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Country-by-Country Reporting – Meldepflichten bis 31.12.2016

Das Bundesministerium für Finanzen hat am 28.11.2016 ein Formular zur Übermittlung einer Vorab-Information im Rahmen des Country-by-Country Reporting (CbC-Reporting) veröffentlicht.

Diese Meldepflichten treffen österreichische Geschäftseinheiten (Gesellschaften bzw Betriebsstätten unabhängig von deren Umsatzhöhe), welche einer multinationalen Unternehmensgruppe mit einem Umsatz von mehr als Euro 750 Mio angehören. Danach hat die österreichische Geschäftseinheit bis 31.12.2016 an das zuständige Betriebsfinanzamt mitzuteilen, wer in der multinationalen Unternehmensgruppe zukünftig den CbC-Report abgeben wird. Der CbC-Report selbst ist erstmals bis 31.12.2017 für das Geschäftsjahr 2016 einzureichen. Die nunmehr bis 31.12.2016 bestehende Mitteilungspflicht dient somit als Vorab-Information.

Im Formular hat die österreichische Geschäftseinheit bis 31. Dezember 2016 folgendes mitzuteilen:

  1. Ob sie als oberste Muttergesellschaft einer multinationalen Unternehmensgruppe fungiert oder
  2. ob sie als vertretende Muttergesellschaft einer  multinationalen Unternehmensgruppe  fungiert. Das könnte dann der Fall sein, wenn die oberste Muttergesellschaft nicht zum CbC- Reporting verpflichtet wäre.
  3. Trifft für die österreichische Geschäftseinheit weder 1. noch 2. zu, dann hat sie die berichtende Geschäftseinheit (= oberste Muttergesellschaft oder vertretende Muttergesellschaft) bekannt zu geben.

Diese Meldepflichten resultieren aus der Umsetzung einer EU-Richtlinie durch das Verrechnungspreisdokumentationsgesetz (VPDG). Die berichtende Geschäftseinheit hat den CbC-Report zu erstellen und der Steuerverwaltung des Staates zu übermitteln, in welchem sie ansässig ist. Die Steuerverwaltung dieses Staates tauscht diese Information automatisch mit den Steuerverwaltungen der übrigen teilnehmenden/betroffenen Länder aus. Der CbC-Report selbst (abzugeben für Geschäftsjahre, die am 31. Dezember 2016 enden bis spätestens 31. Dezember 2017) erfolgt auf Basis eines standardisierten Formulars. Das Formular enthält ua Informationen wie Umsatz, Ergebnis, Mitarbeiterzahl, bezahlte und abgegrenzte Ertragssteuern der gesamten multinationalen Unternehmensgruppe getrennt nach den einzelnen Ländern.

Es ist somit noch bis 31. Dezember 2016 für jede österreichische Geschäftseinheit zu klären, ob sie einer multinationalen Unternehmensgruppe mit einem Umsatz von mehr als 750 Mio Euro angehört. Wenn ja ist zu klären wer in der multinationalen Unternehmensgruppe/in welchem Land zukünftig das CbC-Reporting abgeben wird. Die diesbezügliche Meldung hat bis 31. Dezember 2016 auf Basis des nunmehr vorliegenden Formulars zu erfolgen.

 

Autorin: Mag. Gerda Leimer
Steuerberaterin
Certified tax restructuring expert

gerda.leimer@at.gt.com