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Änderungen für Gemeinnützige Stiftungen im Rahmen des Gemeinnützigkeitsgesetz 2015
Am 22. Oktober 2015 wurde der Gesetzesentwurf betreffend die rechtlichen und steuerlichen Änderungen für Gemeinnützige Stiftungen im Rahmen des Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 veröffentlicht.
Nach der bisherigen Rechtslage war eine Gemeinnützige Stiftung in Österreich steuerlich nicht wirklich begünstigt. Hauptproblem für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit war aus abgabenrechtlicher Sicht vor allem die unmittelbare Förderung von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken.
Das neue Gesetz soll nunmehr das gemeinnützige Stiftungsrecht in Österreich vereinfachen, sodass die Errichtung einer Gemeinnützigen Stiftung annähernd so einfach und schnell sein soll, wie die Gründung eines Vereins. Weiters sollen steuerliche und bürokratische Hemmnisse entfallen, durch die Spenden einfacher von einer gemeinnützigen Organisation an eine andere weitergegeben werden können, ohne dass der Gemeinnützigkeits- bzw. Spendenbegünstigungsstatus verloren geht.
Explizit sind ab 1. Jänner 2016 folgende Änderungen bzw. steuerliche Erleichterungen für Gemeinnützige Stiftungen geplant:
- Die Gründung einer Gemeinnützigen Stiftung soll einfach, unbürokratisch und transparent sein. Dies soll mit einem neuen und zeitgemäßen Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz erreicht werden.
- Befreiung von der Stiftungseingangssteuer für Zuwendungen an Gemeinnützige Stiftungen
- Die Zuwendung von Immobilien an eine Gemeinnützige Stiftung soll von der Grunderwerbsteuer sowie der Grundbucheintragungsgebühr befreit sein
- Ausweitung der Absetzbarkeit von Spenden und Zuwendungen an Gemeinnützige Stiftungen. Geplant sind 10 Prozent vom zu versteuerten Einkommen, mit einem Maximalbetrag von EUR 500.000 über einen Zeitraum von 5 Jahren.
- Privatstiftungen sollen generell bei der Absetzbarkeit von Spenden natürlichen Personen gleichgestellt werden. Spenden sollen unter Beachtung des Spendendeckels (bis zu einem Betrag von 10 Prozent der Einkünfte) als Sonderausgabe von der Zwischensteuer unterliegenden Einkünften in Abzug gebracht werden können. Auch hier wird ein Höchstbetrag von EUR 500.000 beachtlich sein.
Das Jahr 2016 wird aus stiftungsrechtlicher Sicht spannend. Abzuwarten bleibt, welche Auswirkungen sich durch diese neue Stiftungsdynamik auch im Bereich der eigennützigen Privatstiftungen, welche für die österreichische Wirtschaft von so immenser Bedeutung sind, ergeben.
Die Grant Thornton Unitreu Private Wealth Experten stehen Ihnen für Ihre Fragen jederzeit zur Verfügung.