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Konzern- und Jahresabschlussprüfung
Gesetzliche und freiwillige Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfungen, Prüfungen von Jahresabschlüssen auf Basis der International Financial Reporting Standards (IFRS), Prüfungen gemäß US-amerikanischer Rechnungslegung (US-GAAP), Prüfungen von Privatstiftungen
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Prüferische Durchsicht (Review)
Ein prüferische Durchsicht oder Review stärkt das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung für Halbjahres- oder Quartalsberichte. Sie ist keine Abschlussprüfung, sondern eine kritische Würdigung des Abschlusses auf der Grundlage einer Plausibilitätsbeurteilung.
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Globale Prüfungsmethodologie
GTI Horizon™ ist der weltweit einheitliche, geschäftsprozess- und risikoorientierte Prüfungsansatz von Grant Thornton International Ltd.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Komplexe IFRS-Welt ganz einfach: Unsere Expert:innen navigieren Sie durch die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder und unterstützen Sie bei der Integration neuer Bestimmungen in das eigene Rechnungswesen.
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Sonderprüfungen und sonstige Prüfungsleistungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung bestehen vielfältige Prüfungs- und Beratungsanlässe. Einerseits gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen, andererseits steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beurteilung oder Beratung durch Sachverständige, oder es wird eine besondere Vertraulichkeit gewünscht. Standardlösungen sind hier nicht gefragt.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Wir unterstützen Sie bei der Umstellung der Abschlüsse nach UGB auf IFRS oder US-GAAP, beraten bei Konsolidierungen und der Erstellung von Konzernabschlüssen, der Einrichtung von Risikomanagement-Systemen, Risikosteuerung und Risikoberichterstattung uvm.
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Unternehmensteuern
Vor betrieblichen Grundsatzentscheidungen wie zB zur Optimierung der Unternehmensstruktur oder zur Frage der Vermögensübertragung, erstellt Grant Thornton Austria eine Analyse des Ist-Zustandes, erarbeitet gemeinsam mit Ihnen die Zielsetzungen und begleitet Sie bei der erfolgreichen Umsetzung.
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Internationale Steuergestaltung
Österreichische Unternehmen auf internationalem Expansionskurs oder internationale Klienten beim Einstieg in Österreich: Die lokalen Experten von Grant Thornton Unitreu verfügen nicht nur über langjährige Erfahrung in internationalen Steuerfragen, sondern sind durch die Anbindung an Grant Thornton International auch global vernetzt. Ein Fokus der Beratungstätigkeit liegt auf der Verrechnungspreisgestaltung, grenzüberschreitenden Transaktionen und Konzernfinanzierungen sowie Immobilientransaktionen.
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Verrechnungspreise
Der Fokus unserer Beratungstätigkeit liegt auf Ihrer optimalen Verrechnungspreisgestaltung. Dabei ist es unser Ziel, bereits im Vorfeld einer internationalen Investitions- oder Strukturentscheidung, die Möglichkeiten und Restriktionen zur Gestaltung von Verrechnungspreisen zu überprüfen und eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu liefern.
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Umsatzsteuer
Oftmals laufen Unternehmen dadurch Gefahr, dass die eigentlich kostenneutrale Umsatzsteuer schlussendlich ein wesentlicher Kostenfaktor wird. Hinzu kommt, dass das österreichische Finanzstrafrecht äußerst strenge Strafen vorsieht. Wir von Grant Thornton helfen Ihnen, die Kosten zu minimieren und gleichzeitig ihre Compliance sicherzustellen.
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Private Wealth
Der Erhalt, die Vermehrung von bestehenden, erwirtschafteten oder geerbten Vermögen sowie die Weitergabe an nächste Generationen, ist oftmals ein komplexes, hochsensibles und emotionales Thema. Unser erfahrenes Private Wealth Team zeichnet sich durch die langjährige und vertrauenswürdige Beratung aus.
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Immobilienberatung
Besonders in unsicheren Zeiten hat sich die Investition in beständige Werte bewährt. Immobilien gelten seit jeher als sichere Investitionsobjekte und haben insbesondere in den vergangenen Jahren als Wertanlage einen Aufschwung erlebt. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir Sie unterschiedlichsten Bereichen als kompetenter Partner unterstützen.
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Global Mobility Services
Entsendungsmanagement ist eine Aufgabe mit vielen Aspekten und vielen Ansprechpartnern. Für ein erfolgreiches Entsendungsmanagement benötigen Sie nicht nur einen lokalen Steuerberater, sondern ein Netzwerk, das grenzüberschreitend erfolgreich zusammenarbeitet. Grant Thornton verfügt über Mitgliedsfirmen in mehr als 130 Ländern mit Global Mobility Experten, die sich regelmäßig miteinander austauschen.
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Buchhaltung und Finanzbuchhaltung
Die Finanzbuchhaltung ist die Grundlage für viele Entscheidungen im Unternehmen. Nur wer seine Zahlen übersichtlich aufbereitet und sich einen guten Überblick über sein Unternehmen verschafft, kann Schwachpunkte rechtzeitig erkennen und auf negative Entwicklungen reagieren. Der Einsatz modernster Software (ab sofort BMD) ermöglicht Ihnen jederzeit den Zugriff auf Ihr Zahlenwerk. Digitales Belegwesen und ein Dokumentenmanagementsystem für die Datenarchivierung sind dabei selbstverständlich. Wir übernehmen Ihre Finanzbuchhaltung.
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Erstellung Jahres- und Konzernabschluss
Je nach Größe Ihres Unternehmens und abhängig von der gewählten Rechtsform sind Sie zur Aufstellung von Jahresabschlüssen verpflichtet. Außerdem wollen Anteilseigner, Eigentümer und Management regelmäßig mit Finanzinformationen versorgt werden. Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer Aufzeichnungspflichten und gewährleisten damit, dass Sie Gesellschaften, der Bank und anderen Adressaten aussagekräftige und verlässliche Zahlen präsentieren.
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Payroll Services
Personalverrechnung gehört zu den Themenbereichen, die sich rasant ändern und ständig an Komplexität gewinnen. Hier treffen Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht, Aufenthaltsrecht und andere Rechtsmaterien aufeinander. Unsere ExpertInnen helfen Ihrem Team, auf dem aktuellen Stand zu bleiben und komplexe Fragestellungen zu lösen. Wir übernehmen aber auch gerne die gesamte Personalverrechnung für Sie.
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Tax Compliance
Steuerbehörden halten Unternehmer und Freiberufler mit Steuerfragen ständig auf Trab, somit spielen sie eine zentrale Rolle in fast jeder Geschäftsentscheidung. Je nach Bedarf reichen unsere Leistungen von der Erstellung von Steuererklärungen, der Durchführung von Steuerberechnungen mit einer eingehenden Überprüfung der Daten als Bemessungsgrundlage bis hin zur internationalen Tax-Compliance für mehrere Länder.
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Robotic Process Automation (RPA)
Robotic Process Automation (RPA) ist eine einfache Möglichkeit für Unternehmen, Prozesse zu automatisieren und somit effizienter und kostengünstiger zu verfahren, bei gleichzeitiger Qualitätssteigerung und Erhöhung der Kundenzufriedenheit.
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Unternehmensbewertung
Jeder Bewertungsanlass erfordert ein Verständnis der individuellen Lösungsmöglichkeiten und Kenntnis der gesetzlichen und regulativen Vorgaben. Sie profitieren von unserer langjährigen praktischen Erfahrung und hohen fachlichen Expertise.
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Forensic Services & Cyber Security
Wenn es um Risken im Geschäft geht, sind unsere Expertinnen und Experten zur Stelle. Wir unterstützen Sie nicht nur in Verdachtsfällen oder bei Streitigkeiten, sondern entwickeln geeignete Strategien im Bereich der Prävention, um Ernstfälle möglichst zu verhindern. Unser Team im Bereich Cyber Security unterstützt Sie dabei, ihre Netzwerke und Anwendungen sicher zu gestalten und ist im Fall eines Sicherheitslecks rasch zur Stelle.
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Sustainability Services
Die Bedeutung von Nachhaltigkeit nimmt kontinuierlich zu. Dies umfasst die ESG-Faktoren, das heißt Umweltaspekte (Environmental), soziale und arbeitsrechtliche Aspekte (Social) sowie die Governance der Unternehmen und ihrer Lieferkette. Das wirkt sich auch maßgeblich auf das Geschäftsmodell vieler Unternehmen aus. Kunden, Investoren und Marktpartner erwarten, dass Unternehmen die ökologischen und sozialen Auswirkungen ihres Handelns kennen.
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Transaktionsberatung
Nur eine zielgesteuerte und fundierte Beratung hilft, die mit einer solchen Transaktion verbundenen Chancen und Risiken besser beurteilen und quantifizieren zu können. Wir untersuchen für Sie die wirtschaftliche, finanzielle und/oder steuerliche Situation des Zielunternehmens und begleiten und beraten Sie sowohl bei einem Erwerbsvorgang als auch bei einem Verkaufsprozess.
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Merger & Acquisition
Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen für Ihren Deal. In sämtlichen Phasen einer Unternehmenstransaktion auf Käufer- oder Verkäuferseite gewährleisten wir ein professionelles Transaktionsmanagement.
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Restrukturierung & Fortbestehens-prognose
Wir unterstützen Sie bei der Erhaltung Ihrer Wettbewerbsfähigkeit durch ein vielfältiges Leistungsportfolio: Sanierungsplan und Fortführungsprognosen, Operative Sanierung und Restrukturierung sowie strategische Neuausrichtung, Management Coaching, Financial Turn Around und Valuation Service uvm.
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IT Audit & Special Attestation
Die zunehmende Vernetzung und Digitalisierung zieht weitreichende Veränderungen in der Geschäftswelt nach sich. Zeitgemäße Rechnungslegung ist ohne komplexe IT-Systeme nicht mehr denkbar. Gleichzeitig steigen damit aber auch die Risiken für Unternehmen, insbesondere beim Umgang mit Daten. Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität von Daten sind zentrale Sicherheitsanforderungen, die auch in Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit von IT-gestützter Rechnungslegung zu erfüllen sind. Unsere IT-Prüfer sind Experten im operativen IT-Betrieb und entwickeln für Sie gezielte Maßnahmen, um Risiken entgegenzuwirken und die Sicherheit und Verlässlichkeit Ihrer IT-Systeme zu überprüfen.
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Internal Audit
Internal Audit unterstützt Unternehmen und Organisationen beim Erreichen ihrer Ziele, indem die Effektivität des Risikomanagements, der Kontrollen und der Führungs-und Überwachungsprozesse analysiert und bewertet werden.
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Sachverständigen-Leistungen & Litigation Support
Grant Thornton Austria bietet umfassende Leistungen im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens mit einem breiten Kompetenzspektrum von Bankwesen bis hin zu Kommunikation. Kerntätigkeit von Sachverständigen ist die objektive Aufnahme von Befunden und die Erstattung von Gutachten – ungeachtet aller äußeren Umstände. Unsere Experten Gottwald Kranebitter und Georg H. Jeitler stellen als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige sicher, dass höchste fachliche Standards sowie das Objektivitätsgebot eingehalten werden.
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Krisenmanagement
In einer akuten Krisensituation müssen in kurzer Zeit professionelle Maßnahmen zur Eindämmung der Krise und zur Umsetzung der behördlichen Auflagen ergriffen werden. Für Organisationen jeder Größe bietet Grant Thornton Austria ein umfassendes Herangehen für erfolgreiches Krisenmanagement.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain als Trägertechnologie für unter anderem Krypto-Währungen und Smart Contracts gewinnt zunehmend an Bedeutung. Grant Thornton Austria bietet umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien und –Geschäftsmodelle. Die Prüfung von Krypto-Währungen und anderen Blockchain-basierten digitalen Assets zeichnet sich durch einen hohen Komplexitätsgrad aus. Dies liegt an der raschen Veränderungen und Volatilität des Marktes, an dem Fehlen von umfassenden Vorschriften über die Krypto-Assets und der Tatsache, dass sich bestimmte Technologien noch in der Entwicklung befinden. Als verlässlicher Partner unterstützen wir Unternehmen mit unserer Expertise. Insbesondere im Bereich des Nachweises über die Existenz und das Eigentum über digitale Assets bieten wir in Zusammenarbeit mit Grant Thornton Kanada eine exzellente Methodik zur Prüfung digitaler Bestände. Unser Leistungsportfolio umfasst insbesondere: - Abschlussprüfungen von regulierten und nicht-regulierten Unternehmen im Bereich Blockchain / Fintech - Bestätigungsleistungen über das Vorhandensein, die Bewertung und das Eigentum von Krypto-Assets in definierten Wallets (u.a. unter Anwendung der International Standard on Assurance Engagements ISAE 3000) - Beratung im Bereich des Aufbaus und der Weiterentwicklung Interner Kontrollsysteme und IT- sowie Cybersecurity-Standards von Unternehmen im Bereich Blockchain / Fintech - Übernahme der internen Auditfunktion (Interne Revision)
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Unternehmen dabei, Wachstumsstrategien für eine nachhaltig erfolgreiche Zukunft zu entwickeln und das Potenzial Ihrer Marke maximal auszuschöpfen. Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie. Sofern Sie als Unternehmen nicht ausschließlich die Strategie der „Kostenführerschaft“ verfolgen, lohnt es sich, über ein eindeutiges leistungsbasiertes Alleinstellungsmerkmal zu verfügen, um am Markt nachhaltig profitabel wachsen zu können. In einer Zeit, in der der Überfluss den Mangel abgelöst hat, wird es für Unternehmen jedoch zunehmend schwieriger, sich von dem Wettbewerb klar abzugrenzen.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Was passiert mit der Steuerreform „Entlastung Österreich“?
Die ÖVP-FPÖ-Regierung ist nach der „Ibiza-Affäre“ Geschichte. Nun ist unklar, wie es mit der angekündigten Steuerreform weitergeht.
Zur Erinnerung: Anfang Mai präsentierte Finanzminister Löger die Eckpunkte der Steuerreform mit dem Ziel, die Steuer- und Abgabenquote zu senken und die Verwaltung zu entbürokratisieren. Diese sollten in drei Etappen umgesetzt werden und die Steuerpflichtigen bis 2022 um ca. 8,3 Milliarden Euro pro Jahr entlasten. Herzstück der Reform sollten die Senkung der Lohn- und Einkommenssteuersätze sowie die Reduzierung der Körperschaftssteuer für Unternehmen sein.
Bisher wurde aber nur ein kleiner Teil der Pläne in Begutachtung geschickt. Die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge für Bezieher kleiner Einkommen ist beispielsweise noch ausständig. Ob die angekündigte Lohnsteuersenkung ab 2021 noch umgesetzt wird, ist derzeit nicht abzuschätzen.
Familien mit Kindern sind aber zumindest in einem Punkt auf der sicheren Seite: Der Familiensteuerbonus von € 1.500 pro Kind und Jahr ist seit Anfang dieses Jahres in Kraft. Er gilt somit weiterhin.
Hier finden Sie einen Überblick, welche Schritte für die nächsten Jahre geplant waren. Ob davon etwas, zumindest als „Wahlzuckerl“, umgesetzt wird, bleibt abzuwarten.
Diese Vorhaben waren für Unternehmer geplant:
- Tarifsenkung bei der Einkommensteuer:
Diese sollte in zwei Schritten erfolgen: Zunächst sollte im Jahr 2021 bei der Einkommensteuer nur die erste Steuerstufe (für Einkommen zwischen 11.000 Euro und 18.000 Euro) von 25 % auf 20 % gesenkt werden. Dann sollte die Reduzierung von zwei weiteren Steuerstufen und zwar von 35 % auf 30 % bzw. von 42 % auf 40 % erfolgen. Die drei oberen Steuerstufen sollten hingegen gleich bleiben. Der bis zum Jahr 2022 befristete Spitzensteuersatz von 55% für Einkommen über 1 Million Euro sollte verlängert werden.
Geplante Einkommenssteuer ab 2021/2022
Einkommen |
Steuersatz alt |
Steuersatz neu |
|
über |
bis |
||
0€ |
11.000€ |
0% |
0% |
11.000€ |
18.000€ |
25% |
20% |
18.000€ |
31.000€ |
35% |
30% |
31.000€ |
60.000€ |
42% |
40% |
60.000€ |
90.000€ |
48% |
48% |
90.000€ |
1.000.000€ |
50% |
50% |
1.000.000€ |
55% |
55% |
Quelle: Bundesministerium für Finanzen, Grafik: Entlastung Österreich. Einfach weniger Steuern, 2019
- KöSt-Reduzierung:
Die Körperschaftssteuer auf Unternehmensgewinne (KöSt) sollte ebenfalls schrittweise sinken: Im Jahr 2022 von 25 % auf 23 % und im Jahr 2023 um weitere zwei Prozentpunkte auf 21 %.
- Geringwertige Wirtschaftsgüter und Kleinunternehmergrenze:
Weitere Vorhaben, um Unternehmer zu entlasten, waren die Erhöhung der Grenze für Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) und die Anhebung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmergrenze.
Die Grenze bei den GWG sollte im Jahr 2020 von bisher 400 Euro auf vorerst 800 Euro steigen. Ab dem Jahr 2021 sollte die Grenze für GWG dann auf ihren neuen Zielwert von 1.000 Euro angehoben werden.
Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze sollte im Jahr 2020 von bislang 30.000 Euro auf 35.000 Euro erhöht werden. Kleinunternehmer sollten künftig auch von einer Einkommenspauschalierung (in Form eines Betriebsausgabenpauschales in Höhe von 35 % des Umsatzes für Dienstleistungsunternehmen bzw. 60 % für sonstige Unternehmen) profitieren.
- Senkung der Sozialversicherungsbeiträge:
Für Selbständige und Bauern war ein Sozialversicherungsbonus in Vorbereitung.
- Vorsteuerabzug für Elektrofahrräder:
Um Mitarbeiter-Elektrofahrräder (ohne Sachbezug bei Privatnutzung) für Betriebe attraktiver zu machen, sollte auch für diese die Möglichkeit eines Vorsteuerabzugs geschaffen werden.
- Abschaffung von Bagatellsteuern
Dieser Punkt wurde bereits in der Vergangenheit mehrmals diskutiert. Die sogenannte „Sektsteuer“ sollte im Jahr 2022 Geschichte werden.
- Ausweitung der Forschungsprämie
Unternehmen sollten ab 2021 die Möglichkeit haben, einen fiktiven Unternehmerlohn anzusetzen. Dadurch würden erstmalig auch Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft in den Genuss der Forschungsprämie kommen. Das Antragsverfahren für die Forschungsprämie sollte weiter vereinfacht werden.
Diese Vorhaben sollten Dienstnehmer entlasten:
- Senkung der Krankenversicherungsbeiträge
Die Maßnahme, von der Dienstnehmer mit niedrigem Einkommen am meisten profitieren sollten, ist die Reduzierung der Krankenversicherungsbeiträge in Form eines „Sozialversicherungsbonus“ ab Anfang 2020. Wer über der Geringfügigkeitsgrenze und weniger als 2.201 Euro pro Monat verdient, sollte einen Teil der Krankenversicherungsbeiträge (maximal 350 Euro pro Jahr) rückerstattet bekommen. Auch für Pensionisten sollte ein Sozialversicherungsbonus von bis zu 265 Euro pro Jahr eingeführt werden.
- Tarifsenkung bei der Lohn- und Einkommenssteuer
Diese sollte in zwei Schritten erfolgen: Zunächst sollte im Jahr 2021 bei der Lohn- und Einkommensteuer nur die erste Steuerstufe (für Einkommen zwischen 11.000 Euro und 18.000 Euro) von 25 % auf 20 % gesenkt werden. Dann sollte die Reduzierung von zwei weiteren Steuerstufen und zwar von 35 % auf 30 % bzw. von 42 % auf 40 % erfolgen Die drei oberen Steuerstufen sollten gleichbleiben. Der bis zum Jahr 2022 befristete Spitzensteuersatz von 55% für Einkommen über 1 Million Euro sollte verlängert werden.
Persönliche Entlastung durch die geplante Tarifsenkung:
Monatsbezug brutto (in Euro) |
Entlastung pro Jahr (in Euro) |
500 |
100 |
1.100 |
283 |
1.500 |
528 |
2.000 |
660 |
2.500 |
722 |
3.000 |
968 |
3.500 |
1.132 |
4.000 |
1.231 |
4.500 |
1.329 |
5.000 |
1.427 |
5.500 |
1.538 |
6.000 |
1.661 |
6.500 |
1.661 |
Quelle: Bundesministerium für Finanzen, Grafik Entlastung Österreich. Einfach weniger Steuern, 2019
- Höheres Werbungskostenpauschale
Arbeitnehmer sollten außerdem ab 2021 durch die Erhöhung des Werbungskostenpauschales von bisher 132 Euro auf 300 Euro pro Jahr entlastet werden. Dadurch würde sich das Einkommen verringern, auf das dann der progressive Steuersatz angewendet wird.
- Sachbezug PKW
Dienstwagen mit niedrigem CO2–Ausstoß sollten begünstigt werden: Die Sachbezugswerte für Kraftfahrzeuge im Rahmen der Lohnsteuer sollten dahingehend angepasst werden.
- Mitarbeitererfolgsbeteiligung
Ab dem Jahr 2022 sollten Unternehmen bis zu 10% des Gewinns steuerfrei als Erfolgsbeteiligung an ihre Dienstnehmer auszahlen können. Der steuerfreie Betrag pro Dienstnehmer sollte maximal 3.000 Euro pro Jahr betragen. Diese Befreiung sollte auch für Lohnnebenkosten und Sozialversicherungsbeiträge gelten.
Dies sollte sich für alle Steuerzahler ändern:
- Stärkere Berücksichtigung ökologischer Faktoren ab 2020:
Einige umweltpolitische Aspekte wie Verkehr und nachhaltige Produktion sind in die Vorschläge für die geplante Reform eingeflossen:
Bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA) bzw. bei der motorbezogenen Versicherungssteuer wurde eine „Umverteilung“ angekündigt: Die Steuerbelastung sollte sich mehr in Richtung jener Fahrzeuge verlagern, die überdurchschnittlich hohe CO2-Emissionen verursachen.
Elektronische Zeitungen und Bücher (sogenannte ePapers bzw. eBooks), welche bislang mit 20 % Umsatzsteuer belastet wurden, sollten künftig nur mehr dem ermäßigten Steuersatz von 10 % unterliegen. Sie würden somit ihren Pendants aus Papier gleichgestellt werden.
Weiters wurde die Abschaffung der Eigenstromsteuer für Photovoltaikanlagen erwogen.
Auch nachhaltig produzierter Wasserstoff bzw. nachhaltig produziertes Biogas aus erneuerbaren Quellen sowie verflüssigtes Erdgas (LNG) sollten steuerlich begünstigt werden.
- Neues Einkommenssteuergesetz angekündigt
Schließlich war für 2021 eine Neukodifikation des Einkommensteuergesetzes (EStG 2020) geplant. Damit sollte unter anderem eine strukturelle Vereinfachung der Lohnverrechnung bzw. der betrieblichen Gewinnermittlung, die Möglichkeit eines abweichenden Wirtschaftsjahres für alle Bilanzierer, eine einheitliche Regelung für „gewillkürtes Betriebsvermögen“ sowie eine stärkere Angleichung von Unternehmens- und Steuerbilanz (in Richtung einer „Einheitsbilanz“) einhergehen.
Außerdem waren Vereinfachungen im Abgabenverfahren vorgesehen. So sollten beispielsweise künftig Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen unter dem Begriff „Abzugsfähige Privatausgaben“ zusammengefasst werden. Zusätzlich sollte die Möglichkeit einer Betriebsprüfung auf Antrag geschaffen werden, um bei Bedarf Rechtssicherheit für die Steuerpflichtigen zu schaffen.
Fazit
In welcher Form die Vorschläge gesetzlich umgesetzt werden, bleibt aufgrund der innenpolitischen Turbulenzen der letzten Tage abzuwarten. Welche der angekündigten längerfristigen Maßnahmen bis 2022 (siehe oben) Bestand haben, wird entscheidend von den künftigen politischen Konstellationen in der Regierung abhängen.
Wir werden Sie natürlich über die weitere Entwicklung in puncto Steuerreform auf dem Laufenden halten.
Unsere Experten von Grant Thornton Austria stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.