedoch zunehmend schwieriger, sich von dem Wettbewerb klar abzugrenzen.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.

Über den IFB
Der Investitionsfreibetrag kann als Betriebsausgabe bei der nach dem 31.12.2022 erfolgten Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des abnutzbaren Anlagevermögens geltend gemacht werden. Der „IFB“ ist grundsätzlich als Wahlrecht gestaltet und kann von berechtigten Steuerpflichtigen in dem Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsgutes als Betriebsausgabe gem. § 4 Abs. 4 EStG zur Verminderung der steuerlichen Bemessungsgrundlage in Anspruch genommen werden. Außerdem bleibt die Absetzung für Abnutzung (AfA) von dem Investitionsfreibetrag unberührt, weswegen dieser zusätzlich zur gewöhnlichen AfA in voller Höhe gewinnmindernd abgesetzt werden kann.
Wer kann den „IFB“ beantragen?
Voraussetzung für die Beantragung des Investitionsfreibetrages, ist das Erzielen betrieblicher Einkünfte gem. § 2 Abs. 3 Z 1 EStG. So können sowohl juristische Personen (Gesellschaften) als auch natürliche Personen den Investitionsfreibetrag beanspruchen, wenn sie Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb erzielen.
Voraussetzungen
Der „IFB“ findet dabei nur für Wirtschaftsgüter Anwendung, die eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren haben und zusätzlich inländischen Betrieben oder Betriebsstätten zuzurechnen sind (Voraussetzungen gem. §11 Abs. 2 EStG).
Die Voraussetzungen sind somit:
- die Abnutzbarkeit des Anlagevermögens
- Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren
- Zurechenbarkeit zu inländischen Betrieben oder Betriebsstätten.
Zeitpunkt der Inanspruchnahme
Ausschlaggebend für den Zeitpunkt der Inanspruchnahme ist das Herstellungs- bzw. Anschaffungsjahr. Dafür maßgeblich ist im Falle einer Anschaffung jener Zeitpunkt, ab dem das wirtschaftlichen Eigentum am Wirtschaftsgut übergeht. Bei der Herstellung ist hingegen der Zeitpunkt der Fertigstellung relevant.
Höchstbetrag des IFB
Weiters kann der IFB nur für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Höhe von maximal 1.000.000 € im Wirtschaftsjahr geltend gemacht werden. Handelt es sich beim Wirtschaftsjahr um ein Rumpfwirtschaftsjahr, ist für jeden Monat ein Zwölftel des Höchstbetrages anzusetzen.
Der Investitionsfreibetrag steht nicht zu
- wenn der Gewinn nach §17 EStG oder einer darauf gestützten Pauschalierungsverordnung ermittelt wird
- für geringwertige Wirtschaftsgüter, die sofort abgesetzt werden (§13 EStG)- Wirtschaftsgüter mit einer Sonderform der Absetzung für Abnutzung (z.B.: Gebäude, Kfz – ausgenommen Kfz mit 0 Gramm CO2 Ausstoß) - Wirtschaftsgüter, die zur Deckung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages herangezogen werden
- für unkörperliche Wirtschaftsgüter, außer sie dienen den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung oder Gesundheit/Life-Science. Ausgenommen bleiben jedoch stets unkörperliche Wirtschaftsgüter, die zur unentgeltlichen Überlassung bestimmt sind.
- für gebrauchte Wirtschaftsgüter
- für Anlagen, die der Förderung, dem Transport oder der Speicherung fossiler Energieträger dienen, sowie Anlagen, die fossile Energieträger direkt nutzen
Näheres zum IFB für unkörperliche Wirtschaftsgüter
Unkörperliche Wirtschaftsgüter umfassen einerseits immaterielle Wirtschaftsgüter als auch Finanzanlagen. Zu den Finanzanlagen zählen u.a. Beteiligungen, Wertpapiere sowie Kryptowährungen, die eine zeitlich unbegrenzte Nutzungsdauer haben und somit die Voraussetzung der Zugehörigkeit zum abnutzbaren Anlagevermögen nicht erfüllen. Daher kann für diese kein IFB in Anspruch genommen werden.
Andererseits umfassen unkörperliche Wirtschaftsgüter auch gewerbliche Schutzrechte (zB Patentrechte, Lizenzen, Markenrechte etc.), Nutzungsrechte, Optionsrechte und den Firmenwert. Diese werden in der Regel einer vertraglich oder gesetzlich begrenzten Nutzungsdauer unterliegen, weswegen diese somit grundsätzlich für den IFB in Frage kommen, wenn sie die Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 EStG erfüllen und darüber hinaus in den Bereich der Digitalisierung, Ökologisierung bzw. Gesundheit/Life-Science fallen.
Dabei muss nicht der Unternehmensschwerpunkt einem dieser Bereiche zuordenbar sein, sondern es reicht, wenn das jeweilige Wirtschaftsgut unter einen dieser Bereiche fällt.
Wirkungsweise des „IFB“
Die Höhe des Investitionsfreibetrags ist abhängig davon, in welchen Bereich investiert wird. Fällt eine Anschaffung oder Herstellung in den Bereich der Ökologisierung, beträgt der Investitionsfreibetrag 15 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Bei allen übrigen Wirtschaftsgütern beträgt dieser 10 Prozent.
Welche Wirtschaftsgüter in die Kategorie „Ökologisierung“ fallen, ist durch eine Verordnung näher zu definieren.
Entwurf der „Öko-IFB-VO“
Der Entwurf jener Verordnung, die näher definiert, welche Wirtschaftsgüter dem Bereich der Ökologisierung zuzuordnen sind, liegt nun vor. Der folgenden Tabelle können jene Wirtschaftsgüter entnommen werden, für die der Investitionsfreibetrag in Höhe von 15 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten geltend gemacht werden kann.
Was passiert, wenn ein Wirtschaftsgut vor der 4-Jahres-Frist ausscheidet?
Grundsätzlich besteht in diesem Fall eine Nachversteuerungspflicht. Ausgenommen davon sind bestimmte Konstellationen, wie die entgeltliche Überlassung des Wirtschaftsgutes in einem anderen Mitgliedsstaat der EU, einem Staat des europäischen Wirtschaftsraumes oder das Ausscheiden infolge höherer Gewalt oder behördlichen Eingriffs.
- Der Investitionsfreibetrag ist im Jahr des Ausscheidens oder des Verbringens ins Ausland insoweit gewinnerhöhend anzusetzen.
- Im Falle der Übertragung eines Betriebes ist der gewinnerhöhende Ansatz beim Rechtsnachfolger vorzunehmen.
- Der gewinnerhöhende Ansatz unterbleibt im Falle des Ausscheidens infolge höherer Gewalt (Brand, Bruch, Diebstahl, Unfall) oder behördlichen Eingriffs (z. B. Enteignung)
IFB VS. invGFB
Der Investitionsfreibetrag sieht grundsätzlich vor, dass die gleichzeitige Inanspruchnahme anderer investitionsbegünstigender bzw. forschungsfördernder Maßnahmen (zB Forschungsprämie) zulässig ist.
Eine Einschränkung existiert allerdings in Bezug auf den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (kurz: invGFB). Gemäß § 11 Abs. 3 Z 1 EStG ist die gleichzeitige Geltendmachung eines IFB für Wirtschaftsgüter, für die der invGFB in Anspruch genommen wird, ausgeschlossen. Für ein und dasselbe Wirtschaftsgut kann daher nur entweder der IFB oder der invGFB in Anspruch genommen werden.