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Neues zu Omnibus: Stop-the-Clock und Überarbeitung ESRS

Dr. Timo Goßler
Von:
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Am 26. Februar hat die EU-Kommission den Omnibus-I-Vorschlag vorgelegt. Was hat sich seitdem getan, wie geht es weiter und was bedeutet das für Unternehmen? Ein Überblick.

Der Omnibus-I-Vorschlag der EU-Kommission vom 26. Februar 2025 besteht vereinfacht aus sechs Kernelementen:

  1. Verschiebung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) (und damit auch EU-Taxonomie Verordnung) für „Wave 2 und 3“-Unternehmen um 2 Jahre. Verschiebung der ersten Anwendung der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) um 1 Jahr („Stop-the-Clock“ Proposal)
  2. Reduktion des Anwenderkreises für CSRD und EU-Taxonomie Verordnung und Beschränkungen auf Prüfung mit begrenzter Sicherheit
  3. Inhaltliche Vereinfachungen der EU-Taxonomie Verordnung (v.a. Einführung einer Wesentlichkeitsschwelle und Vereinfachung der Meldebögen)
  4. Inhaltliche Vereinfachungen der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) Set 1 und Verzicht auf Sektorstandards
  5. Erlass eines freiwilligen Berichtsstandards als „Value Chain Cap“ (basierend auf dem Voluntary Sustainability Reporting Standard für kleine und mittlere Unternehmen, VSME)
  6. Anpassungen an Anforderungen aus der CSDDD (z.B. Beschränkung)

Was hat sich bislang getan und wie geht es weiter?

  • Die EU-Bürgerbeauftragte (Ombudswoman) hat eine Untersuchung gegen die EU-Kommission eingeleitet, weil diese bei der Vorbereitung der Omnibus-I-Gesetzesvorschläge (Änderungen an CSRD und CSDDD) mutmaßlich gegen ihre eigenen „Better Regulation“-Vorgaben verstoßen hat. Kritisiert wird insbesondere das Fehlen einer Folgenabschätzung, einer öffentlichen Konsultation und einer Klimaverträglichkeitsprüfung. Die Bürgerbeauftragte fordert interne Dokumente an und betont die Notwendigkeit rechtsstaatlicher Verfahren.
  • Das „Stop-the-Clock“-Proposal wurde zügig und mit klaren Mehrheiten von EU-Parlament und EU-Rat angenommen. Die entsprechende Änderungsrichtlinie wurde bereits im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die nationale Umsetzung muss bis zum 31. Dezember 2025 erfolgen. Damit verschiebt sich die CSRD-Berichtspflicht für viele Unternehmen auf 2027.
  • Die EU-Kommission hat den Entwurf eines delegierten Rechtsakts für Wave 1 Unternehmen veröffentlicht, welcher für betroffene Unternehmen die Verlängerung der vorhandenen ESRS-Übergangsbestimmungen bis 2027 vorsieht. Es soll verhindert werden, dass Unternehmen für 2025 erstmalig Angaben machen müssen, die nach Überarbeitung der ESRS gegebenenfalls nicht mehr verpflichten sein könnten.
  • Die öffentliche Konsultation zur geplanten Vereinfachung der EU-Taxonomie endete am 26. März 2025. 331 Stellungnahmen wurden eingereicht. Ob der Erlass der delegierten Änderungsverordnung wie geplant im 2. Quartal 2025 erfolgt bleibt abzuwarten.
  • Der EU-Rat hat einen Entwurf eines Positionspapiers zu den weiteren Änderungsvorschlägen veröffentlicht. Die Vorschläge der Kommission werden darin weitgehend unterstützt. Allerdings verhärten sich die Fronten hinsichtlich der CSDDD: Deutschland und Frankreich fordern im EU-Rat die vollständige Abschaffung. Dänemark, das ab Juli 2025 die Präsidentschaft des Rates innehat, hält dagegen. Auch der UN-Menschenrechtskommissar kritisiert den Omnibus-Vorschlag zur CSDDD.
  • Das EU-Parlament hat zudem seinen Arbeitsplan hinsichtlich Omnibus I veröffentlicht. Darin ist eine erste Abstimmung im relevanten Komitee des Parlaments für Oktober 2025 vorgesehen. Eine Verabschiedung der Änderung vor dem ersten Quartal 2026 erscheint deshalb äußerst unwahrscheinlich.
  • Das EU-Parlament hat gleichzeitig auch die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) mit der Überarbeitung der ESRS beauftragt. Die EFRAG hat einen Arbeitsplan verabschiedet, der einen Abschluss der Überarbeitung im Oktober vorsieht. Es wurde bereits eine öffentliche Konsultation durchgeführt, die bis 26. Mai 2025 lief. Die EFRAG plant nun, am 20. Juni ein erstes Update zur ESRS-Vereinfachung zu liefern. Mitte Juli soll dann eine weitere Version erscheinen.
  • Im Parlament haben erste Debatten zur Omnibus-Reform gezeigt: Die Fronten sind teils verhärtet. Allerdings streben vier moderate Fraktionen (Renew, EPP, S&C, Greens) gemeinsam einen Kompromiss an. Das macht eine extreme Einschränkung des Anwenderkreises unwahrscheinlicher, auch wenn gleichzeitig der im Parlament zuständige Verhandlungsführer Jörgen Warborn (EVP) ankündigt, sogar einen Schwellenwert von 3000 Mitarbeitenden für CSRD-Pflichten vorschlagen zu wollen. Im Parlament wird er seinen ersten Entwurf einige Tage vor der Vorstellung im Rechtsausschuss (JURI) am 23. und 24. Juni veröffentlichen. Im Rat steht Omnibus am 24. Juni auf der Tagesordnung für Allgemeine Angelegenheiten (vorausgesetzt, dass der AStV II nächste Woche eine Einigung erzielen kann).

Was bedeutet das für Unternehmen?

Auch wenn die Berichtspflichten verschoben werden: Die regulatorische Unsicherheit rund um CSRD, EU-Taxonomie, ESRS und CSDDD bleibt hoch. Gleichzeitig verschärfen sich die ESG-Anforderungen für Finanzmarktakteure (z.B. Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA)-Leitlinien, Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)-Vorgaben, Capital Requirements Regulation (CRR)/Pillar-3-Standards) weiter. Ein pragmatisches, aber tragfähiges ESG-Management bleibt daher essenziell.

Gerne unterstützen wir Sie dabei, eine passende ESG-Roadmap für Ihr Unternehmen zu entwickeln. Unsere Expert:innen aus dem Bereich Sustainability Services stehen Ihnen für einen Austausch gerne zur Verfügung.

(Stand: 11.06.2025)