IFRS 8

Unternehmensweite Offenlegungen

By:
Mark Hucklesby,
Sarah Carroll
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Im Allgemeinen müssen die Finanzinformationen auf der gleichen Grundlage berichtet werden, die intern für die Bewertung der Leistung der Geschäftssegmente und die Entscheidung über die Verteilung der Ressourcen auf die Geschäftssegmente verwendet wird. IFRS 8 "Geschäftssegmente" legt diese Anforderungen fest und verlangt eine Überleitung der Gesamterträge des berichtspflichtigen Segments, des Gesamtgewinns oder -verlusts, der Gesamtaktiva, Gesamtpassiva und anderer Beträge, die für die berichtspflichtigen Segmente angegeben werden, auf die entsprechenden Beträge im Abschluss des Unternehmens.
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IFRS 8 verlangt von Unternehmen, die in den Anwendungsbereich von IFRS 8 fallen (einschließlich Unternehmen mit nur einem berichtspflichtigen Segment), bestimmte Angaben zu Produkten, Dienstleistungen und geografischen Merkmalen für das Unternehmen als Ganzes und nicht nach berichtspflichtigen Segmenten zu machen, welche als unternehmensweite Angaben bezeichnet werden. Diese sind besonders nützlich, wenn die Segmentangaben ansonsten keine Gesamterlöse nach Produkten, Dienstleistungen oder Umsatzströmen enthalten. Dies ist der Fall, wenn verschiedene berichtspflichtige Segmente dasselbe Produkt oder dieselbe Dienstleistung verkaufen und wenn die diese nicht nach geografischen Gebieten gegliedert sind. Diese Angaben basieren auf Beträgen, die in den konsolidierten primären Abschlüssen enthalten sind, und nicht auf einer Managementbasis.

Erfahren Sie mehr Details dazu in unserem englischen Artikel.