
In unserem FAQ beantworten wir die häufigsten Fragen rund um Global Mobility – kompakt, verständlich und praxisnah. So erhalten Sie schnell Klarheit und können Risiken frühzeitig vermeiden.
Fragen & Antworten zu grenzüberschreitender Beschäftigung
Um Doppelbesteuerung bei grenzüberschreitender Tätigkeit zu vermeiden, kommen die Regelungen des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zur Anwendung. Diese Abkommen bestimmen, welches Land unter welchen Umständen das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte hat. Je nach Abkommen wird entweder die Anrechnungsmethode oder die Befreiungsmethode angewendet. Österreich hat mit über 90 Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen.
Gemäß der EU-Verordnung 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit sind Sie grundsätzlich nur in einem Land sozialversicherungspflichtig. Welches Land zuständig ist, hängt von Art und Umfang der Tätigkeit ab (selbständig oder unselbständig, wesentlich oder unwesentlich), Ihrem Wohnsitz und dem Ort Ihrer überwiegenden Tätigkeit ab.
Eine Schattenabrechnung ist eine parallele Gehaltsabrechnung im Entsendungsland, wodurch die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge im Entsendeland korrekt berechnet, dokumentiert und abgeführt werden, obwohl die Gehaltsauszahlung weiterhin im Heimatland erfolgt.
Die Rot-Weiß-Rot-Karte ist ein spezieller Aufenthaltstitel für qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten). Sie ermöglicht es, in Österreich zu leben und zu arbeiten. Je nach Qualifikation gibt es unterschiedliche Kategorien dieser Karte.
Die sogenannte Hypotax ist ein fiktiver Steuerbetrag, der vom Gehalt abgezogen wird – so, als würden Sie weiterhin im Heimatland besteuert. Diese Berechnung ist Teil des sogenannten Tax Equalization-Verfahrens, das sicherstellt, dass durch die Entsendung keine steuerlichen Vor- oder Nachteile entstehen. Ziel ist, dass Sie durch die Entsendung ins Ausland nicht mehr oder weniger Steuern zahlen als in Ihrem Heimatland.
„Tax Equalized“ bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber dafür sorgt, dass Sie durch die Entsendung ins Ausland keine steuerlichen Vor- oder Nachteile haben. Das heißt: Sie zahlen nur so viel Einkommensteuer, wie Sie auch im Heimatland zahlen würden – unabhängig davon, wie hoch die tatsächliche Steuerlast im Gastland ist. Eventuelle Mehrkosten übernimmt der Arbeitgeber.
Die ZKO-Meldung (Zentrale Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen) ist in Österreich verpflichtend, wenn Mitarbeiter:innen von einem Unternehmen mit Sitz im EU-/EWR-Raum oder der Schweiz zur Arbeit nach Österreich entsendet oder überlassen werden. Ziel dieser Meldung ist es, die Einhaltung der österreichischen Lohn- und Arbeitsbedingungen sicherzustellen und Schwarzarbeit zu verhindern. Die Behörden erhalten so einen Überblick über ausländische Arbeitskräfte im Land und können gezielte Kontrollen durchführen, um faire Arbeitsbedingungen und die Einhaltung sozialer Standards zu gewährleisten.
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