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Pillar Two „Side-by-Side“ Package: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Von:
Katharina Hellmeier
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Internationale Steuern ändern sich. Das neue OECD „Side-by-Side“-Package vereinfacht Pillar Two und schützt Unternehmen vor Doppelbesteuerung. Erfahren Sie, wie Sie von neuen Safe Harbours profitieren und welche Anforderungen jetzt wichtig sind.
Inhalt

Das „Side-by-Side“ Package des OECD/G20 Inclusive Framework dient der Ergänzung der internationalen Pillar-Two-Regeln. Das Paket verfolgt das Ziel, durch zusätzliche Safe Harbours, vereinfachte Strukturen und präzisere Klarstellungen die parallele Anwendung verschiedener Mindeststeuersysteme („side-by-side“) praktikabler zu gestalten. Dabei sollen die grundlegenden Prinzipien von Pillar Two nicht verändert werden.

Side-by-Side System

Das neue Side-by-Side System umfasst zwei neue Safe Harbour Bestimmungen, die beide ab dem 1. Jänner 2026 anwendbar sein sollen:

  • Side-by-Side Safe Harbour (SbS Safe Harbour): Dieser richtet sich an Konzerngruppen, deren oberste Muttergesellschaft in einem Staat mit einem anerkannten Mindeststeuersystem (Qualified Side-by-Side-Regime) ansässig ist. Er soll Doppel‑ oder Mehrfachbesteuerungen vermeiden, die durch die gleichzeitige Anwendung verschiedener Mindeststeuerregime entstehen können. Unter bestimmten Voraussetzungen können Konzerngruppen auf die Anwendung von der Primär- und Sekundärergänzungssteuer verzichten. Die nationale Ergänzungssteuer (QDMTT) bleibt davon unberührt. Staaten mit einem „Qualified Side‑by‑Side-Regime“ werden von der Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD) in einem Central Record geführt; derzeit umfasst es nur die USA.  
  • UPE Safe Harbour: Der UPE Safe Harbour knüpft an den Ende 2025 ausgelaufenen Transitional UTPR Safe Harbour an. Er ermöglicht eine Befreiung von der Sekundärergänzungssteuer (UTPR) für den Ansässigkeitsstaat der obersten Muttergesellschaft (Ultimate Parent Entity, UPE), sofern dieser über ein qualifiziertes UPE Steuerregime verfügt. Der UPE Safe Harbour richtet sich an Unternehmensgruppen, deren oberste Muttergesellschaft in einem Staat ansässig ist, der bestimmte Mindeststandards erfüllt, aber noch kein vollständiges Side-by-Side-Regime bietet. Staaten können ihr Steuersystem vom Inclusive Framework prüfen lassen. Bislang wurde jedoch kein Staat mit einem qualifizierten UPE-Steuerregime in das Central Record aufgenommen. 

Simplified ETR Safe Harbour

Der Simplified ETR Safe Harbour ermöglicht auf Basis der für den Konzernabschluss verwendeten Buchhaltungsdaten eine vereinfachte Ermittlung des effektiven Steuersatzes. Dieser soll gegenüber der Vollberechnung weniger Anpassungen erfordern und dauerhaft anwendbar sein. Die Berechnung erfolgt anhand von „Simplified Income“ und „Simplified Taxes“, worunter gewisse Anpassungen zu erfolgen haben. Der Safe Harbour gilt als erfüllt, wenn der ermittelte effektive Steuersatz eines Steuerhoheitsgebiets mindestens 15 % beträgt. Trotz des Vereinfachungsziels zeigt der Umfang der Regelungen deren weiterhin beträchtliche Komplexität. Die Anwendung ist grundsätzlich für Geschäftsjahre vorgesehen, die am oder nach dem 31. Dezember 2026 beginnen, kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen bereits ab Geschäftsjahren ab dem 31. Dezember 2025 genutzt werden, sofern in den meist zwei vorangegangenen Jahren keine Ergänzungssteuer angefallen ist. 

Verlängerung CbCR Safe Harbour 

Zur Sicherstellung eines reibungslosen Übergangs vom CbCR Safe Harbour zum Simplified ETR Safe Harbour wird der Anwendungszeitraum des temporären CbCR Safe Harbours um ein Jahr verlängert und umfasst somit Wirtschaftsjahre, die am oder vor dem 31. Dezember 2027 beginnen, jedoch nicht nach dem 30. Juni 2029 enden. Da der permanente Simplified ETR Safe Harbour zunächst von den Staaten umgesetzt werden muss, können Unternehmensgruppen in dieser Übergangsphase – etwa bei kalenderjahrgleichem Geschäftsjahr im Jahr 2027 und gegebenenfalls auch 2026 – für jedes Steuerhoheitsgebiet wählen, ob sie den CbCR Safe Harbour oder den Simplified ETR Safe Harbour anwenden möchten. So wird ein nahtloser Übergang zwischen Übergangs- und dauerhaften Safe-Harbour-Regimen gewährleistet ist.

Substance based Tax Incentive Safe Harbour 

Der Substance based Tax Incentive (SBTI) Safe Harbour soll sicherstellen, dass nationale, an tatsächliche wirtschaftliche Substanz anknüpfende Steueranreize, sogenannte Qualified Tax Incentives (QTI), die Ergänzungssteuer nicht erhöhen. Zu den QTI zählen allgemein anwendbare Zulagen, die auf entstandenen Aufwendungen wie Forschungs- und Entwicklungskosten oder auf produzierten Stückzahlen materieller Vermögenswerte beruhen. Für als Einkommen behandelte steuerliche Zulagen wird zudem ein Wahlrecht geschaffen, sie dem SBTI Safe Harbour zuzuordnen, sofern sie die QTI-Voraussetzungen erfüllen. Somit bietet der SBTI Safe Harbour Planungssicherheit für substanzbasierte Anreize. Das Wahlrecht kann erstmals für Geschäftsjahre ausgeübt werden, die am oder nach dem 1. Jänner 2026 beginnen.  

Fazit

Das Side-by-Side Package soll die Anwendung von Pillar Two vereinfachen und den Compliance-Aufwand senken, auch wenn unklar bleibt, wie die einzelnen Staaten die neuen Vorgaben umsetzen werden. Trotz der Vereinfachungen bleibt Pillar Two komplex, weshalb Unternehmensgruppen frühzeitig prüfen sollten, ob und inwieweit sie Regelungen von Pillar Two anwendbar sind. Zudem bleibt abzuwarten, wie die österreichischen Gesetzgeber auf diese Veröffentlichung reagieren.