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Neues Sozialversicherungsabkommen Österreich – Brasilien

Von:
Florian Richter
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Das neue Sozialversicherungsabkommen zwischen Österreich und Brasilien vereinfacht grenzüberschreitende Beschäftigungen, verhindert Doppelversicherung und schafft Planungssicherheit für Unternehmen und Arbeitnehmer:innen.

Seit dem 1. März 2026 ist das neue bilaterale Sozialversicherungsabkommen zwischen Österreich und Brasilien in Kraft. Unterzeichnet wurde es bereits im Jahr 2022. Nun konnten alle innerstaatlichen Verfahren, welche für das Inkrafttreten notwendig waren, abgeschlossen werden.

Das bilaterale Sozialversicherungsabkommen schafft die dringend benötigte Rechtssicherheit für grenzüberschreitende Beschäftigungen und beendet die Problematik der gleichzeitigen Beitragspflicht in beiden Staaten. Es vermeidet daher die bisher notwendige Doppelversicherung im sozialversicherungsrechtlichen Sinn.

Entsendungen: Bis zu 60 Monate weiterhin in Österreich versichert

Beschäftigte, die von einem/einer österreichischen Arbeitgeber:in vorübergehend nach Brasilien entsandt werden, bleiben künftig bis zu 5 Jahre (60 Monate) im österreichischen Sozialversicherungssystem. Voraussetzung ist, dass vor Beginn der Entsendung mindestens ein Monat österreichische Versicherung vorlag. Eine Verlängerung über 60 Monate hinaus ist nicht vorgesehen. Für eine neuerliche Entsendung ist eine Unterbrechung von mindestens 12 Monaten erforderlich. Das bedeutet, dass nach insgesamt 60 Monaten eine neue Entsendung erst möglich ist, wenn zuvor eine Unterbrechung (von mind. 12 Monaten) ohne Entsendezeiten vorlag.

Pensionszeiten werden zusammengerechnet, Krankenversicherung bleibt unkoordiniert 

Das Abkommen erleichtert die Absicherung bei Pensionen deutlich. Versicherungszeiten aus beiden Staaten werden für Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen zusammengezählt, sodass Ansprüche schneller entstehen. Die Auszahlung erfolgt später anteilig entsprechend den tatsächlich im jeweiligen Staat zurückgelegten Zeiten.

Nicht umfasst ist allerdings die medizinische Versorgung. Das Abkommen umfasst ausschließlich Pensions- sowie bestimmte Unfallversicherungsaspekte, jedoch keine Krankenversicherung. Deshalb bleibt für Aufenthalte in Brasilien weiterhin eine private Zusatz- oder Reisekrankenversicherung notwendig.

Was bedeutet das für die Praxis?

Das Abkommen bringt Planungssicherheit für österreichisch-brasilianische Einsätze, verlangt aber eine sorgfältige Gestaltung der Entsendung. Besonders wichtig sind die Einhaltung der 60-Monats-Grenze, die 12-monatige Unterbrechungsfrist sowie eine gesonderte Lösung für den Krankenversicherungsschutz.

Blog.GMS 2022
Entsendung: SV-Abkommen mit Brasilien
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