-
Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
-
Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
-
International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
-
Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
-
Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
-
Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
-
Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
-
Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
-
Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
-
Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
-
Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
-
Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
-
Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
-
Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
-
Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
-
Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
-
Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
-
Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
-
IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
-
Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
-
Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
-
Financial Services
Profitieren Sie von unserer umfassenden Expertise in den Bereichen Banken, Investments und Kapitalmarkt – maßgeschneidert für eine Branche, die von dynamischen Marktveränderungen, komplexen regulatorischen Anforderungen und fortschreitender Technologieentwicklung geprägt ist.
-
Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
-
Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
-
Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
-
Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
-
Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
-
Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
-
Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
-
Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
-
Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
-
Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
-
Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
-
International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
-
Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
-
Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.

Zeitliche Einordnung der Begutachtungsentwürfe
Am 26. Februar hat die Europäische Kommission im Rahmen des sogenannten „Omnibus I“-Pakets einen Vorschlag zur Vereinfachung der ESG-Berichtsanforderungen (CSRD, EU-Taxonomie Verordnung, CSDDD und CBAM) unterbreitet und die EFRAG mit der Überarbeitung der ESRS beauftragt. Am 31. Juli 2025 wurde nun von der EFRAG der Entwurf („Exposure Draft“) zur öffentlichen Begutachtung veröffentlicht. Die Konsultationsphase läuft bis zum 29. September 2025. Im Anschluss wird die EFRAG das Stakeholder-Feedback auswerten, weitere Überarbeitungen der ESRS vornehmen und im November 2025 die überarbeitete Version an die EU-Kommission übergeben. Es folgt dann eine Abstimmung im Trilog zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und Rat der Europäischen Union, wobei weitere Änderungen zu erwarten sind. Eine Verabschiedung der überarbeiteten ESRS vor dem Frühjahr 2026 erscheint derzeit unwahrscheinlich. Zur Anwendung sollen die überarbeiteten ESRS dann erstmals für 2026 (freiwillig) bzw. 2027 (verpflichtend) gelangen.
Wesentliche Änderungen durch die Begutachtungsentwürfe
Die übergreifend bedeutendste und gleichzeitig auch besonders umstrittene Änderung ist die formale Betonung, dass die ESRS ein Prinzipien-orientiertes, „fair presentation“ Rahmenwerk und nicht einen Checklisten-orientierten Compliance-Katalog darstellen. Eine Auslegung der ESRS als „fair presentation“ Rahmenwerk hätte weitreichende Folgen für die Berichterstattung und Prüfung. Entsprechend hoch ist die Uneinigkeit im EFRAG Gremium, und entsprechend spannend werden die Ergebnisse der öffentlichen Begutachtung sein.
Darüber hinaus gibt es fünf wesentliche Gruppen von Änderungen:
1. Reduktion von verpflichtenden Angaben und Erhöhung der Verständlichkeit der Standards
- Deutliche Reduktion von verpflichtenden Datenpunkten (ca. 60 %), vor allem von qualitativen Angaben (nur noch ca. 50 % sind qualitative Angaben – vormals 70 %)
- Reduktion der Mindestangaben zu Richtlinien/Konzepten, Maßnahmen, Zielen und Metriken („General Disclosure Requirements“, ehemals „Minimum Disclosure Requirements“)
- Prägnantere und klarere Formulierung der Angabepflichten und deutliche Kürzung der Texte der Standards
(-55 % Gesamtlänge der Texte) - Positionierung der Anwendungsanforderungen („Application Requirements“) unmittelbar nach den zugehörigen Angabepflichten („Disclosure Requirements“) und Stärkung des Bezugs zwischen beiden
2. Vereinfachung des Themenkatalogs und der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse
- Stärkere Positionierung des „Top-down“ Ansatzes zur Wesentlichkeitsanalyse, orientiert an typischen Branchenthemen
- Abschaffung der Ebene der Unter-Unter-Themen im Themenkatalog der ESRS
- Betonung der Informationswesentlichkeit als zentrales Filterkriterium bei der Entscheidung, welche Informationen in den Bericht aufgenommen werden
- Vereinfachte Dokumentationsanforderungen (angemessen und verhältnismäßig)
- Steigerung der Klarheit hinsichtlich der Berücksichtigung von vorhandenen Maßnahmen bei der Bewertung der Wesentlichkeit (Brutto- vs. Netto-Betrachtung)
3. Änderungen zur Erleichterung der Lesbarkeit der Nachhaltigkeitserklärung und ihrer Einbindung in die Unternehmensberichterstattung
- Klarstellungen zur Flexibilität hinsichtlich des Aufbaus der Nachhaltigkeitserklärung und zur Darstellung und Strukturierung von Informationen
- Klarstellungen zur Vermeidung von Wiederholungen und Fragmentierung in der Unternehmensberichterstattung (z.B. keine Doppelung von Richtlinien, Maßnahmen und Zielen in verschiedenen Berichtsteilen)
- Klarstellungen zur Kohärenz zwischen wesentlichen Themen bzw. wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen und den zugehörigen Richtlinien, Maßnahmen, Zielen und Kennzahlen
4. Verbesserung der Interoperabilität mit anderen Standards
- Angleichung von Sprache, Begrifflichkeiten und Methodik (v.a. bei Emissionsberechnungen) an ISSB
- Steigerung der Interoperabilität der verpflichtenden Angaben mit weiteren Standards, insbesondere ISSB SASB, GRI, TNFD, CDP, OECD, und ILO (97 % der Datenpunkte stehen im Zusammenhang mit diesen Standards)
5. Stärkung wichtiger Konzepte zur Vereinfachung der Umsetzung der ESRS
- Stärkung des Konzepts von „unverhältnismäßigen Kosten und Aufwand“ als Eckpfeiler für notwendige Bemühungen
- Formale Einführung des Konzepts des „Value Chain Cap“ als Eckpfeiler für notwendige Bemühungen hinsichtlich der Wertschöpfungskette
- Stärkung von Konzepten zur Nutzung von Schätzungen und zum Auslassen von nicht-wesentlichen Aktivitäten bei der Berechnung von Kennzahlen
- Weitere Erleichterungen hinsichtlich der Umsetzung, z.B. im Falle von Unternehmensverkäufen oder beim Umgang mit „anticipated financial effects“
Unsere Ersteinschätzung und Empfehlung
Insgesamt ist eine deutlich gesteigerte Qualität der ESRS zu erkennen. Die Reduktion der Datenpunkte, die präzisere und kompaktere Darstellung von Berichtsanforderungen sowie die zusätzlichen Erleichterungen und Klarstellungen werden die Umsetzung definitiv vereinfachen.
In der vorgeschlagenen Betonung des „fair presentation“ Charakters der ESRS besteht allerdings ein hohes Risikopotential. Gleiches gilt auch für die weiterhin vorhandene Anforderung zur Offenlegung von unternehmensspezifischen Angaben, wenn wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen nicht ausreichend durch die ESRS adressiert werden. Durch diese Aspekte besteht ein hohes Potential für Unsicherheiten bezüglich der Vollständigkeit der Nachhaltigkeitserklärung, was gerade im Rahmen der Prüfung zu Herausforderungen führen kann.
Für Unternehmen, die sich auf eine erste verpflichtende Berichterstattung im Jahr 2027 vorbereiten, ist positiv zu betonen, dass es auf der Ebene der Angabepflichten („Disclosure Requirements“) kaum Änderungen geben wird. Für freiwillige Berichte für die Jahre 2025 und 2026, in Anlehnung an die ESRS, empfehlen wir deshalb eine pragmatische Nutzung der Angabepflichten als strukturierende Elemente.
Für Unternehmen der Wave 1, die für 2025 ihren zweiten CSRD-Bericht vorlegen werden müssen, gestaltet sich die Situation schwieriger. Auch wenn die EU-Kommission mit dem „Quick Fix Delegated Act“ zwar einige Erleichterungen während der Zeit der Unsicherheit eingeführt hat, ist vorerst trotzdem davon auszugehen, dass für 2025 die aktuellen ESRS vollständig Anwendung finden müssen (vorbehaltlich der nationalen Umsetzung der CSRD).
Wir halten Sie auf dem Laufenden
Wir beobachten die Entwicklungen genau und halten Sie informiert. Falls Sie Fragen haben, worauf Sie jetzt den Fokus legen sollten, stehen Ihnen unsere Expert:innen für Sustainability Services gerne zur Verfügung.
Abonnieren Sie auch unseren monatlichen Newsletter, um alle ESG-Themen im Blick zu behalten.
Abonnieren Sie unseren monatlichen Newsletter.