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Häufige Fragen & Antworten zu internationalen Mitarbeitereinsätzen

Mag. Julia Saric-Bischof
Von:
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Internationale Mitarbeiter:inneneinsätze bringen viele rechtliche, steuerliche und organisatorische Fragen mit sich. Ob Doppelbesteuerung, Sozialversicherung, Aufenthaltsrecht oder Gehaltsabrechnung – wer Mitarbeitende grenzüberschreitend beschäftigt oder entsendet, muss zahlreiche Regelungen beachten.

In unserem Q&A beantworten wir die häufigsten Fragen rund um Global Mobility – kompakt, verständlich und praxisnah. So erhalten Sie schnell Klarheit und können Risiken frühzeitig vermeiden.

1. Wie kann ich bei einer grenzüberschreitenden Tätigkeit eine Doppelbesteuerung vermeiden? 

Um Doppelbesteuerung bei grenzüberschreitender Tätigkeit zu vermeiden, kommen die Regelungen des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zur Anwendung. Diese Abkommen bestimmen, welches Land unter welchen Umständen das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte hat. Je nach Abkommen wird entweder die Anrechnungsmethode oder die Befreiungsmethode angewendet. Österreich hat mit über 90 Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen.

2. Ich arbeite in Deutschland und in Österreich. Muss ich in beiden Ländern sozialversichert sein?

Gemäß der EU-Verordnung 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit sind Sie grundsätzlich nur in einem Land sozialversicherungspflichtig. Welches Land zuständig ist, hängt von Art und Umfang der Tätigkeit ab (selbständig oder unselbständig, wesentlich oder unwesentlich), Ihrem Wohnsitz und dem Ort Ihrer überwiegenden Tätigkeit ab.

3. Während meiner Entsendung wird eine Schattenlohnverrechnung im Entsendungsland aufgesetzt. Was ist eine Schattenlohnverrechnung?

Eine Schattenabrechnung ist eine parallele Gehaltsabrechnung im Entsendungsland, wodurch die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge im Entsendeland korrekt berechnet, dokumentiert und abgeführt werden, obwohl die Gehaltsauszahlung weiterhin im Heimatland erfolgt.

4. Ich werde von einem Drittstaat nach Österreich entsendet. Wofür benötige ich eine Rot-Weiß-Rot Karte? 

Die Rot-Weiß-Rot-Karte ist ein spezieller Aufenthaltstitel für qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten). Sie ermöglicht es, in Österreich zu leben und zu arbeiten. Je nach Qualifikation gibt es unterschiedliche Kategorien dieser Karte.

5. In meiner Gehaltsabrechnung wird ein Hypotax-Betrag ausgewiesen. Was bedeutet das? 

Die sogenannte Hypotax ist ein fiktiver Steuerbetrag, der vom Gehalt abgezogen wird – so, als würden Sie weiterhin im Heimatland besteuert. Diese Berechnung ist Teil des sogenannten Tax Equalization-Verfahrens, das sicherstellt, dass durch die Entsendung keine steuerlichen Vor- oder Nachteile entstehen. Ziel ist, dass Sie durch die Entsendung ins Ausland nicht mehr oder weniger Steuern zahlen als in Ihrem Heimatland.

6. Laut meiner Entsendungspolicy bin ich während der Entsendung „Tax Equalized“. Was bedeutet das?

„Tax Equalized“ bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber dafür sorgt, dass Sie durch die Entsendung ins Ausland keine steuerlichen Vor- oder Nachteile haben. Das heißt: Sie zahlen nur so viel Einkommensteuer, wie Sie auch im Heimatland zahlen würden – unabhängig davon, wie hoch die tatsächliche Steuerlast im Gastland ist. Eventuelle Mehrkosten übernimmt der Arbeitgeber.

7. Wozu wird eine ZKO-Meldung benötigt? 

Die ZKO-Meldung (Zentrale Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen) ist in Österreich verpflichtend, wenn Mitarbeiter:innen von einem Unternehmen mit Sitz im EU-/EWR-Raum oder der Schweiz zur Arbeit nach Österreich entsendet oder überlassen werden. Ziel dieser Meldung ist es, die Einhaltung der österreichischen Lohn- und Arbeitsbedingungen sicherzustellen und Schwarzarbeit zu verhindern. Die Behörden erhalten so einen Überblick über ausländische Arbeitskräfte im Land und können gezielte Kontrollen durchführen, um faire Arbeitsbedingungen und die Einhaltung sozialer Standards zu gewährleisten.