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DAC 6

EU: Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuermodelle

Die Europäische Union macht den Weg frei für eine europaweite einheitliche Anzeigepflicht von grenzüberschreitenden Steuergestaltungsmodellen. Ziel: eine verbesserte Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich (direkte) Steuern.

DAC 6 – Darum geht’s:

Die Änderungen zur EU-Amtshilfe-Richtlinie (Directive on Administrative Cooperation; DAC 6) betreffend die verpflichtende Offenlegung gewisser grenzüberschreitender Steuergestaltungen (Mandatory Disclosure Rules; MDR) sind zwar vom österreichischen Gesetzgeber erst bis 31.12.2019 in nationales Recht umzusetzen.

Achtung! Aufgrund einer Rückwirkungsbestimmung sind jedoch bereits jetzt alle potenziell unter die Richtlinie fallenden grenzüberschreitenden Steuergestaltungen, mit deren Umsetzung seit 25.6.2018 begonnen wurde, evident zu halten. Diese müssen nämlich zwischen 1.7.2020 und 31.8.2020 ebenfalls offengelegt werden.

Wer muss melden?

Zur Offenlegung verpflichtet sind grundsätzlich sogenannte Intermediäre, worunter beispielsweise Steuerberater oder Rechtsanwälte fallen.

Achtung! Unter gewissen Voraussetzungen kann jedoch der Steuerpflichtige selbst verpflichtet sein, offenzulegen. Das wird vor allem dann der Fall sein, wenn sich Österreich dazu entschließt, solche Intermediäre von der Offenlegungspflicht auszunehmen, die einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Letzteres ist aus heutiger Sicht sehr wahrscheinlich. Die Offenlegung erfolgt gegenüber dem zuständigen Finanzamt und wird dann auch dem(n) anderen involvierten Mitgliedsstaat(en) zur Kenntnis gebracht.

Was muss gemeldet werden?

Offenzulegen werden solche Gestaltungen sein, die unter eines der allgemeinen oder spezifischen Kennzeichen der Richtlinie fallen. Bei manchen dieser Kennzeichen muss zusätzlich ein sogenannter „Main-Benefit-Test“ erfüllt sein. Das heißt, dass der Hauptgrund oder einer der Hauptgründe der gewählten Gestaltung in der Erlangung eines Steuervorteils liegt. Einige der Kennzeichen sind allerdings in der Richtlinie nicht ganz eindeutig. Konkrete Umsetzungspläne sind in Österreich bislang noch nicht bekannt geworden. Man darf also gespannt bleiben, wie Österreich die Regeln umsetzen wird.

Unser Experte, Herr Matthias Jancura (matthias.jancura@at.gt.com), ist Ihnen gerne dabei behilflich, in Umsetzung befindliche oder geplante Steuergestaltungen hinsichtlich deren Berichtspflicht zu analysieren.