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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
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Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Financial Services
Profitieren Sie von unserer umfassenden Expertise in den Bereichen Banken, Investments und Kapitalmarkt – maßgeschneidert für eine Branche, die von dynamischen Marktveränderungen, komplexen regulatorischen Anforderungen und fortschreitender Technologieentwicklung geprägt ist.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seite, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.

Änderungen im Überblick
Mit den durchgeführten Änderungen soll der Bereich der NoVA auf die Rechtslage vor 01.07.2021 zurückgeführt werden. Deshalb unterliegen Fahrzeuge der Kategorie N1 mit zwei Sitzreihen, die die Merkmale von Kasten- bzw. Pritschtenwägen erfüllen, seit 01.07.2025 nicht mehr der NoVA. Weiterhin als NoVA-pflichtige Fahrzeuge gelten alle Personen- und Kombinationskraftwagen der Klasse M1 unabhängig der Anzahl der Sitzplätze. Ebenso unterliegen Kraftfahrzeuge der Kategorie N1, die ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt sind und Kraftfahrzeuge der Kategorie N1 bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse mit mehr als drei und weniger als zehn Sitzplätzen der NoVA.
Folgende Ausnahmen gelten bei KFZ der Kategorie N1 (leichte Nutzfahrzeuge) mit zwei Sitzreihen, die die Merkmale von Kasten- bzw. Pritschenwägen erfüllen:
- Damit ein Fahrzeug mit geschlossener Ladefläche und zwei Sitzreihen als nicht der NoVA unterliegender Kastenwagen gilt, muss dieses (i) eine klimadichte Trennwand zur Ladefläche, (ii) ein Ladevolumen mit einer Länge, Breite und Höhe von mindestens einem Meter und (iii) verblechte Seitenfenster im Laderaum aufweisen.
- Damit ein Fahrzeug mit offener Ladefläche und zwei Sitzreihen als nicht der NoVA unterliegender Pritschenwagen im Sinne des Normverbrauchsabgabegesetz (NoVAG) gilt, muss dieses entweder (i) eine Ladefläche von der Art eines LKW (mit seitlich klappbaren Bordwänden und ohne Radkästen) oder (ii) bei ausschließlich nach hinten klappbarer Bordwand eine Ladefläche mit einer Länge von mehr als 50 % des Radstands und eine einfache Ausstattung aufweisen.
Sonderfragen zu Pritschenwägen
Sogenannte Pritschenwägen unterliegen ab 01.07.2025 dann nicht der NoVA, wenn sie nur eine einzige Sitzreihe (sog. Einzelkabine) haben.
Bei Fahrzeugen mit mehr als drei Sitzplätzen in zwei Sitzreihen besteht nur dann keine NoVA-Pflicht, wenn bei der Ladefläche die innere Länge auf dem Boden des für die Beförderung von Waren bestimmten Bereichs länger ist als 50 % der Länge des Radstands. Außerdem darf das Fahrzeug nur übe reine einfache Ausstattung verfügen. (Erläuterungen dazu folgen).
Bei am heimischen Markt zugänglichen Modellen muss vor allem in Hinblick auf Ausstattung und höchstzulässiger Fahrgeschwindigkeit Acht gegeben werden.
Pick-Up-Fahrzeuge mit Extra- oder Doppelkabine
Pick-Up-Fahrzeuge haben als Aufbau eine Alupritsche (mit seitlich klappbaren Bordwänden) anstatt der üblichen nach hinten klappbaren Bordwand. Diese Fahrzeuge sind unter den 1. Satz des § 2 Abs. 1 Z 4 NoVAG zu subsumieren und unterliegen unabhängig des Vorliegens anderer Merkmale nicht mehr der NoVA.
Achtung: Die Alupritsche muss dabei bereits im Zeitpunkt der Lieferung/Zulassung montiert und fest mit dem Fahrzeug verbunden sein, um die Nicht-Anwendung der NoVA-Pflicht geltend zu machen (Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung maßgeblich).
Einfache Ausstattung
Für die Beurteilung der NoVA bei Pick-Up-Fahrzeugen ist die „einfache Ausstattung“ ein bedeutendes Entscheidungskriterium. Insofern wird das Fahrzeug nach seinem allgemeinen Erscheinungsbild und der Gesamtheit seiner Merkmale beurteilt. Das geschieht unter anderem unter Berücksichtigung der relativen Bedeutung der für die Einreihung herangezogenen Kriterien. Dazu hat die österreichische Finanzverwaltung einen Katalog mit Kriterien zusammengestellt, der definiert, wann keine einfache Ausstattung vorliegt:
- Adaptive Fahrwerkregelung
- Selektiver Fahrmodus-Schalter
- Luxus(Sport)felgen
- Panoramadach
- Getönte Scheiben ab B-Säule
- Fahrradträger
- Tür, Schiebetüren elektrisch
- Eine Innenausstattung, die dem Passagierbereich zugerechnet werden kann. Insb. Aufgrund des Vorliegens von z.B. Leder- oder Komfortsitzen (Heiz-, Kühl- oder Massagefunktion), elektrische Sitzverstellung, hochwertige Oberflächenbeschichtungen, Ambiente-Innenbeleuchtung, dekorative Seitenverkleidungen, Armauflagen in der zweiten Sitzreihe, beheizbare Scheiben (Ausnahme: Frontscheiben), Multifunktionslenkrad
- Unverhältnismäßiges Verhältnis zwischen Kraftstoffverbrauch und Ladekapazität
- Unverhältnismäßiges Verhältnis zwischen Motorleistung und Ladekapazität
- Höchstgeschwindigkeit, die für Nutzfahrzeuge untypisch ist
- Für Nutzfahrzeuge unübliche Fahrzeugassistenzsysteme, soweit sie nicht der Verkehrssicherheit dienen
Sonderfragen zu Steuerpflicht importierter Gebrauchtfahrzeuge der Klasse N1
Für Gebrauchtfahrzeuge, die unmittelbar aus dem übrigen Unionsgebiet ins Inland gebracht werden und im übrigen Unionsgebiet zugelassen waren, bemisst sich die NoVA nach jener Rechtslage, die im Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs im übrigen Unionsgebiet im Inland anzuwenden gewesen wäre. Damit soll sichergestellt werden, dass auf Gebrauchtfahrzeuge, die aus anderen Mitgliedstaaten der EU importiert werden, keine höhere Steuer erhoben wird als jener Restbetrag an NoVA, der im Wert eines im Inland bereits zugelassenen, gleichartigen Gebrauchtfahrzeugs enthalten ist.
Besteuerung von Wohnmobilen
Definition Wohnmobile: Wohnmobile sind Fahrzeuge, die so konstruiert sind, dass sie die Unterbringung von Personen erlauben und eine bestimmte Mindestausrüstung (Schlaf- und Kochgelegenheit etc.) umfassen.
Diese sind kraftfahrrechtlich daher als Kraftfahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung so wie andere Personen- und Kombinationskraftwagen in die Klasse M1 einzuordnen. Dies führte zu einer Besteuerung von Wohnmobilen nach dem für Personen- und Kombinationskraftwagen geltenden Tarif.
Obwohl Wohnmobile nun aufgrund ihrer Einstufung in der Kategorie M1 grundsätzlich nicht in den Anwendungsbereich der Änderungen per 01.07.2025 fallen, kann die Gesetzesänderung dennoch steuerliche Auswirkungen haben. Aufgrund der Ausweitung der NoVA-Pflicht auf Kraftfahrzeuge der Klasse N1 per 01.07.2021 ist dies vor allem in jenen Fällen relevant, in denen gebrauchte Kasten- oder Pritschenwägen (Klasse N1) zu Wohnmobilen (Klasse M1) umgebaut wurden.
So muss für das Wohnmobil bei Umtypisierung und Neuzulassung in der Regel keine NoVA geleistet werden, wenn bereits das Basisfahrzeug der NoVA unterworfen wurde.
Aus dem Entfall der Klasse N1 vom Kraftfahrzeugbegriff des § 2 NoVAG 1991 ergeben sich – angesichts des unterschiedlichen Tarifs für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 und in Hinblick auf die Bemessungsgrundlage – zum Teil erhebliche Besteuerungsfolgen.