Informieren Sie sich laufend über brandaktuelle Sustainability-Themen sowie deren Inkrafttreten und Auswirkungen auf Unternehmen – in dieser Ausgabe erfahren Sie mehr über: 

  • Im Rahmen des CO2-Grenzausgleichsmechanismus werden künftig Emissionen von Waren aus Drittländern bepreist.
  • Das EU-Lieferkettengesetz („Corporate Sustainability Due Diligence Directive“; kurz CSDDD) sieht vor, Unternehmen, die in der EU tätig sind, künftig zur Achtung von Menschenrechten und Umweltbelangen in globalen Wertschöpfungsketten gesetzlich zu verpflichten.

CO2-Grenzausgleich: Künftig werden aus Drittländern importierten Waren bepreist

Mit dem CO2-Grenzausgleich werden künftig importierte Waren aus Drittländern mit einem Kohlenstoffpreis versehen. Bereits ab Oktober 2023 bestehen Meldepflichten für Importe aus Drittländern. In diesem Beitrag informieren wir Sie im Detail über den CO2-Grenzausgleich und dessen Auswirkungen.

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EU-Lieferkettengesetz: Was kommt auf Unternehmen zu?

Bereits im Februar 2022 legte die Europäische Kommission einen Richtlinien-Vorschlag betreffend eines EU-Lieferkettengesetzes vor. Nun hat der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments seine Positionierung zu diesem beschlossen. Auch wenn die finale Richtlinie der EU weiterhin abzuwarten ist, besteht bereits Handlungsbedarf seitens Unternehmen. Erfahren Sie weitere Details in unserem Beitrag dazu.

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Gute Geschäfte im Sinne der Nachhaltigkeit wünscht
Grant Thornton Austria