Informieren Sie sich laufend über brandaktuelle Sustainability-Themen sowie das Inkrafttreten neuer Standards und deren Auswirkungen auf Unternehmen – in dieser Ausgabe lesen Sie aktuelle Artikel zu folgenden Themen: 

  • ISSB veröffentlicht internationale Sustainability Standards
  • Konsultationsentwurf der ESRS von EU-Kommission veröffentlicht: ESRS E1 Klimawandel und S1 Eigene Belegschaft nicht mehr verpflichtend anzuwenden (sondern abhängig von der Wesentlichkeitsanalyse)
  • Investitionsfreibetrag: Verstärkte Förderung von Investitionen zur Ökologisierung und Ausschluss von fossil betriebenen Anlagen (aktualisierter Artikel)

 

ISSB veröffentlicht internationale Sustainability Standards

Das International Sustainability Standards Board (ISSB) hat die ersten beiden Nachhaltigkeitsstandards veröffentlicht. Die verpflichtende Anwendung hängt von der Übernahme in nationales Recht der einzelnen Staaten ab. Durch die Standardentwicklung auf europäischer Ebene im Rahmen der CSRD ist abzuwarten, inwiefern die Standards des ISSB in der EU verbindlich werden. Für global agierende Unternehmen kann sich durch Aktivitäten in Nicht-EU Ländern zukünftig eine Verpflichtung ergeben.

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Konsultationsentwurf der ESRS von EU-Kommission veröffentlicht: ESRS E1 Klimawandel und S1 Eigene Belegschaft nicht mehr verpflichtend anzuwenden (sondern abhängig von der Wesentlichkeitsanalyse)

Mit 9. Juni 2023 hat die Europäische Kommission den Entwurf des delegierten Rechtsakts über die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zur Konsultation veröffentlicht. Es zeigen sich im Vergleich zu der von EFRAG veröffentlichten Version deutliche Entschärfungen, insbesondere im Ausmaß der Offenlegung. Hierzu gehört, dass die Berichtsanforderungen der ESRS – mit Ausnahme des ESRS 2 Allgemeine Angaben – nunmehr vollständig von der Wesentlichkeitsanalyse abhängen.

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Investitionsfreibetrag: Verstärkte Förderung von Investitionen zur Ökologisierung und Ausschluss von fossil betriebenen Anlagen (aktualisierter Artikel)

Zur Stärkung der heimischen Wirtschaft wurde das Instrument des Investitionsfreibetrags (IFB) reaktiviert. Während Investitionen zur Ökologisierung höher gefördert werden, sind fossil betriebene Anlagen gänzlich ausgeschlossen. Die Präzisierung dazu erfolgt mittels Verordnungen, welche nun in der Finalfassung vorliegen (Öko-IFB-VO und Fossile Energieträger-Anlagen-Verordnung).

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Gute Geschäfte im Sinne der Nachhaltigkeit wünscht
Grant Thornton Austria