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10 Fragen und Antworten zum European Single Electronic Format (ESEF)

Mag. (FH) Rita Gugl, MSc Mag. (FH) Rita Gugl, MSc

Ein von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) veröffentlichtes Tutorial beantwortet zehn Fragen, die in Bezug auf die ESEF Verordnung (tritt 2020 in Kraft) häufig von Marktteilnehmern an die ESMA bzw. nationale Behörden gestellt werden. Wir haben die Antworten auf diese zehn Fragen für Sie in übersichtlicher Form aufbereitet.

 

Wer ist vom “European Single Electronic Format” (ESEF Verordnung) betroffen und ab wann?

Die ESEF Verordnung betrifft alle Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind und Jahresfinanzberichte für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2020 beginnen. Die Fristen zur Veröffentlichung von Jahresfinanzberichten werden dadurch nicht verändert.

 

Welches elektronische Format wird durch die ESEF Verordnung festgelegt?

Jahresfinanzberichte sind im xHTML-Format zu veröffentlichen. In IFRS-Konzernabschlüssen sind bestimmte Informationen zusätzlich unter Verwendung von iXBRL zu taggen. Die ESEF Verordnung beschäftigt sich lediglich mit dem Format der Jahresfinanzberichte und enthält entsprechend keinerlei Vorschriften zum Inhalt von Jahresabschlüssen oder anderen Bestandteilen des Jahresfinanzberichts.

 

Was ist bei der Einreichung von Jahresfinanzberichten zu beachten, die auf Basis der ESEF Verordnung erstellt wurden?

Die in der Transparenzrichtlinie enthaltenen Vorschriften zur Veröffentlichung von Jahresfinanzberichten werden durch die ESEF Verordnung nicht verändert. Jahresfinanzberichte im ESEF Format werden nicht bei der ESMA eingereicht, sondern bei der nach nationalen Gesetzen autorisierten Behörde.

 

Welche Behörde wird die Einhaltung der in der ESEF Verordnung enthaltenen Vorschriften überwachen?

Die ESEF Verordnung ändert nichts an den Verantwortlichkeiten in Bezug auf Überwachung und Enforcement von vorgeschriebenen Informationen. Die Behörden, die von den Mitgliedstaaten dazu autorisiert wurden, sind auch für die Umsetzung der Vorgaben in der ESEF Verordnung zuständig.

 

Verlangt die ESEF Verordnung von Emittenten, ihren Jahresfinanzbericht für 2020 im xHTML-Format zu veröffentlichen, auch wenn der enthaltene Jahresabschluss kein IFRS-Konzernabschluss ist?

Ja, alle Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind, müssen ihren Jahresfinanzbericht in einem elektronischen Format (xHTML) veröffentlichen.

 

Verlangt die ESEF Verordnung von Emittenten, ihren Jahresabschluss unter Verwendung von iXBRL zu taggen, auch wenn es sich nicht um IFRS-Konzernabschlüsse handelt?

Nein, Einzelabschlüsse sind nicht zu taggen. Etwaige zusätzliche nationale Anforderungen in Bezug auf das Format von Einzelabschlüssen sind dabei aber im Auge zu behalten.

 

Sind  gemäß der ESEF Verordnung auch Halbjahresfinanzberichte in einem elektronischen Format zu veröffentlichen (xHTML  oder xHTML mit iXBRL)?

Nein, die in der Transparenzrichtlinie enthaltenen Vorgaben (Artikel 4 Absatz 7) beziehen sich nur auf Jahresfinanzberichte. Etwaige zusätzliche nationale Anforderungen in Bezug auf das Format von Zwischenberichten sind dabei aber im Auge zu behalten.

 

Sind die Emittenten dazu verpflichtet, IFRS-Angaben oder -Zahlen außerhalb des Jahresabschlusses gesondert zu kennzeichnen?

 

Wenn auf IFRS-Angaben oder -Zahlen außerhalb des Jahresabschlusses mittels in ihm enthaltenen Querverweisen referenziert wird, sind diese zu kennzeichnen. Darüber hinaus können IFRS-Angaben oder -Zahlen außerhalb des Jahresabschlusses auf freiwilliger Basis gekennzeichnet werden.

Können die in pdf-Format erstellten Jahresfinanzberichte dazu verwendet werden, den Verpflichtungen des Artikel 4 der Transparenz-Richtlinie nachzukommen?

Nein, nur Jahresfinanzberichte, die basierend auf der ESEF Verordnung erstellt wurden (xHTML  oder xHTML mit iXBRL, sofern anwendbar), können verwendet werden.

 

Können die in den Jahresfinanzberichten enthaltenen Anhangangaben bereits in 2020 und somit vor der ab 2022 bestehenden Verpflichtung zur Kennzeichnung von Textblöcken getagged werden?

Ja, Emittenten können Angaben über die Mindestanforderungen hinaus sowohl in Form von Textblöcken als auch detailliert taggen.

 

Tutorial Video

ESEF Tutorial 3 - Further implementation support for preparers.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns in Kontakt treten.