-
Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
-
Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
-
International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
-
Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
-
Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
-
Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
-
Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
-
Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
-
Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
-
Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
-
Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
-
Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
-
Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
-
Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
-
Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
-
Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
-
Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
-
Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
-
Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
-
Financial Services
Profitieren Sie von unserer umfassenden Expertise in den Bereichen Banken, Investments und Kapitalmarkt – maßgeschneidert für eine Branche, die von dynamischen Marktveränderungen, komplexen regulatorischen Anforderungen und fortschreitender Technologieentwicklung geprägt ist.
-
Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
-
Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
-
Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
-
Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
-
Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
-
Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
-
Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
-
IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
-
Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
-
Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
-
Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
-
Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
-
Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
-
International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
-
Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
-
Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.

Die Regelung in § 4a ermöglicht es, bestimmte Schwellenwerte bei der Immobilienbewertung für gedeckte Schuldverschreibungen nicht anzuwenden. Dies erhöht die Flexibilität bei der Bewertung und erleichtert die Ausgabe solcher Wertpapiere. § 4b enthält eine Übergangsbestimmung, die es Europäische Zentralbank (EZB) unterliegenden Instituten erlaubt, vorübergehend Bonitätsbeurteilungen mit angenommener staatlicher Unterstützung zu verwenden. Dies gilt nur, sofern keine alternative Bewertung vorliegt. Die Übergangsbestimmung soll den betroffenen Instituten mehr Zeit geben, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen und alternative Bonitätsbeurteilungen zu eruieren, die keine implizite staatliche Unterstützung berücksichtigen.
Darüber hinaus wurden Verweise auf aktuelle EU-Verordnungen und -Richtlinien aktualisiert. Die Änderungen traten unmittelbar nach der Veröffentlichung in Kraft.
1. Liste der teilnehmenden Staaten zu § 91 Z 2 GMSG
Am 30. April 2025 hat der Bundesminister für Finanzen eine Verordnung veröffentlicht (BGBl. II Nr. 82/2025), die die Liste der teilnehmenden Staaten gemäß § 91 Z 2 des Gemeinsamer Meldestandard-Gesetzes (GMSG) aktualisiert. Das GMSG zielt darauf ab, Steuerhinterziehung durch den automatischen Austausch von Finanzkontoinformationen zu verhindern und die Transparenz im globalen Finanzsystem zu erhöhen. Diese Liste umfasst nunmehr 85 Staaten, die zum 31. Januar 2025 als teilnehmende Staaten angesehen werden. Eine Untergruppe von 60 Staaten erfüllt zudem die Voraussetzungen des § 7 des Organization for Economic Cooperation and Development (OECD)-Multilateral Competent Authority Agreement (MCAA).
Die Verordnung trat am 1. Mai 2025 in Kraft und ersetzt die vorherige Verordnung BGBl. II Nr. 124/2024.
2. Änderung der Fonds-Melde-Verordnung 2015
Am 11. April 2025 wurde eine Verordnung des Bundesministers für Finanzen veröffentlicht (BGBl. II Nr. 64/2025), die Änderungen an der Fonds-Melde-Verordnung 2015 vornimmt. Diese Änderungen betreffen insbesondere die Präzisierung der abzugebenden Erklärungen und Mahnverfahren sowie die Anpassung der Mindestangaben für die Registrierung und Mitteilung von Verwaltungsgesellschaften und Fonds.
Die neuen Regelungen traten am 14. April 2025 in Kraft und sind ab diesem Datum anzuwenden.
3. Änderung der Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung (VERA-V)
Am 30. April 2025 hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) eine Verordnung zu Änderungen an der Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung (VERA-V) veröffentlicht (BGBl. II Nr. 83/2025). Die Verordnung zielt darauf ab, die Transparenz und Genauigkeit der Meldungen zu privaten Wohnimmobilienfinanzierungen zu erhöhen und die Stabilität des Finanzsystems zu stärken.
Neue Regelungen für private Wohnimmobilienfinanzierungen
§ 6a der Verordnung führt neue Anforderungen für die Meldungen zu privaten Wohnimmobilienfinanzierungen ein. CRR-Kreditinstitute müssen nunmehr vierteljährlich statt halbjährlich auf unkonsolidierter Basis Meldungen zu diesen Finanzierungen übermitteln.
Gemäß § 6a (2) umfassen diese Meldungen verschiedene Kennzahlen und Indikatoren, die präzisiert wurden. Beispielhaft angeführte Indikatoren betreffen:
- Beleihungsquote: Das Verhältnis des Kreditvolumens zum Marktwert der als Sicherheit dienenden Immobilien.
- Schuldendienstquote: Das Verhältnis der jährlichen Zins- und Tilgungsleistungen zum Einkommen des/der Kreditnehmer:in.
- Geringfügigkeitsgrenze: Die Summe von höchstens EUR 50.000 sämtlicher aushaftender Kreditverbindlichkeiten des/der Kreditnehmer:in. Die Geringfügigkeitsgrenze dient dazu, kleinere Kreditverbindlichkeiten als weniger risikobehaftet zu klassifizieren, wodurch sie weniger strengen regulatorischen Anforderungen unterliegen.
Detaillierte Berechnungsgrundlagen
Die Verordnung präzisiert die Berechnungsgrundlagen für die oben genannten Kennzahlen und fügt dem § 6a drei neue Absätze hinzu:
- § 6a (2a) Beleihungsquote: Diese wird nach einer spezifischen Formel berechnet, die das Kreditvolumen und den Marktwert der als Sicherheit dienenden Immobilien berücksichtigt.
- § 6a (2b) Schuldendienstquote: Diese wird ebenfalls nach einer spezifischen Formel berechnet, die die jährlichen Zins- und Tilgungsleistungen sowie das Einkommen des/der Kreditnehmer:in berücksichtigt.
- § 6a (2c) Geringfügigkeitsgrenze: Diese wird berechnet, indem die Summe der neu vereinbarten privaten Wohnimmobilienfinanzierungen und der aushaftenden Restbeträge bestehender Finanzierungen berücksichtigt wird.
Aktualisierung von Verweisen auf andere Gesetze
§ 16a der Verordnung aktualisiert die Verweise auf verschiedene Gesetze und Verordnungen, um sicherzustellen, dass die Regelungen der VERA-V mit den neuesten gesetzlichen Rahmenbedingungen übereinstimmen.
Inkrafttreten und Übergangsregelungen
Die Änderungen treten am 1. Juli 2025 in Kraft und sind erstmals auf Meldungen zum Meldestichtag 30. September 2025 anzuwenden. Die bisherigen Regelungen in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 79/2023 sind letztmalig auf Meldungen zum Meldestichtag 30. Juni 2025 anzuwenden.