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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Financial Services
Profitieren Sie von unserer umfassenden Expertise in den Bereichen Banken, Investments und Kapitalmarkt – maßgeschneidert für eine Branche, die von dynamischen Marktveränderungen, komplexen regulatorischen Anforderungen und fortschreitender Technologieentwicklung geprägt ist.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.

1. Gesetzlicher Anspruch auf Sonderzahlung bei Arbeitskräfteüberlassung
Wenn ausländische Unternehmen Arbeitnehmer:innen zur Arbeitsleistung nach Österreich überlassen oder entsenden, sind sie verpflichtet, ihnen die in Österreich gesetzlich vorgesehenen Sonderzahlungen zu gewähren.
Dies ist in § 3 Abs. 4 LSD-BG ausdrücklich geregelt. Die Bestimmung weist zudem darauf hin, dass Sonderzahlungen aliquot und für die jeweilige Lohnzahlungsperiode zusätzlich zum laufenden Grundlohn auszuzahlen sind. Hierbei handelt es sich um eine zwingende Vorschrift, von der ausländische Arbeitgeber:innen nicht abweichen können. Bei einem Verstoß drohen verwaltungsstrafrechtliche Sanktionen.
Die Vorschrift wirft jedoch unionsrechtliche Bedenken auf, die zu einer Ungleichbehandlung von nach Österreich entsandten, ausländischen Arbeitskräften im Gegensatzsatz zu inländischen Dienstnehmer:innen führt.
2. Steuerliche Behandlung monatlicher Sonderzahlungen
Grundsätzlich gilt in Österreich, dass Sonderzahlungen – wie das 13. und 14. Monatsgehalt oder auch Urlaubs- und Weihnachtsremuneration genannt – gemäß § 67 Abs. 1 und 2 Einkommensteuergesetz (EStG) begünstigt zu besteuern sind. Voraussetzung dafür ist, dass die Sonderzahlung vom/von derselben Arbeitgeber:in geleistet wird, der/die auch den laufenden Arbeitslohn auszahlt. Die Sonderzahlung muss in der Regel je nach Kollektiv- oder Arbeitsvertrag klar als solche ausgewiesen sein und muss sich durch die tatsächliche Auszahlung von den laufenden Bezügen unterscheiden. Sie darf also nicht monatlich ausgezahlt werden.
Einen Sonderfall stellt die monatliche Auszahlung von Sonderzahlungen an aus dem Ausland nach Österreich entsandte oder überlassene Arbeitnehmer:innen dar. Die begünstigte Besteuerung gemäß § 67 Abs. 1 und 2 EstG kommt in dieser Konstellation grundsätzlich nicht zur Anwendung, da die Zahlungen monatlich und somit laufend getätigt werden. Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshof (VwGH) stellt bei der Feststellung sonstiger Bezüge gemäß § 67 Abs. 1 EstG auf zwei Bedingungen ab: einerseits auf einen gültigen rechtlichen Anspruch, andererseits auf die Unterscheidung zwischen den laufenden Bezügen und der tatsächlichen Auszahlung. Das Kriterium der Einmaligkeit bzw. Unregelmäßigkeit der Auszahlung, die eine Sonderzahlung als solche kennzeichnet, ist somit nicht erfüllt. Eine Besteuerung zum Tarif muss vorgenommen werden.
3. Unvereinbarkeit der nationalen Vorschriften mit EU-Vorschriften
Sonderzahlungen sind in Österreich aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen zu gewähren und fallen aufgrund des Rechtstitels unter die sonstigen Bezüge gemäß § 67 Abs. 1 EstG: Die zwingende Regelung in § 3 Abs. 4 LSD-BG verlangt vom/von der ausländischen Arbeitgeber:in, dass entsandten und überlassenen Arbeitnehmer:innen im Inland Sonderzahlungen monatlich und zusätzlich zum laufenden Entgelt ausbezahlt werden. Eine Besteuerung zum begünstigten Steuersatz wurde bisher vom Finanzamt nicht akzeptiert.
Die nicht abdingbare Regelung im LSD-BG wirft jedoch Probleme auf, da unionsrechtliche Vorschriften dieser entgegenstehen. Das Bundesfinanzgericht (BFG) sieht die Verweigerung der steuerlichen Begünstigung für die Sonderzahlungen dazu geeignet die Niederlassungsfreiheit (Art 49 AEUV), Dienstleistungsfreiheit (Art 56 AEUV) und der Arbeitnehmerfreizügigkeit (Art 45 AEUV) zu beschränken.
Das Diskriminierungsverbot untersagt die Ungleichbehandlung von Unionsbürger:innen aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit. Eine offene Diskriminierung liegt bei der nationalen Bestimmung nicht vor, da die Regelung unterschiedslos auf alle nach Österreich entsandten und überlassenen Arbeitnehmer:innen anwendbar ist. Jedoch ist eine versteckte Diskriminierung ersichtlich, da ausländische Arbeitgeber:innen gesetzlich verpflichtet werden eine monatliche aliquote Auszahlung der Sonderzahlungen durchzuführen. Dadurch ist eine Besteuerung zum begünstigten Steuersatz nicht möglich. Ein Personenkreis, der aus dem Ausland nach Österreich entsendet wird, fällt somit unter die Regeltarifbesteuerung während Arbeitnehmer:innen im Inland von dem begünstigten Steuersatz profitieren. Es kommt somit zu einer Schlechterstellung ausländischer Betroffener. Die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit werden dadurch beschränkt.
Somit ist die inländische Regelung nicht mit dem Unionsrecht vereinbar und wird aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts verdrängt. Das BFG teilte diese Ansicht und gewährte die Anwendung einer steuerlichen Begünstigung auch für jene Sonderzahlungen, die aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung monatlich aliquot an ins Inland überlassene Arbeitskräfte ausbezahlt werden.
Steuerliche Behandlung monatlich ausbezahlter Sonderzahlungen
Freiwillig monatlich ausbezahlte Sonderzahlungen fallen nicht unter die begünstigte Besteuerung. Da es keine gesetzliche Verpflichtung für die monatliche Auszahlung gibt, ist ihre Besteuerung zum Normaltarif zulässig.
Sonderzahlungen, die hingegen auf einer inländischen Rechtsvorschrift basieren und eine monatliche aliquote Auszahlung vorsehen, sind aufgrund der ständigen Rechtsprechung des VwGH nicht begünstigt. Das liegt daran, dass die Regelung sämtliche Arbeitnehmer.innen und Arbeitgeber:innen trifft und somit keinen Ausnahmecharakter aufweist.
Auch nicht begünstigt sind Sonderzahlungen, die wie im LSD-BG vorgesehen zur Vermeidung von Unterentlohnung aus dem laufenden Entgelt herausgerechnet werden, das über dem kollektivvertraglichen Mindestlohn liegt. Erfolgt keine zusätzliche Auszahlung zum erhöhten Entgelt gemäß § 3 Abs. 4 LSD-BG, fehlt die Voraussetzung für eine begünstigte Besteuerung.
4. Fazit
Das BFG hat entschieden, dass verpflichtend monatlich und aliquot geleistete Sonderzahlungen eines/einer ausländischen Dienstgeber:in an entsandte oder überlassene Dienstnehmer:innen dem begünstigten Steuersatz nach § 67 Abs. 1 EStG unterliegen. Ausschlaggebend dafür ist die zwingende gesetzliche Vorgabe in § 3 Abs. 4 LSD-BG. Diese steht jedoch im Widerspruch zu den Grundfreiheiten der EU und kann daher nicht uneingeschränkt angewendet werden. Bei freiwillig monatlich ausbezahlten Sonderzahlungen im Rahmen der Arbeitskräfteüberlassung oder Entsendung nach Österreich ohne gesetzlich verpflichtende Vorschrift, ist eine Besteuerung zum Tarif vorzunehmen. Es empfiehlt sich somit für nach Österreich entsandte und überlassene Arbeitskräfte unbedingt zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Besteuerung zum begünstigten Steuersatz vorliegen, um steuerliche Vorteile nicht ungenutzt zu lassen.
Bei weiteren Fragen zum Thema stehen Ihnen unsere Expert:innen gerne beratend zur Seite.