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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Financial Services
Profitieren Sie von unserer umfassenden Expertise in den Bereichen Banken, Investments und Kapitalmarkt – maßgeschneidert für eine Branche, die von dynamischen Marktveränderungen, komplexen regulatorischen Anforderungen und fortschreitender Technologieentwicklung geprägt ist.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.

1. Definition vom All-In-Vertrag
Bei einem All-In-Vertrag wird mit einem Pauschalentgelt festgelegt, dass unter anderem Mehr- und Überstunden damit abgegolten sind.
Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, unter anderem bei All-In-Vereinbarungen jährliche Deckungsprüfungen vorzunehmen. Dazu wird meist ein Beobachtungszeitraum von 12 Monaten vereinbart.
Um eine korrekte Deckungsrechnung (=Vergleichsrechnung) durchführen zu können, bedarf es daher auch bei einer All-In-Vereinbarung der vollständigen Führung von Arbeitszeitaufzeichnungen.
2. Steuerfreie Überstundenzuschläge
Gemäß § 68 Abs. 2 Einkommensteuergesetz 1988 sind Zuschläge für die ersten zehn Überstunden im Monat (2024 und 2025: 18 Überstunden) im Ausmaß von höchstens 50 % des Grundgehaltes bzw. Grundlohnes bis zu einem monatlichen Höchstbetrag von EUR 120 (2024 und 2025: EUR 200) steuerfrei zu behandeln.
3. All-In Entlohnung bzw. Überstundenpauschalen OHNE Gleitzeit und Durchrechnung
Voraussetzungen für die Berücksichtigung von steuerfreien Überstundenzuschlägen:
- Im Jahresdurchschnitt müssen Überstunden geleistet werden.
- Es darf kein Missbrauch durch unregelmäßige Verteilung auftreten (z.B. nur in 6 Monaten gearbeitet, aber gleichmäßige Auszahlung über 12 Monate).
Die geleisteten Überstunden müssen folgende Bedingungen erfüllen:
- Die monatliche Höchstzahl von 18 Stunden pro Monat (bis Ende 2025) wird erreicht, oder
- der steuerfreie Höchstbetrag (z.B. EUR 200 pro Monat für 2025) wird voll ausgeschöpft.
Ein Herausrechnen der steuerfreien Anteile aus dem All-In-Gehalt ist somit nur zulässig, sofern im Jahresdurchschnitt mindestens 120 Überstunden (2024 und 2025: 216 Überstunden) tatsächlich geleistet wurden.
In diesem Fall ist es möglich, die Überstundenzuschläge in allen 12 Monaten steuerfrei zu behandeln, auch in jenen Monaten mit Urlaub oder Erkrankung.
a) All-In ohne feste Stundenabgeltungsvereinbarung (echtes „All-In“)
Fehlt einer „All-In-Vereinbarung“ die Festlegung einer fixen Stundenzahl (wird also im Rahmen der „All-In-Vereinbarung“ die Anzahl der Überstunden, die durch die Vergütung abgedeckt sind, nicht präzisiert), so ist der Teiler 203 (173 + 20 + 10) zu verwenden, um den steuerfreien Zuschlag zu ermitteln.
b) Pauschalentgeltsvereinbarung mit fester Stundenabgeltungsvereinbarung („unechtes All-In“)
In diesem Fall der Vereinbarung wird jener Teiler verwendet, der mit der vereinbarten Anzahl abgegoltene Überstunden übereinstimmt.
Gilt es beispielsweise als vereinbart, dass das Pauschalentgelt (das „unechte All-In“) 10 Überstunden pro Monat abdeckt, dann ist ein Teiler von 173 + 10 + 5 = 188 anzunehmen. Wobei kollektivvertragsspezifische Überstundenteiler zu beachten sind.
Falls die oben genannten Höchstwerte an Überstunden oder der Freibetrag im Jahresdurchschnitt aufgrund der Überstundenleistung nicht erreicht werden, handelt es sich um ein unzulässiges Herauslösen aus einer Gesamtgehaltsvereinbarung.
4. All-In-Vereinbarung in Kombination mit Gleitzeit/Durchrechnung
Wie oben beschrieben gelten auch hier die grundlegenden Bedingungen für die Berücksichtigung der steuerfreien Überstundenzuschläge (Überstundenleistung im Jahresdurchschnitt; kein Missbrauch durch unregelmäßige Verteilung).
Grundsätzlich ist bei einer Kombination mit Gleitzeit eine strikte Trennung zwischen Gleitzeitstunden (Zeitguthaben) und Überstunden erforderlich.
Dies muss klar dokumentiert sein, da die Aufteilung für die steuerliche Anerkennung notwendig ist – insbesondere, wenn Überstunden pauschal oder im Rahmen eines All-In-Vertrags abgegolten werden.
Bei Arbeitnehmer:innen, die All-In-Entgelt beziehen, ist ein separates Herausrechnen („Herausschälen“) von steuerfreien Überstundenzuschlägen nicht möglich, wenn:
- keine präzise Regelung zur Anzahl der abgegoltenen Überstunden existiert, und
- es keine Unterscheidung zwischen Gleitzeitstunden und Überstunden gibt.
Die einmalige Steuerbefreiung (gem. § 68 Abs. 2 EStG 1988) kann für Gleitzeitguthaben bei ganzjähriger Gleitzeitperiode nicht angewendet werden, sofern nicht klar ist, ob es sich bei den ausbezahlten Stunden um echte Überstunden oder doch Gleitzeitstunden handelt.
Aufgrund der Tatsache, dass es sich während der Gleitzeitperiode lediglich um einen Aufbau von Zeitguthaben handelt, können in dieser Phase keine bzw. keine „durchschnittlichen“ Überstunden geleistet werden. Nach Ansicht der GPLB-Prüfungsorgane (Gesundheitskasse und Finanzamt) entfällt daher meist bei All-In-Vergütungen in Zusammenhang mit Gleitzeit die Berechtigung, steuerfreie Überstundenzuschläge geltend zu machen.
Werden Überstundenzuschläge dennoch steuerfrei behandelt, obwohl keine Berechtigung besteht oder die Voraussetzungen nicht entsprechend nachgewiesen sind, kann das zu Problemen führen. Im Rahmen von Abgabenprüfungen drohen in solchen Fällen Nachzahlungen von Lohnsteuerbeträgen.
5. Unsere Expert:innen unterstützen Sie
Gerne helfen wir Ihnen dabei, eine für Ihr Unternehmen geeignete Regelung zu finden, entsprechende All-In-Klauseln zu vereinbaren oder stehen Ihnen bei eventuellen Rückfragen gerne zur Verfügung.